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Hundstorfers Marsch zum Totalitarismus – und Leitl im Gleichschritt

Sie geben nicht auf. Obwohl es keinerlei Anlass, keine Notwendigkeit gibt, obwohl ein ähnlich lautender Richtlinienentwurf der EU vor Jahren am Veto Deutschlands und einiger anderer rechtsstaatlich orientierter Länder (nicht Österreichs!) hängengeblieben ist, versucht es das Sozialministerium erneut: Es hat einen Gesetzesentwurf in die Regierung gebracht, der die letzten Reste der persönlichen und unternehmerischen Freiheit durch eine bürokratisch abgestützte Diktatur der Political Correctness zu ersetzen droht. Das Widerlichste daran: Der angebliche Wirtschaftsvertreter Christoph Leitl stimmte diesem extrem linken Gesetzesentwurf bereits zu; und der Rest der ÖVP schläft bis auf den lobenswert mutigen Manfred Juraczka (vorerst?) tief und fest.

Dass Rudolf Hundstorfer nach außen den anständigen und soliden Bürgerlichen mimt, ist ja nichts Neues. Ebensowenig wie die Tatsache, dass der Sozialminister in seinem politischen Verhalten gleichzeitig die Tür nach links außen weit offen lässt. Der Mann will ja ganz offensichtlich noch mehr werden. Was angesichts der Alkohol- und Kriminalitäts-Probleme in diversen roten Spitzenjobs durchaus nicht chancenlos ist.

Offenbar aus diesem Grund startete Hundstorfer jetzt einen neuen Versuch, das – in Wahrheit ohnedies problematische – Gleichbehandlungsgesetz weiter zu verschärfen. Dieses Gesetz würde nach der geplanten Verschärfung in der Praxis insbesondere Schwule und Moslems zulasten aller anderen privilegieren; und es würde vor allem gläubige Christen kriminalisieren. Das zeigt das Beispiel Großbritannien, wo als einziges Land seit einigen Jahren ein ähnliches Gesetz in Kraft ist. Das ist dort eine Erbschaft der finalen Agonie Labours, die bisher auch von der liberal-konservativen Regierung nicht angetastet worden ist, weil die mitregierenden Liberalen gesellschaftspolitisch sehr links stehen.

Schwerer verständlich ist, dass der angebliche Unternehmervertreter Leitl dem Vorhaben zugestimmt hat und damit neuerlich einem linken gesellschaftspolitischen Projekt die Mauer macht. Sein Verhalten durchschaut man erst mit Hilfe des Hinweises, dass Leitl im Grunde seines Denkens und Handelns ein klassischer Alt-68er ist. So wie es leider auch der neue Industriellen-Präsident ist.

Beide begreifen nicht, dass die Wirtschaft bei Aufgabe der historischen Allianz mit dem wertkonservativen Lager in eine hoffnungslose Minorität gerät. Denn für die Linken werden die Unternehmer immer der Klassenfeind bleiben, den man zwar bisweilen als Hilfe für irgendwelche Projekte auf einem angeblich gemeinsamen Weg benutzt, den man aber am Ende gnadenlos bekämpft. Da wird es der Wirtschaft absolut nichts helfen, dass Leitl in seiner Anbiederung begeistert die geplante Finanztransaktionssteuer begrüßt (sie sei „richtig und wichtig“), dass Kammer und Industriellenvereinigung viele Schwulen-Förderungs- und Schulen-Zerstörungs-Projekte finanzieren, dass sie bei vielen genderistischen Aktionen mitmachen.

Am Schluss werden die Unternehmervereine aber alleine bleiben. Das wird ihnen, aber logischerweise auch dem Land strategisch schaden. Daran tragen alle jene Unternehmer mitschuld, welche die Leitls und Kapschs gewählt haben. Oder die als Desinteressierte deren Wahl nicht verhindert haben.

