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„Wenig gebracht“: Parlamentarische Ausschussware

Was hat uns eigentlich der parlamentarische Untersuchungsausschuss bisher gebracht? Den Medien Stoff für viele Berichte, der Öffentlichkeit neue Aversion gegen die Politik, der Wahrheits- und Rechtsfindung aber erstaunlich wenig. Das gaben dieser Tage sowohl die grüne Ausschuss-Vorsitzende Moser wie auch der zuständige Justiz-Sektionschef mit fast identischen Formulierungen zu.

Im wesentlichen wurden etlichen Verdächtigen Inhalte aus schon längst vorliegenden Akten der Strafverfolgungsbehörden vorgehalten. Die Verdächtigen aber haben vom Recht zu schweigen Gebrauch gemacht oder sich erstaunlich gut gerechtfertigt. Was kein Wunder ist: Denn selbst einer der vielen schwachen Staatsanwälte dieser Republik ist noch besser imstande, eine Anklage glaubwürdig über die Bühne zu bringen als die Herrn Pilz oder Petzner. Geifer ist nämlich nie überzeugend. Gerade bei den beiden steht ja erkennbar und ganz im Stil der Schauprozesse der Französischen Revolution oder der totalitären Justiz des 20. Jahrhunderts die Schuld immer schon von vornherein fest.

Noch erstaunlicher war, was Straf-Sektionschef Pilnacek da in einem ORF-Interview gesagt hat (ohne dass das freilich vom ORF oder einem der Print-Medien aufgegriffen worden wäre): Der U-Ausschuss habe die „entlastenden Aussagen“ aus den Materialien der Staatsanwaltschaft nicht aufgegriffen.

Seltsam, seltsam. Aber eben wie bei den erwähnten historischen Vorbildern.

Noch seltsamer war der Telekom-Abschnitt, der den Ausschuss am Beginn wochenlang beschäftigt hat: Denn dabei wurden Hinz und Kunz befragt, nicht jedoch der Haupttäter. Denn der ist „Kronzeuge“ (also einer, der seine Mittäter beschuldigt, um sich freizukaufen). Er durfte daher auf Wunsch der Staatsanwälte nicht befragt werden. Obwohl gerade er kein Recht gehabt hätte, sich der Aussage zu entschlagen!

Absurd? Ja. Aber genau deswegen hätte man mit dem Ausschuss warten müssen, bis die Staatsanwälte fertig sind. Dann aber hätte man auch sehr kritisch dieses Verhalten der Strafverfolger in Sachen „Haupttäter geht als Kronzeuge straflos davon“ hinterfragen müssen. Und auch dessen pikanten juristischen Netzwerke.

Angesichts dieser Absurditäten ist es fast zwingend gewesen, dass die grüne Ausschussvorsitzende Moser vor Fernsehkameras auf die Frage nach den Erkenntnissen des ganzen teuren Ausschusses nur herumstottert: Es sei im Ausschuss ja gar nicht um strafrechtliche Schuld gegangen, sondern nur um „politische Verantwortung“. Was aber, bitte, bedeutet diese Phrase außer nichts? Laut Verfassung kann es dabei nur darum gehen, ob ein Minister wegen politischer Fehler zurücktreten beziehungsweise abberufen wird. Nun: Beides ist bei fast allen Verdächtigen gar nicht mehr möglich. Sie hatten nie ein Amt oder dieses lange verloren.

Lediglich bei den Herrn Ostermayer und Faymann wäre ein Amtsverlust denkbar. Nur werden ausgerechnet deren Taten, also die Bestechung freundlich schreibender Zeitungen mit Steuermillionen, erst zu Sankt Nimmerlein abgehandelt. Beide SPÖ-Politiker dürften sogar davon profitieren, dass ihre Causa erst dann an die Reihe kommen würde, wenn der Ausschuss wegen herannahender Wahlen aufgelöst werden muss.

Heißt das, dass ich alle anderen vor dem Ausschuss schon Aufgetretenen für unschuldig halte? Keineswegs. Trotz aller Langsamkeit der Staatsanwälte kann ich mir nur schwer vorstellen, dass die Herrn Hochegger, Plech und Meischberger am Ende einer strafgerichtlichen Verurteilung entgehen können.

Diese Herrn haben aber Rot-Grün in Wahrheit überhaupt nicht interessiert. Sie hatten es nur auf den populärsten Politiker des letzten Jahrzehnts, also Karl-Heinz-Grasser abgesehen. Sie wollen damit primär die Diskreditierung jeder neuen Rechtskoalition erreichen.

Nach meinem derzeitigen Eindruck dürfte es für Grasser aber nur in Sachen von eventuellen Steuervergehen brenzlich werden. Diese aber sind erst nach seiner politischen Tätigkeit begangen worden, haben daher nicht viel politische Aussagekraft. Explosiv wäre es nur, wenn über irgendwelche Konten doch noch ein Geldfluss von Provisionsgeldern zu Grasser nachvollzogen werden könnte. Freilich wäre das dann ein Erfolg der Staatsanwälte und wieder nicht des Ausschusses.

Grasser ist aber in etlichen jetzt untersuchten Provisions-Fällen aber gar nicht der zuständige Entscheidungsträger gewesen, wie etwa bei der mehr als anrüchigen Gerichts-Übersiedlung. Aber auch dort war Meischberger genauso aktiv. Daher scheint zunehmend eine andere Erklärung für seine provisionistische Rolle logisch: Er war von Jörg Haider beauftragt worden, für die FPÖ Gelder einzusammeln. Und Porr und Co haben brav bezahlt.

Bei der in Grassers Bereich fallenden Buwog-Vergabe dürfte der entscheidende Fehler schon auf Seiten der Bank Austria passiert sein. Da diese die Höhe ihres zweiten und letzten Angebots nicht wirklich geheimgehalten hat, ist es jedenfalls schwer nachweisbar, dass Grasser der Informant war.

Problematischer könnte man allerdings seine Rolle bei der Entscheidung über die Investment-Bank sehen, die für das Ministerium den Buwog-Verkauf abzuwickeln hatte. Freilich scheint eine eventuelle Schuld gering. Denn selbst wenn er – obwohl er es dementiert – in der Auswahl der Investment-Bank eine Rolle gespielt hat, muss man sich fragen: Ist es nicht geradezu Aufgabe eines Ministers, sich hier einzubringen? Schließlich würde ihm jeder Fehler dieser Investment-Bank politisch direkt auf den Kopf fallen. Die Entscheidung für eine – damals – weltweit renommierte Bank anstelle einer heimischen ist für mich auch heute noch eine logische. Auch wenn diese internationale Bank inzwischen ihr Renommee verloren hat. Anders wäre es auch hier nur, wenn Grasser Geld genommen hätte. Das bleibt also die einzig entscheidende Frage.

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