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Der Kärntner Hypo-Alpen-Adria-Prozess hat eines der merkwürdigsten Geständnisse der Justizgeschichte erbracht.
Der angeklagte Steuerberater hat mitten im Prozess gestanden, bewusst ein zu hohes Honorar aus öffentlichen Geldern angenommen zu haben. Aber er bestreitet, dass er dafür irgendeine Gegenleistung erbracht habe; oder dass es ein Kickback gegeben habe; oder dass das ihm offenbar aufgedrängte Honorar an irgendeine Bedingung geknüpft worden sei. Möglich wäre zwar schon gewesen, so macht uns der Steuerberater weis, dass ihn irgendwann jemand zu einer Gegenleistung auffordert – eine solche Aufforderung sei aber nie eingetroffen. Merkwürdig, merkwürdig. Ist der Mann nur schlecht beraten? Oder hat er sich unter dem Strafmilderung versprechenden Druck des Richters zu diesem seltsamen „Geständnis“ hinreißen lassen, das nun mehr Fragen aufwirft als zu klären? Das einzige, was jenseits der schwierigen Aufgabe der gerichtlichen Wahrheitsfindung in diesem Dschungel klar ist, das sind die unabdingbaren Lehren daraus für die Zukunft: Die Republik muss dringend für JEDE Auftragsvergabe – vom Kanzleipapier über Inseratenschaltungen bis zu Gutachten über den Verkauf einer Bank – die absolute Verpflichtung zu einer korrekten öffentlichen Ausschreibung einführen. Und zwar auch auf Landesebene, und zwar auch bei jedem Unternehmen und jeder Holding, die einem Land gehören. Die zweite Lehre: Der Steuer- und Gebührenzahler kann dann umso besser schlafen, je weniger Betriebe im Eigentum der öffentlichen Hand stehen.