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Vor Gericht und auf Hoher See ist alles möglich. Das zeigt nun auch der weitgehende Freispruch für den seltsamen Grafen Alfons Mensdorff-Pouilly – vor allem im Kontrast zu dem Urteil gegen Ernst Strasser.
Der Spruch des Mensdorff-Richters hat viel für sich: "Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug." So ganz klar sind die Millionen-Transfers des Grafen zwar nie geworden. Aber eine wirkliche Strafbarkeit erfordert halt schon den Nachweis einer konkreten Rechtsverletzung und nicht nur einen Geruch. Umso erstaunlicher sind die fünf Wochen Untersuchungshaft für Mensdorff, auf der der Staatsanwalt bestanden hatte. Möglicherweise wird der Richter des selbstbewussten, aber eher einer Karikatur ähnelnden Grafen nun von jenen Medien attackiert werden, die diesen schon lange vorverurteilt hatten. Während sie jenen Richter bejubeln, der in Telefonaten und Mails eines Abgeordneten an andere Abgeordnete ein „Amtsgeschäft“ zu erkennen glaubt. Erstaunlich bleibt am Mensdorff-Prozess aber schon ein Aspekt, nämlich dass die offensichtlich falschen Aussagen des Mannes vor dem U-Ausschuss in einem Freispruch geendet haben. Die Strafe von zwei Monaten bedingt wegen Beweismittelfälschung geht hingegen in Ordnung. Zwar wird auch hier sicher noch eine Instanz amtieren müssen: Aber im Gegensatz zu Strasser geht es im aktuellen Urteil um eine Beweiswürdigungs- und nicht eine Rechtsfrage. Was aber in der Instanz kein Thema mehr ist.