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Manche Texte machen auf den ersten Blick klar, warum unter dieser Regierung jede Verwaltungsvereinfachung unmöglich ist. Im Gegenteil: Der in weiterer Folge unkommentiert wiedergegebene Wortlaut eines Ministerratsbeschlusses zeigt ein scheinbar kleines, aber überaus signifikantes Beispiel für das ständige Anwachsen von Bürokratie, von Kosten und von überflüssigen, unsinnigen, sprachlich für 95 Prozent der Bürger unverständlichen Regelungen. Die ÖVP aber, deren Wähler zu 99 Prozent mit diesem Gewäsch nichts zu tun haben wollen, muss sich fragen, aus welchem Grund sie immer wieder solchem Schwachsinn zustimmt.
In einer Koalition kann man gegen den Willen des sogenannten „Partners“ nichts durchbringen. Aber man muss umgekehrt auch zu keinem absurden Beschluss Ja sagen. Da ich noch immer nicht annehmen will, dass die ÖVP-Führung den hier folgenden Unsinn innerlich teilt, kann es nur einen – wenn auch absurden – Grund dafür geben, dem zuzustimmen: Man fürchtet sich offensichtlich davor, dass einer von Faymanns Lohnschreibern am Boulevard wieder stänkert: „Die ÖVP soll nicht streiten, sondern arbeiten.“ Mit anderen Worten: jedem Blödsinn zustimmen.
Freilich müssen sich auch Schwarz, Blau und Orange vorhalten lassen, dass sie in den vergangenen Jahren selbst den Vorlauf zur folgenden Orgie an teurem Unsinn zu verantworten haben.
Es ist recht signifikant, dass mich ein Leser (mit der zutreffenden Bemerkung: „Zehennägel vorher festkleben“) ausgerechnet zu jenem Zeitpunkt auf die Wirklichkeit dieser Regierung aufmerksam macht, da der Internationale Währungsfonds von Österreich massiv einen rascheren Schuldenabbau fordert.
Diese Forderung prallte an den Ohren dieser Regierung freilich ungefähr so ab wie ein Aufruf zur Alkoholabstinenz beim harten Kern der Rapid-Anhänger. Was soll auch die von führenden Finanzexperten geäußerte Sorge, dass im nächsten Jahr auch Österreichs Kreditwürdigkeit herabgestuft wird, gegen die brennende Notwendigkeit, den an die Rote Armee erinnernden Gender-Mainstreaming-Politkommissarinnen weitere bürokratische Macht zukommen zu lassen!
Ich darf noch ein Beispiel aus dem Wortschwall der Kampffeministinnen vorweg herausgreifen, das anschaulich zeigt, wie sehr ständig von irgendwelchen Wichtigmacher-Gruppen weiterer Unsinn mit unserem Steuergeld durchgesetzt wird: Die Regierung hat auf Druck des Radikalfeministinnen-Ministeriums beschlossen, dass bei Staatsausgaben (etwa dem Einkauf von Polizeiautos oder Druckerpapier) nicht mehr nur das zweckmäßigste und sparsamste Angebot in strengen Vergabeverfahren zum Zuge kommt, sondern, dass „soziale Aspekte wie Gleichstellung“ künftig ebenso relevant sein sollen. Mit anderen Worten: Wenn eine von einer Frau geführte Firma liefert, darf das Ganze teurer und/oder schlechter sein. Wir haben‘s ja.
Aber nun der unkommentierte Wortlaut des Regierungsbeschlusses (der ja nur einer von vielen ist, die diesen Staat letztlich ins Grab bringen werden):
„Betrifft: Nachhaltige Umsetzung von Gender Mainstreaming
Mit Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 wurde eine verbindliche Erklärung zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen gefasst und eine Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming (IMAG GM) eingerichtet, um die Strategie des Gender Mainstreaming auf Bundesebene zu implementieren.
Mit Ministerratsbeschluss vom 3. April 2002 wurde auf Basis der Empfehlungen der IMAG GM ein Arbeitsprogramm verabschiedet und mit einem weiteren Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 wurde ein Zwischenbericht zur Durchführung von Gender Mainstreaming in allen Ressorts zur Kenntnis genommen sowie weiterführende Umsetzungsziele und Maßnahmen festgelegt. Im Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008 wurde die Anwendung der erstellten Leitfäden für Gender Budgeting und Gender Mainstreaming in der Legistik bekräftigt.
Eine Bestandsaufnahme anlässlich des zehnjährigen Bestehens der IMAG GM im Jahr 2010 hat gezeigt, dass in einigen Bereichen bereits beachtliche Erfolge in der Verankerung von Gender Mainstreaming erzielt wurden. Die Evaluierungsstudie „Zehn Jahre Gender Mainstreaming in der Bundesverwaltung“ habe ich bereits auf der Website http://www.imag-gendermainstreaming.at zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Ergebnisse dieser Studie sind die erfolgreiche Umsetzung von Gender Mainstreaming vor allem in den Bereichen geschlechtergerechte Sprache und Gender Budgeting. Auch wurde Gender Mainstreaming in den letzten Jahren zunehmend als Führungsaufgabe erkannt und von den Führungskräften angewandt. Um Gender Mainstreaming und Gender Budgeting nachhaltig zu etablieren, ist es zunächst erforderlich, in jenen Bereichen, in denen bereits Erfolge erzielt wurden, die Umsetzung konsequent weiterzuführen.
