(Soziale) Intelligenz siegt

Autor: Daniel Witzeling

Ein neuer Sheriff ist in der Stadt

Autor: Andreas Tögel

Wozu noch FPÖ wählen? Eine Replik

Autor: Wilhelm Brauneder

Ist wirklich das Internet schuld am Terror?

Autor: Karl-Peter Schwarz

Allzuviele Chancen, uns aus der Krise zu bringen, wird es nicht mehr geben

Autor: Christian Klepej

Wozu noch FPÖ wählen?

Autor: Lothar Höbelt

Jetzt oder nie!

Autor: Andreas Tögel

Atomenergie: Österreich, wache auf!

Autor: Gerhard Kirchner

Zölle – Werkzeuge des Handelskrieges

Autor: Andreas Tögel

Asylvorschriften neu interpretieren!

Autor: Peter F. Lang

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Fußnote 387: Der Graf, die Millionen und ein Fast-Freispruch

Vor Gericht und auf Hoher See ist alles möglich. Das zeigt nun auch der weitgehende Freispruch für den seltsamen Grafen Alfons Mensdorff-Pouilly – vor allem im Kontrast zu dem Urteil gegen Ernst Strasser.

Der Spruch des Mensdorff-Richters hat viel für sich: "Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug." So ganz klar sind die Millionen-Transfers des Grafen zwar nie geworden. Aber eine wirkliche Strafbarkeit erfordert halt schon den Nachweis einer konkreten Rechtsverletzung und nicht nur einen Geruch. Umso erstaunlicher sind die fünf Wochen Untersuchungshaft für Mensdorff, auf der der Staatsanwalt bestanden hatte. Möglicherweise wird der Richter des selbstbewussten, aber eher einer Karikatur ähnelnden Grafen nun von jenen Medien attackiert werden, die diesen schon lange vorverurteilt hatten. Während sie jenen Richter bejubeln, der in Telefonaten und Mails eines Abgeordneten an andere Abgeordnete ein „Amtsgeschäft“ zu erkennen glaubt. Erstaunlich bleibt am Mensdorff-Prozess aber schon ein Aspekt, nämlich dass die offensichtlich falschen Aussagen des Mannes vor dem U-Ausschuss in einem Freispruch geendet haben. Die Strafe von zwei Monaten bedingt wegen Beweismittelfälschung geht hingegen in Ordnung. Zwar wird auch hier sicher noch eine Instanz amtieren müssen: Aber im Gegensatz zu Strasser geht es im aktuellen Urteil um eine Beweiswürdigungs- und nicht eine Rechtsfrage. Was aber in der Instanz kein Thema mehr ist.

 

zur Übersicht

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)

Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2025 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung