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Fußnote 221: Lobbyisten und andere Lobbyisten

Worin unterscheidet sich die Tätigkeit eines freiberuflichen Lobbyisten von jener der Arbeiterkammer?

Gar nicht. Beide versuchen die Gesetzgebung und Verwaltung zugunsten der eigenen Geldgeber und zu Lasten anderer, meistens der Steuerzahler, zu beeinflussen. Der Unterschied liegt nur auf der Einnahmen-Ebene. Die Financiers der Arbeiterkammer müssen zwangsweise zahlen (5 Euro im Monat pro Tausender, den sie brutto(!) verdienen), während die Auftraggeber marktwirtschaftlicher Lobbyisten die freie Wahl haben. Umso größer die Frechheit, dass Arbeiterkammer, WKO und ähnliche Vereine vom geplanten Lobbyistengesetz ohne jeden Grund viel sanfter angefasst werden als die anderen Lobbyisten. So ist es den anderen zu Recht verboten, Druck auf den Gesetzgeber auszuüben – die Kammern dürfen das. Sie sitzen sogar völlig überproportioniert direkt im Parlament, während das bei Ernst Strasser zu Recht als unvereinbar angesehen worden ist. Und jetzt will die SPÖ, also die Arbeiterkammer, sogar noch zusätzlich, dass sich die Kammern nicht einmal mehr pro forma im Lobbyistenregister registrieren müssen, was kaum mehr bedeutet, als die Adresse anzugeben. Was lernt man daraus? Das einst (zu Recht) so verteufelte Ständestaat-Konzept ist heute im Herzen der SPÖ angekommen.

 

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