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Gerichte öffnen die Migrationsschleusen

Bei Wahlen bekommen derzeit alle Regierungen Europas ihre Ohrfeigen, egal wer gerade regiert. Noch unpopulärer als die Regierungen ist die EU selber. Des öfteren sind es aber eigentlich die Richter, die den Zorn der Menschen am meisten verdient hätten. Diese stehen jedoch im Schatten und können dort ungehindert ihre Ideologien ausleben. Zum Schaden Europas.

Denn die neueste Judikatur von Verwaltungsgerichtshof und Europäischem Gerichtshof bringt mit einem Federstrich den wichtigsten Eckpfeiler des österreichischen Fremdenrechts zum Einsturz. Und die Republik reagiert hilflos. Die Gerichte berufen sich auf ein Abkommen, das die EU lange vor dem österreichischen Beitritt mit der Türkei geschlossen hat. Demnach sind Türken, die mit Österreichern verheiratet sind, künftig von Maßnahmen wie „Deutsch vor Zuzug“ und der Pflicht zu Integrationsvereinbarungen befreit.

Das aber waren in den letzten Jahren die einzigen relevanten Maßnahmen, um ein noch rascheres Anwachsen der türkischen Gemeinde einbremsen zu können. Das waren Maßnahmen, welche der SPÖ nur sehr mühsam abgerungen werden konnten. Das waren auch Maßnahmen, die genau an der richtigen Stelle angesetzt haben. Denn jene Fälle, die nun dank der Gerichte ungebremst zuwandern können, sind der weitaus problematischste Aspekt der Migration: Das sind die in einer Drittwelt-Umgebung mit einer mittelalterlichen Kultur und Religionspraxis aufgewachsenen Mädchen, die in einer arrangierten Ehe an einen Austrotürken – oft genug einen Verwandten – verheiratet werden. Um nicht zu sagen: verschachert. Ob das eine weiterhin verbotene Zwangsehe ist oder nicht, ist da in Wahrheit eine Frage aus einer anderen Welt. Denn diese Mädchen haben ja die Möglichkeit eines freien Willens überhaupt nie kennengelernt.

Wenn sie dann in Österreich sind, haben diese Frauen als Gebärmaschinen zu fungieren. Sie lernen meist nie deutsch, haben meist nie einen Job, verlassen nur selten das Haus und lassen den ganzen Tag türkische Satellitensender als einzigen Kontakt zur Außenwelt laufen. Sie ziehen dann logischerweise auch ihre Kinder in türkischer Sprache und in einem mittelalterlichen Geist auf. Weshalb wir in der zweiten und dritten Generation oft schlechtere Integrationsleistungen haben als in der ersten.

Jetzt ist auch die letzte Bremse gegen den Zuzug solcher Frauen (und natürlich auch einiger Männer) weggefallen. Das ist wirklich eine tolle Leistung der Gerichte! Braucht es noch extra erwähnt zu werden, dass sowohl der Chef des Verwaltungsgerichtshofs wie auch die von Österreich entsandte EU-Richterin knallrot sind?

Das Innenministerium glaubt nichts anderes tun zu können, als zu salutieren und die Gerichtsbeschlüsse brav umzusetzen. Obwohl diese der neuen Parole „Integration durch Leistung“ einen schwereren Schlag versetzt haben, als all die netten Inserate mit ein paar Dutzend Vorzeige-Zuwanderern an Nutzen stiften können.

Das ist juristisch auch richtig so. Aber rein theoretisch wäre es natürlich auch möglich, dass Österreich als Reaktion nach langem wieder eine aktive EU-Politik entwickelt. Das Land könnte sich ja – rein theoretisch – Verbündete suchen. Rein theoretisch könnte eine neue EU-Richtlinie wieder versuchen, wenigstens eine Spur von Lenkung in die Massenzuwanderung zu bringen. Denn nichts  anderes findet ja unter dem so harmlos klingenden Titel „Familienzusammenführung“ seit langem statt.

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