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Statt 18 Monaten teilbedingter – als zum Teil abzusitzender – Strafe nun 7 Monate bedingt plus Geldstrafe. Das ist nun das (noch nicht rechtskräftige) Urteil in der Wiederholung des Prozesses gegen den Kärntner Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch.
Das löst drei Anmerkungen aus: Erstens könnte Scheuch damit zwar rein rechtlich im Amt bleiben, politisch wäre das aber auch bei diesem Urteil eine arge Zumutung für die Bürger. Zweitens ist die Diskrepanz zwischen den beiden Urteilen für den Normalbürger ziemlich merkwürdig. Wurde doch das erste nur aus Formalgründen gehoben, wie auch von Gerichtssprechern unterstrichen wurde. Das zeigt dem Bürger wieder einmal, wie sehr ein Urteil bei völlig gleichem Sachverhalt ganz vom Zufall, von Lust und Laune oder politischer Haltung des jeweiligen Richters abhängig ist. Wobei zweifellos vor allem das Ergebnis des allerersten Prozess exzessverdächtig ist. Drittens aber ist auch dieses Urteil ein wichtiges Signal an die Politik, amtliche Tätigkeiten und Parteispendensammlungen strikt und total zu trennen. Es darf in diesem Land nicht alles als käuflich erscheinen.