Noch schwerer verständlich ist, dass die ÖVP heikle gesellschaftspolitische Materien wie Political-Correctness-Gesetze einfach der Wirtschaftskammer überlässt. Dabei müsste die einstige Mehrheitspartei des österreichischen Bürgertums doch längst begriffen haben, dass Leitls Politik weitere Wählermassen Richtung FPÖ und Stronach vertreiben wird. Aber die Volkspartei scheint geistig schon so ausgedünnt, dass da kaum jemand den Eindruck erweckt, auch nur zu begreifen, was die Linke mit Hilfe der Sozialpartnerschaft alles durchsetzen will. Der Parteiobmann ist meist auf Tauchstation – oder äußert sich skurrilerweise ausgerechnet dann kritisch über einen Parteifreund, wenn seine Finanzministerin etwas absolut Richtiges über die Notwendigkeit einer Steuerreform sagt.

Was genau beinhaltet die von Hundstorfer im Konsens mit Leitl vorgelegte Gleichbehandlungsnovelle? Mit einem Satz: Alle Rechte, jeder Schutz, der bisher schon gegen vermeintliche Diskriminierung auf Grund des Geschlechts oder der ethnischen Herkunft zugestanden ist, wird nun auch auf die Bereiche Weltanschauung, Alter, Religion und sexuelle Orientierung ausgedehnt. Das bedeutet das endgültige Ende von Privatautonomie und Freiheit.

Bei jedem Rechtsgeschäft von der Wohnungsvermietung bis zur Vergabe eines Jobs können Angehörige einer privilegierten Gruppe nach Inkrafttreten dieses Entwurfs Diskriminierung geltend machen, wenn ihre Wünsche nicht erfüllt werden. Sie können immer behaupten, sie seien nur wegen dieser Eigenschaften nicht zum Zug gekommen. Ein christlicher, heterosexueller Mann ohne extremistische Anschauungen sollte hingegen künftig am besten gar nicht versuchen, sich um einen interessanten Job oder eine günstige Wohnungsmiete zu bewerben. Er kann und wird eh nicht genommen werden.

Beweislastumkehr

Noch schlimmer: Nicht der angeblich aus den genannten Gründen Diskriminierte muss vor Gericht die Diskriminierung beweisen, er braucht diese nur zu behaupten. Vielmehr muss die Gegenseite beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat. Was naturgemäß alles andere als einfach ist.

Das neue Gesetz wird einen bürokratischen Mega-Gau auslösen, nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei den anschwellenden Überwachungsbehörden. Vor allem trifft dieser Gau Arbeitgeber, Wohnungsvermieter und viele andere. Sie alle sollten dank Leitl künftig von vornherein bei jedem Rechtsgeschäft (vom ersten Telephonat bis zur letzten Besprechung) jeden Schritt zur Gänze so dokumentieren, damit sie sich gegebenenfalls nachher freibeweisen können.

Das werden sie nämlich häufiger müssen, als viele glauben. Denn mit diesem Gesetz bekommen die sogenannten Gleichstellungsbeauftragten noch viel mehr Rechte. Sie werden sich auch als Nichtbeteiligte in fast jedes Rechtsgeschäft und Verfahren einmischen können.

Fast nicht extra erwähnt werden muss, dass über die neue Flut von Gleichbehandlungsregeln natürlich auch eine Reihe von Kommissionen zu wachen hat, natürlich mit „mindestens 50% Frauen“ (warum eigentlich nicht auch eine Schwulen-, Kommunisten-, Alten- und Migrantenquote?). Und in diesen Kommissionen sitzen natürlich dick und fett die Sozialpartner (WKO, ÖGB, AK, Industriellenvereinigung) sowie zwei SPÖ-Ministerien, nämlich Sozialministerium und Bundeskanzleramt (=Frauenministerium).

Diese Zusammensetzung der Kommissionen ist wohl die taktische Sollbruchstelle, damit die ÖVP noch ein unbedeutendes Detail ändern kann: Da wird dann halt ein rotes durch ein schwarzes Ministerium ersetzt und die ÖVP kann behaupten, das Schlimmste verhindert zu haben.

