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Auf in den Kampf gegen die (blaue) Korruption

Die Verurteilung von Uwe Scheuch ist alles andere als Politjustiz. Die Beweise gegen ihn sind erdrückend – woran die Tatsache nichts ändert, dass ihm eine Falle gestellt worden ist. Aber wer als Spitzenpolitiker mit viel über sein eigentliches Amt hinausreichendem Einfluss die österreichische Staatsbürgerschaft gegen Parteispenden zu verhökern versucht, ist jedenfalls zu bestrafen. Das sollte gerade eine sonst immer Patriotismus und Zuwanderungsskepsis betonende Partei begreifen.

Was aber weder die FPÖ noch deren Kärntner FPK-Filiale tun, wie am Abend des Tages auch der peinliche Fernsehauftritt des Kärntner Landeshauptmanns Dörfler bewiesen hat.

Die beiden Schwesterparteien sollten eigentlich auch nachvollziehen, dass alles andere als eine Verurteilung Scheuchs den ohnedies schon schwer wankenden Glauben der Österreicher an den Rechtsstaat endgültig zertrümmert hätte. Daher ist es auch schwer verständlich, dass der Mann bis zur Entscheidung der zweiten Instanz als stellvertretender Landeshauptmann im Amt bleiben will. Eine lahme Ente wird gegen den Scheuch der nächsten Monate die Beweglichkeit eines Adlers haben. Und wenn er wirklich – wie er hofft – noch freigehen sollte, dann könnte er immer noch mit lauten Trompeten in die Politik zurückkehren. Was auch taktisch viel schlauer wäre als ein Amtsverbleib samt dieser Verurteilung.

Was aber an dem Urteil seltsam ist, ist das hohe Strafausmaß. Da ist ganz offensichtlich ein Promi-Malus dabei – oder ist es ein FPÖ-Malus? Wenn alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind, dann muss das auch für Politiker gelten, und zwar im Guten wie im Bösen. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein. Sechs Monate unbedingt plus weitere zwölf bedingt sind zweifellos zu hoch, auch wenn es subjektiv nachvollziehbar ist, dass einem Richter angesichts vieler Kärntner Sauereien von den Hypo-Haftungen bis zu Haiders Verschwendungsstil einmal die Hand auskommt, wenn er endlich einmal einen der so selbstherrlichen und scheinbar unangreifbaren Landesherrn vor sich hat. Da kann man es denen da oben einmal so richtig heimzahlen.

Scheuchs Verurteilung sollte aber noch zu zwei anderen sehr ernsthaften Überlegungen Anlass sein: Erstens zu einem Überdenken des politischen Schachers mit Staatsbürgerschaften, der ja hierzulande durchaus legal ist, solange nur niemand dabei die Hand aufhält. Hat es Österreich beispielsweise wirklich notwendig, chinesischen Tischtennisspielern oder kanadischen Basketballern sofort den rot-weiß-roten Pass in die Hand zu drücken, noch bevor sie das erste Wort Deutsch oder den Unterschied zwischen Wien und Tirol kennen? Dient diese Praxis nicht lediglich der Eitelkeit einiger Funktionäre, die damit internationale Siege und ein paar Sekunden Fernsehberühmtheit erhoffen? Wo ist das nationale Interesse Österreichs daran?

Gewiss, bei Großinvestoren scheint es ein solches Interesse zu geben. Sie schaffen Arbeitsplätze, wird ständig beteuert. Dennoch bleibt es auch hier zweifelhaft, welche Bereicherung beispielsweise der aus Saudiarabien kommende Scheich Al Jaber mit seinen vielen nicht eingehaltenen Versprechungen oder etliche russische Oligarchen mit ihren nicht gerade seltenen Verwicklungen in die Kriminalität darstellen. Sehr oft haben diese ganz offensichtlich gute – in Wahrheit: schlechte – Gründe für das Interesse an der Staatsbürgerschaft. Ein seriöser Investor ist hingegen am Profit interessiert. Und behält seinen bisherigen Pass.

Eine zweite Überlegung ist noch viel gravierender: Die besteht aus dem skandalösen Desinteresse der Staatsanwaltschaft an der Korruption an der Regierungsspitze. Auch diese sollte vor dem Gesetz gleich mit allen anderen Bürgern sein, nicht nur die Oppositionsparteien. Wo und wann haben sich die Staatsanwälte insbesondere mit den Regierungsinseraten befasst, die ganz eindeutig nur zu Bestechung bestimmter Zeitungen dienen? Also beispielsweise dazu, dass dann dort Werner Faymann als Obama Österreichs beweihräuchert wird (was in einer der von Faymann am meisten subventionerten Gratisblätter gestanden ist, freilich zu einem Zeitpunkt, als Obama noch nicht eingegangen ist wie ein zu heiß gewaschener Pullover).

Faymann hat sogar die Frechheit, diesbezügliche parlamentarische Anfragen, die eine detaillierte Auflistung der von ihm geschalteten Inserate verlangt haben, einfach unbeantwortet zu lassen. Was alleine schon mehr als bedenklich ist, weil es rechtswidrig ist und schlechtes Gewissen beweist. Noch bedenklicher ist aber die einem anfragenden Journalisten mitgeteilte Begründung: „Das wären 25 oder mehr Seiten“, so meinte einer von Faymanns Lakaien. Wobei freilich schon diese Seitenanzahl mehr als aussagekräftig ist – und eine staatsanwaltschaftliche Überprüfung dringender denn je macht.

Vor dem Gesetz einer demokratischen Republik sollten alle gleich sein. Ein Scheuch genauso wie ein Faymann. Solange das nicht der Fall ist, bekommt man nämlich wieder ein wenig Verständnis für das freiheitliche Gerede von einer Politjustiz.

 

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