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„Darf man die Justiz kritisieren?“

Viele Politiker und Journalisten meinen, „man solle die Justiz unbeeinflusst arbeiten lassen und sich nicht einmischen“; „ich halte eine solche Diskussionsverweigerung für absolut falsch. Immerhin ist die Justiz zu den weitreichendsten Eingriffen in das Leben von Menschen legitimiert.“ „Auch und gerade die Justiz muss sich der Kritik stellen.“

Wer in den letzten Wochen solche und andere Ansichten vertreten hat, wurde von manchen Kommentatoren geradezu in die Nähe der Wiederbetätigung gerückt. Die Justizministerin bezeichnete die freiheitlichen Angriffe auf die Justiz als „unerträglich“. Und Bundespräsident Heinz Fischer sagte sogar: „Wenn einfach versucht wird, Druck auszuüben, wenn Richter oder ganze Gerichtshöfe beschimpft und attackiert werden, wenn der Angeklagte versucht, sich selbst zum Richter und den Richter zum Beschuldigten zu machen, dann sind die Grenzen dessen, was politische Kultur und den Rechtsstaat ausmachen, eindeutig überschritten.“

Klarer kann man es nicht mehr sagen.

Manche Leser werden verwirrt sein, weshalb der Tagebuchautor im ersten Absatz seine  offensichtlich andere Ansicht unter Anführungszeichen gestellt hat. Nun, er tut dies weniger wegen der sprachlichen Mängel („weitreichendst“ statt richtig: „weitestreichend“), sondern weil er sich nicht eines Plagiats schuldig machen will.

Denn die Sätze im ersten Absatz stammen gar nicht vom Tagebuchautor, sondern von einem gewissen Heinz Fischer. Das ist also zufällig der gleiche Mann, der im darauffolgenden Absatz die absolut gegenteilige Meinung vertritt.

Wie das? Leidet der gute HBP an Schizophrenie? Nein, keineswegs. Er hat immer einer klar Linie verfolgt, die da lautet: Recht und richtig ist das, was der Partei nützt; und falsch ist das, was ihr schadet. Diese Einstellung hat er auch als Bundespräsident konsequent beibehalten.

Zur Aufklärung: Die eingangs zitierten Sätze hat Fischer nicht in den letzten Wochen zum Fall Scheuch formuliert, sondern im Jahr 1989, als es einen Fall Sinowatz gab. Der frühere Bundeskanzler und Parteichef hat damals in Zusammenhang mit seiner üblen Rolle im Fall Waldheim einen Presseprozess verloren und ist in der Folge rechtskräftig wegen falscher Zeugenaussage verurteilt worden.

Fischer hat in der Arbeiter-Zeitung vom 4. Februar flink aus dem für die SPÖ ungünstigen Richterspruch im Fall Sinowatz einen „Fall Matysek – Maurer – Matousek“ gemacht, also in einer dialektischen Volte sowohl die Kronzeugin, wie auch den Richter und den Staatsanwalt zu einem „Fall“ erklärt. Und ein „Fall“ in der Strafjustiz ist halt immer ein Anzuklagender, wie der Jurist Fischer natürlich sehr gut weiß. Er hat in seinem sehr langen AZ-Aufsatz mit sehr polemischem Ton des langen und breiten die Fairness und Objektivität des Richters wie auch des Staatsanwalts heftig heruntergemacht.

Er hat also damals genau das getan, was er nun den Freiheitlichen vorwirft. Diese Doppelbödigkeit ist freilich typisch für den Charakter des Heinz Fischer.

Welcher Meinung bin ich aber nun selber? Nun, ich halte die Verurteilung Scheuchs für gut begründet, wenn auch in der Höhe massiv überzogen. Vor allem aber ist für mich Meinungsfreiheit und damit auch das Recht auf eine Urteilsschelte ein absolutes Gut. Richter und ihre Sprüche sind frei zu kritisieren. Richter und Staatsanwälte sind weder allwissend noch frei von Emotionen und ideologischen Vorlieben. In einem liberalen Rechtsstaat muss daher jedem Bürger selbstverständlich das Recht auch auf scharfe Kritik zustehen.

Das umfasst natürlich auch das Recht, den Richter zu verfluchen, wie es ein freiheitlicher Parteigänger getan hat. Dadurch hat dieser freilich auch das Recht in Anspruch genommen, sich selber lächerlich zu machen. Lächerlich machen sich aber auch jene, die ob jenes Fluches ein Verfahren einleiten wollen. Denn das wäre ja nur berechtigt, wenn man tatsächlich an die unheilbringende Wirkung eines Fluches glaubt. Oder sinken wir tatsächlich wieder in die Welt des Aberglaubens zurück?

Am lächerlichsten aber macht sich der höchste Amtsträger des Staates, wenn er ständig parteiisch und doppelbödig agiert.

 

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