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Vier Jahre Haft für Ernst Strasser – aber jetzt wird’s erst richtig spannend.
Die Rechtfertigung des ehemaligen Innenministers für sein Verhalten war geradezu peinlich fadenscheinig und hanebüchen. Außer ihm glaubt wohl niemand, dass er die beiden britischen "Lobbyisten" (in Wahrheit Journalisten), wirklich als Geheimdienstler enttarnen wollte, nachdem sie ihm fette Summen für Interventionen gegen einen geplanten Beschluss des EU-Parlaments angeboten haben. Er war vielmehr am angebotenen Geld interessiert. Insofern ist das Urteil klar und verständlich. Die viel spannendere Frage wird aber zweifellos erst die Instanz ernsthaft prüfen, das nimmt verständlicherweise kein erstinstanzliches Gericht ernsthaft in seine Hände: Waren die von Strasser vorgenommenen Aktionen – Gespräche mit anderen Abgeordneten mit dem Ziel einer Abänderung des Textes – ein „Amtsgeschäft“ im Sinne des Gesetzes? Nur wenn das von den Berufungsrichtern verneint wird, hat Strasser eine Chance, dem Gefängnis zu entgehen. Eine diesbezügliche – historische – Entscheidung wäre zwar für die meisten unbefriedigend, aber ein Gericht muss immer streng nach dem Gesetzestext entscheiden.