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Fußnote 319: Allen Gerichten zum Trotz: Der linke Kampf gegen Väter geht weiter

Die SPÖ will ehelichen Vätern weniger Rechte geben, als sich jetzt sogar schon die unehelichen erkämpft haben. Geht’s noch idiotischer?

In diesem Fall hatte der Verfassungsgerichtshof  keine andere Chance: Er musste der Beschwerde eines unehelichen Vaters recht geben, der um die Obsorge für sein Kind kämpft. Denn längst hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit bindender Wirkung judiziert, dass uneheliche Väter gegen den Willen der Mutter die – gemeinsame oder unter Umständen alleinige – Obsorge über die gemeinsamen Kinder beantragen und auch bekommen können. Denn, so das klare Urteil: Es geht um die Interessen der Kinder und nicht jene der Mütter oder Väter. Dennoch wagt es die linke Kampfministerin Heinisch-Hosek auch weiterhin, den geschiedenen Vätern zumindest das gleiche Recht zu verwehren. So wie sie schon bisher das Menschenrechtsurteil ignoriert hat. Sie bekämpft mit fadenscheinigen Argumenten einen Gesetzesvorschlag des Justizministeriums, dass auch ehelichen Vätern gegen den Willen der Mutter vom Richter die gemeinsame Obsorge zuerkannt werden kann. Ist eigentlich die ganze Republik schon in Geiselhaft von ein paar hundert Feministinnen in Bürokratie und Medien, die niemanden außer sich selbst repräsentieren, vor denen sich aber offenbar fast alle Männer und die vernünftigen Frauen in Politik und Medien zu Tode fürchten? Wird der Gesetzgeber wirklich warten, bis ihm auch in diesem Punkt der Menschenrechts-Gerichtshof zuvorkommt?

 

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