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Fußnote 289: Seltsame Justiz

Das Oberlandesgericht Graz hat eine Verurteilung des freiheitlichen Politikers Uwe Scheuch aufgehoben.

Das Gericht der ersten Instanz habe die Rechte des Angeklagten unbillig eingeschränkt. Dieses vom Obergericht getadelte Verhalten zeigt zusammen mit dem überhohen Strafmaß eine deutliche Schlagseite des erstinstanzlichen Richters. Nun muss ein anderer Richter desselben Landesgerichts Klagenfurt den Fall neu verhandeln. Was zwar formal richtig ist, aber im konkreten Fall einen mehr als seltsamen Beigeschmack bekommt. Denn der offizielle Sprecher dieses Gerichts hat in einer öffentlichen Erklärung das OLG getadelt. Dieses habe etwas moniert, was in der Strafprozessordnung gar nicht zwingend vorgesehen sei; das sei „einzigartig“, sagte der Sprecher verachtungsvoll. Angesichts einer solchen – ihrerseits einzigartigen – Polemik eines fürs ganze Gericht sprechenden Mannes fragt man sich schon sehr besorgt: Gibt es an jenem Gericht angesichts einer solchen Aussage auch nur irgendeinen Richter, der die Causa wirklich unbefangen neu zu verhandeln imstande wäre? Der Vorarlberger Justizsskandal ist ja wohlweislich auch erst zwei Bundesländer weiter verhandelt worden. In Kärnten scheint Objektivität noch weniger möglich. Dort ist man entweder sehr links oder sehr rechts. (Das alles ändert im übrigen gar nichts daran, dass das korrupte Verhalten Scheuchs – Geld für eine politische Intervention zu verlangen – jedenfalls degoutant ist und ihn eigentlich sofort aus allen politischen Ämtern fernhalten sollte).

 

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