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Ein 24-jähriger Frühpensionist wurde auf der Westautobahn bei Seewalchen mit einem Tempo von 221 Stundenkilometern geblitzt.
Die Meldungen der Medien dazu befassen sich nur mit Tempo und Führerschein-Abnahme sowie der schwachen Ausrede des Täters, er habe sein Auto bloß testen wollen. Die viel spannendere Frage ist freilich: Wieso kann ein 24-Jähriger, der offenbar voll autofahr-tauglich ist, schon in Frühpension sein? Der dumme Steuerzahler hat ja bisher irgendwie angenommen, dass einer, der in diesem Alter eine Frühpension bekommt, querschnittgelähmt oder mit einem ähnlich schlimmen Los gestraft sein muss. Und dass der selbstverständlich keinen Führerschein mehr haben kann. So kann man sich täuschen. Wir werden wohl – wie im Fall Griechenland – erst nach dem Konkursantrag der Republik all die Tausenden Gschichterln erfahren, wie uns die für die Verschleuderung der Gelder des Sozial- und Wohlfahrtsstaates zuständigen Gutmenschen hinten und vorne betrogen haben und weiter betrügen. Nur weiter so . . .