Die frechste Lüge in dem Hundstorfer-Entwurf findet sich aber in den Erläuterungen. Dort wird nämlich glatt behauptet, dass durch dieses Gesetz keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dabei haben diese Gleichstellungsbeauftragtinnen schon in den letzten Jahren jede Menge Sand in alle möglichen Institutionen streuen können. Insbesondere bei den Universitäten gelang ihnen dies, deren Niveauverlust durchaus auch (auch! Natürlich nicht alleine) „Verdienst“ dieser Politkommissarinnen ist.

Wenn schon nicht Lüge, so zumindest eine naive Selbsttäuschung sind ferner die folgenden Behauptungen des Sozialministers in den Erläuterungen: Es werde „nicht mit einem erheblichen Anwachsen“ der Verfahren gerechnet; es werde zu einer „Erhöhung der Kaufkraft der einzelnen Haushalte“ kommen. Natürlich wird dafür kein einziger Beweis angeführt; das wäre mangels der Existenz eines solchen auch ziemlich schwer. Denn in Wahrheit wird dieses Gesetz den Wirtschaftsstandort Österreich schädigen. Für so manche Unternehmer wird es der letzte Anlass sein, die Tätigkeit in Österreich aufzugeben.

WKO-Aufforderung zum Lügen

Apropos Lüge: Was bekam eine Unternehmerin in der WKO zur Antwort, als sie ihre Sorgen ob des neuen Gesetzentwurfs deponierte? Sie möge einfach die Unwahrheit sagen. Also dass sie leider ausgebucht sei, und daher den Interessenten nicht nehmen könne, obwohl sie so gerne mehr Schwule/Moslems/Kommunisten unter ihren Kunden hätte . . .

Der Zynismus dieses Ratschlags übertrifft wohl den Hundstorfers noch bei weitem. Lügt nur ordentlich, dann tut euch das neue Gesetz eh nicht weh.

Zusätzlich sind viele Vokabel des Gesetzes auch völlig undefinierbar. Und damit völlig unbrauchbar:

Was etwa ist sexuelle Orientierung genau? Gehört da nicht auch Prostitution in all ihren Formen dazu? Päderasten? Freunde der Sodomie, des Exhibitionismus, des lautstarken Sexualverkehrs, des Sadomasochismus? Wie werden Richter den Gummi-Begriff eines „angemessenen und erforderlichen“ Kriteriums interpretieren, bei dessen Zutreffen man doch noch dem neuen Kontrahierungszwang entgehen könnte (was aber natürlich erst lange nachher festgestellt werden kann)? Wie definiert sich der Begriff „Weltanschauung“? Wo ist deren Grenze zu einer Geistesverwirrung? Ist der Glaube an die Hundert jenseitigen Jungfrauen als Lohn für einen Mord als Weltanschauung/Religion geschützt? Wie ist es mit dem Lob für Sexualverkehr mit Neunjährigen? Wie ist es mit dem Glauben an die netten Marsmännchen, die Kreise in Felder pflügen?

Es wird in Wahrheit nach Realisierung des Gesetzes keinerlei Schutz dagegen geben, dass man künftig jeden Fundamentalisten, jeden Wahnsinnigen, jeden Extremisten als Mieter oder Mitarbeiter aufnehmen muss, solange dieser nicht strafrechtlich verurteilt oder besachwaltert ist. Alle andere Haltungen und Einstellungen sind ja problemlos als erlaubte Religion oder Weltanschauung darstellbar.

Bestimmte Gruppen sollten sich daher schon jetzt um einen guten Strafverteidiger umschauen – oder die Auswanderung in einen Rechtsstaat vorbereiten. Denn bekanntlich provozieren die Lobbyisten der verschiedensten – angeblich verfolgten – Gruppen wie der Homosexuellen gerne Anlässe, um ihre Gesinnung auch durch einen öffentlichen Gerichtsprozess propagieren zu können.

