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Kommt, all ihr Freunde aus der Slowakei und Rumänien! Es gibt in Österreich noch ein paar freie Straßenecken und Geschäftseingänge: Der Verfassungsgerichtshof hat soeben jedes Bettelverbot aufgehoben.
Dieses würde angeblich der Menschrenrechtskonvention widersprechen. Dort findet sich zwar nichts von einem Bettelrecht aller Europäer an jedem gewünschten Platz in jedem gewünschten Land. Aber schon der alte Goethe hat das Denken so mancher Juristen gekannt: Legt ihr's nicht aus, so legt was unter. Das einst auf die Verfassung und die Interessen Österreichs vereidigte Oberstgericht hat sich in den letzten Jahren in eine Ansammlung naiver Gutmenschen verwandelt. Verkörpert wurde diese Entwicklung etwa durch die direkte Entsendung von Richtern aus dem Kabinett des amtierenden Bundeskanzlers. Der VfGH erinnert durch seine Judikatur jedenfalls wieder daran: Er ist ein reines parteipolitisches Proporzprodukt, das sogar undemokratischer zusammengesetzt ist als der vielgeschmähte ungarische Medienrat. Und man könnte fast wetten: Mit irgendeinem Trick werden bald auch die Besetzer der Votivkirche – also abgewiesene Asylwerber, die eigentlich schon längst das Land verlassen hätten sollen und aus rätselhaften Gründen nicht in Schubhaft sind, – den Gerichtshof für sich instrumentieren können.