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Fußnote 243: Hängt ihn endlich!

Es wird immer empörender, was Österreichs Staatsanwaltschaft so alles für nicht verfolgenswert hält. Und was sie zugleich trotz aller Zeitnot penibel verfolgt.

Gefährliche Drohungen von Halbwüchsigen mit Gewalttaten gegen ihre Lehrerinnen werden desinteressiert zurückgelegt. Oder die Verfolgung des mutmaßlichen Zweittäters im Fall Kampusch samt allen Hintermännern. Oder die mutmaßliche Urkundenfälschung durch den Lebensgefährten der vorletzten Justizministerin. Man will sich ja nicht allzusehr mit Arbeit belasten. Dafür haben die Strafverfolger jetzt ein Megadelikt im Visier, das sie mit aller Schärfe verfolgen: ein Meldevergehen des Karl-Heinz Grasser. Er hat sich bei seiner Hochzeit – vor sechs Jahren! – zum Schein in der Ortschaft Weißenkirchen angemeldet, um dort zu heiraten. Das ist gewiss nicht in Ordnung und zu bestrafen. Aber normalerweise geschieht dies durch 20 oder 30 Euro Verwaltungsstrafe. Im Falle Grasser wird aber wohl zum ersten Mal in der Geschichte der Republik wegen eines solchen Minivergehens ein Staatsanwalt aktiv. Das hängt doch nicht etwa mit Frust darüber zusammen, dass man nach wie vor keine Beweise für ein – echtes – Verbrechen Grassers in Händen hat? Obwohl Rot und Grün samt deren wöchentlich erscheinenden Vorfeld-Medien regelmäßig mit Schaum vor dem Mund rufen: Hängt ihn doch endlich!

 

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