Besonders gefährdete Exempel

  • Ein jüdischer Hotelbesitzer, der keine Lust hat, einen Ball einer Burschenschaft in seinem Haus aufzunehmen.
  • Eine katholische/jüdische/islamische Partnervermittlungsagentur, die sich auf das Zusammenführen von Menschen des gleichen Glaubensbekenntnisses spezialisiert hat.
  • Ein Wohnungsbesitzer, der nicht an eine Antifa-Gruppe vermieten will.
  • Eine einst vor den osteuropäischen Kommunisten geflohene Familie, die ihre Wohnung nicht an einen KPÖ-Funktionär vermieten will.
  • Ein Paar, dessen Tochter durch eine radikale Sekte völlig entfremdet worden ist, das daher nichts mit einem Angehörigen dieser Sekte als Mieter oder Mitarbeiter zu tun haben will.
  • Ein evangelikaler Graphiker, der keine Lust hat, die explizit gehaltene Einladung zu einer schwulen Verpartnerung zu gestalten (oder die Photographin, der Tortenbäcker usw. bei gleicher Gelegenheit).
  • Der Rechtsanwalt, der keinen Fundamentalisten vertreten mag.
  • Der christlich orientierte PR-Spezialist, der nicht für eine Abtreibungsklinik arbeiten will.

In keinem einzigen dieser Beispiele geht es darum, dass der abgewiesene Vertragspartner etwa Probleme hätte, anderswo Anwalt/PR-Agentur/Bäcker/Graphiker/Hotels zu finden. Daher gerät niemand durch eine Abweisung in einen Notstand. Das wäre nur dort der Fall, wo eine Monopol- oder Quasi-Monopol-Situation besteht, etwa bei ÖBB oder anderen Verkehrslinien, etwa wenn es spätabends kein anderes erreichbares Hotel gibt.

Es geht also keineswegs um den Schutz von irgendwelchen armen Minderheiten in Not. Es geht eindeutig darum, dass aggressive Minderheiten eine gesetzliche Waffe haben, um Provokationen zu organisieren. Es geht um die Abwehr eines gigantischen Umerziehungsprojekts (gegen das sich die unerträgliche Sprachzerstörung der letzten Jahre durch Binnen-I und Schrägstriche noch harmlos ausnehmen wird). Es geht letztlich um das, wofür die Österreicher 1848 oder 1955 gerungen haben: um die Freiheit. Oder zumindest um deren letzten Reste.

Britische Exzesse

Wer das alles für übertriebene Ängste hält, der möge sich anschauen, welche Exzesse seit kurzem in Großbritannien toben, wo Labour ein ähnliches Gesetz in Kraft gesetzt hat:

