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Fußnote 208: DSK oder was wir alles von Amerika lernen könnten

Das ist offenbar noch ein funktionierender Rechtsstaat: Der Fall Dominique Strauss-Kahn lässt mich den Hut vor der amerikanischen Justiz ziehen.

Der IWF-Chef darf wahrscheinlich in Kürze die USA verlassen und ist weitgehend rehabilitiert. Die Staatsanwälte haben massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit der angeblich vergewaltigten Zimmerfrau bekommen und daraus sofort – von sich aus, und nicht, wie manche linke Medien auf ihren Online-Seiten behaupten, widerwillig! – die Konsequenzen gezogen. Die Frau hat sich bei Verhören in Widersprüche verwickelt, hat mit Drogenschiebern zu tun und es offenbar auf eine Erpressung des Franzosen abgesehen. Diese Entscheidung der amerikanischen Staatsanwälte war ebenso rasch und korrekt, wie es davor auch korrekt gewesen war, den Franzosen angesichts eines gravierenden Vorwurfs festzunehmen, und zwar ohne Rücksicht auf die Person. Die österreichische Justiz hätte sich umgekehrt verhalten: Sie würde nicht Hand an einen ausländischen Promi legen, sondern ihn möglichst rasch und unbemerkt ausreisen lassen – Motto: „Nur keine Wickel!“. Dort aber, wo sie bei aller Trägheit einmal doch mit den Voruntersuchungen begonnen hat, zieht sie Verfahren prinzipiell unendlich in die Länge und ist extrem ungern bereit, einen Fehler zuzugeben.

 

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