Darüber hinaus wären in jenen Bereichen, in denen noch Handlungsbedarf besteht, weitere Schritte zu setzen, insbesondere bei der Implementierung von Gender Mainstreaming in die Organisationsentwicklung, der Verankerung in der Struktur des Ressorts, der Einbeziehung in Zielvereinbarungen, in die Legistik und sonstige Maßnahmen und die geschlechtsspezifische Datenerhebung.
Neue Handlungsverpflichtungen ergeben sich aus der Staatszielbestimmung betreffend Gender Budgeting in Art. 13 Abs. 3 B-VG und den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen zur Umsetzung der Haushaltsrechtsreform (Art. 51 Abs. 8 B-VG, BHG 2013 u.a.). Die Erfüllung dieser Verpflichtungen erfordert das Vorliegen fundierter Ist-Analysen, die auf geschlechtsspezifischen Daten basieren, daher ist die geschlechtsspezifische Datenerhebung eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Gleichstellung im öffentlichen Haushaltswesen.
Im Einzelnen schlage ich daher folgende Vorgangsweisen vor:
Für eine erfolgreiche Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen in den Ressorts ist das Zusammenwirken von Führungskräften und Gender Mainstreaming Beauftragten unerlässlich. Es soll daher
- eine jährliche Besprechung der obersten Führungsebene mit den Gender Mainstreaming Beauftragten, z.B. im Rahmen eines SektionsleiterInnen Jour fixe, zur Umsetzung der Gleichstellung und zur Festlegung geeigneter Zielvereinbarungen im Ressort stattfinden.
- ein klarer Aufgabenbereich für Gender Mainstreaming Beauftragte festgelegt und dieser in geeigneter Form, z.B. in der Geschäftseinteilung, im Ressortkundgemacht werden.
Geschlechtsspezifische Daten und geschlechterdifferenzierte Darstellungen sind Grundlage für zielgruppendifferenzierte Analysen und für wirkungsorientiertes Verwaltungshandeln. Daher sollen
- Daten - sowohl eigene Erhebungen als auch extern in Auftrag gegebene Erhebungen - wo dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand bzw. finanziellem Aufwand möglich ist, kontinuierlich und konsequent geschlechterdifferenziert erhoben, ausgewertet und dargestellt werden.
- Inhalte von Berichten, Studien und Publikationen – wo dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand bzw. finanziellem Aufwand möglich ist, geschlechterdifferenziert und gleichstellungsorientiert vermittelt und dargestellt werden.
Ich werde zudem einen Gender Index, der jährlich einen Überblick über gleichstellungspolitische Daten und Entwicklungen in relevanten Bereichen gibt, zur Verfügung stellen.
Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben ist Bestandteil der Haushaltsrechtsreform des Bundes. Gemäß den Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sind in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu berücksichtigen. Es sollen daher im Sinne der geltenden Rundschreiben des BKA zur Gestaltung der Erläuterungen von Rechtssetzungsvorhaben und unter Bedachtnahme auf § 17 Abs. 3 Z 3 BHG 2013
- bei der Prüfung der wesentlichen Auswirkungen von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben der Ressorts die Auswirkungen auf die Geschlechter besonders beachtet und diese Auswirkungen in aussagekräftiger Form dargestellt werden.
Förderungen und Beschaffungswesen stellen wichtige Steuerungsinstrumente dar, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Es sollen daher im Bereich der Förderungen auf Gender Aspekte in Förderanträgen bzw. in Förderverträgen Bedacht genommen werden.
- im Sinne des Ministerratsbeschlusses zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung vom 20.7.2010 zukünftig neben den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, auch soziale Aspekte wie beispielsweise Gleichstellung in das österreichische Beschaffungswesen integriert werden.
Den Ergebnissen der derzeit tagenden begleitenden Steuerungsgruppe wird durch diesen Ministerratsvortrag jedenfalls nicht vorgegriffen.
Die erfolgreiche Umsetzung von Gleichstellung erfordert die Einbeziehung aller Ebenen einer Organisation in die Entwicklung von Gleichstellungszielen und das gemeinsame Erkennen des Nutzens von geschlechtergerechter Politik. Daher sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- über Gender Mainstreaming Vorhaben verstärkt informiert und in die Umsetzung von Gender Mainstreaming Projekten eingebunden werden.
- befähigt werden, durch Inanspruchnahme von Schulungen verstärkt Kompetenz in Gleichstellungsfragen zu erwerben.
Ich werde weiterhin dafür Sorge tragen, dass Workshops und Schulungen zu Gender Mainstreaming und Gender Budgeting zur Verfügung gestellt werden. Durch den Aufbau einer Gender Mainstreaming Wissensdatenbank werde ich den Wissensaustausch und die Wissensverbreiterung von Gender Mainstreaming und die Implementierung von Gender Budgeting im Rahmen der Haushaltsrechtsreform des Bundes unterstützen. Allfällig anfallende Mehrkosten, die durch die Inanspruchnahme von Schulungen, die Beauftragung von Studien usw. entstehen, sind von den betroffenen Ressorts aus den jeweils zur Verfügung stehenden Ausgabebeträgen zu bedecken.
Ich stelle den
A n t r a g ,
die Mitglieder der Bundesregierung mögen diese Vorschläge zustimmend zur Kenntnis nehmen.
31. August 2011
HEINISCH-HOSEK“
Es gab keinen Widerspruch.