  1. Da wurde ein Strafprozess eingeleitet, weil ein fetter Mensch als „fett“ bezeichnet worden ist (nicht nur ein bloßes Ehrenbeleidigungsverfahren).
  2. Da ist ein altes christliches Ehepaar, dass sich geweigert hat, an ein schwules Paar ein Zimmer mit einem Doppelbett zu vermieten, so intensiv verfolgt worden, bis die zwei Alten am Schluss ihre ganze Fremdenpension verloren haben.
  3. Da mussten katholische Adoptions-Vermittlungsagenturen zusperren, weil sie ihnen anvertraute Kinder nur an katholische Eltern vermitteln wollten.
  4. Das gleiche Schicksal droht jeder solchen Agentur, wenn sie sich weigern sollte, Kinder an schwule Paare zu vermitteln.
  5. Da wird von britische Gleichbehandlungskommissionen auch schon dagegen gekämpft, dass überhaupt christlichen Eltern, welche in der Regel Homosexualität ablehnen, Kinder zur Pflege übergeben werden.
  6. Da wurde ein Bischof verurteilt, weil er es abgelehnt hat, einen schwulen Mann für eine Kinderbetreuungseinrichtung anzustellen.
  7. Da wurden einem christlichen Altersheim von der Regionalverwaltung folgende Vorbedingungen für die solchen Heimen zufließende Unterstützung abverlangt:
    Statistiken über die sexuelle Orientierung seiner (17!) Insassen vorzulegen (die alle über 80 oder 90 Jahre alt sind);
    Photographien von gleichgeschlechtlichen Paaren in seine Prospekte aufzunehmen;
    ausdrücklich die Akzeptanz solcher Beziehungen zu verlautbaren;
    homosexuelle Veranstaltungen in der Nachbarschaft anzukündigen;
    und die Mitarbeiter einem (Propaganda-)Training zum Thema Homosexualität unterziehen zu lassen.
    Das Heim gewann zwar letzten Endes nach Einschaltung der Medien den Streit, blieb aber auf seinen Kosten sitzen, während die Behörde auf der Gegenseite Steuergeld verwenden konnte.
  8. Da droht sämtlichen sozialen Einrichtungen der britischen Kirchen der Entzug staatlicher Mittel, wenn sie nicht beginnen, aktiv Propaganda für Homosexualität zu machen (das wird zwar in Österreich den Linksaußen Landau, Küberl und Chalupka wohl keine Probleme machen, aber vielleicht dem Rest der Kirchen).
  9. Da wird den Schulen verboten, „gender-spezifische Kleidung“ für die Schuluniformen vorzuschreiben, also etwa Hosen beziehungsweise Röcke.
  10. Da hat zumindest eine britische Lokalverwaltung VOR der Vermietung einer Wohnung die „sexuelle Orientierung“ der Mietwilligen erfragt. Als Grund wurden „Beobachtung“ angegeben.
  11. Einer christlichen Kirche wurde eine Publikation verboten, in der dem Christentum der Vorzug gegenüber dem Islam gegeben wurde. Diese Publikation wurde zwar nach einem längeren Rechtsstreit doch noch erlaubt, aber die Behörde sieht sich weiter im Recht, dass solche Publikationen als „Hass-Delikt“ verboten werden sollten.
  12. In Großbritannien kostet die Steuerzahler allein das Sammeln von Daten zum „Equality Act“ und deren Publikation eine satte zweistellige Millionensumme (aber die WKO-Mitglieder zahlen ja nicht nur gerne ihren Zwangsbeitrag, sondern auch alle Steuern).
  13. Da wurde ein Hotelierspaar nach einer Diskussion mit einer muslimischen Frau sogar eingesperrt. Ein islamischer Verein hat dem Paar vorgeworfen, durch seine in der Diskussion gefallenen Äußerungen ein Hass-Delikt begangen zu haben. Das Paar wurde zwar letztlich freigespochen, weil nach Ansicht des Gerichts der Dialog völlig zivilisiert war. Aber Haft und Verfahren führten zu einem solchen Umsatzrückgang, dass das Hotel gesperrt werden musste.

Das sind nur einige britische Beispiele. Das neue Gesetz führt nicht immer zu Verurteilungen, es gibt aber linken Behörden jede Menge von Möglichkeiten in die Hand, um Andersdenkende zu verfolgen.

Aber die einst christliche ÖVP schweigt bei uns trotz des abschreckenden britischen Beispiels gegen die Öffnung der Tore für neue Christenverfolgungen. Aber die einst liberale ÖVP schweigt gegen die roten Absichten einer massiven Freiheitsbeschränkung. Aber die einst mutige ÖVP hat ja offensichtlich auch dem Sozialminister schon erlaubt, dass er dem (inzwischen zum Glück hängengebliebenen) EU-Richtlinienentwurf zum gleichen Thema zugestimmt hat. Hängt dieses Schweigen vielleicht gar damit zusammen, dass auch dort schon bis hin in Ministerbüros die Schwulen-Lobby Schlüsselpositionen erobert hat, die ja zur Propagierung ihrer „Orientierung“ auch vor dem Einsatz der Gerichte nicht zurückschreckt?

Ob Michael Spindelegger noch einen Kurswechsel, also ein klares und lautes Nein schafft? Viel Führungskraft scheint er ja nicht mehr zu haben. Und im konkreten Falls müsste er ja sogar einen Leitl desavouieren . . .

 

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