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Erstmals nach vielen Jahren hat ein unabhängiges Gericht die schweren Vorwürfe gegen prominente Staatsanwälte in Sachen Kampusch geprüft. Ein Innsbrucker Richter hat das sogar sehr sorgfältig getan. Die verdächtigten Staatsanwälte haben sich die nun eigentlich logischen nächsten Schritte selbst zuzuschreiben. Es sei denn, es gelingt ihren Sympathisanten im Justizministerium, das noch zu verhindern. Was den Justizskandal freilich noch viel größer machen würde.
Zur Erinnerung: Im Fall Kampusch sind die Staatsanwälte den zahllosen Indizien nie ernsthaft nachgegangen, dass außer dem toten Wolfgang Priklopil noch weitere Täter in das Verbrechen der Entführung und des Missbrauches involviert gewesen sind, obwohl zumindest ein schwer Belasteter gut bekannt ist. Das Nicht-Vorgehen der Staatsanwaltschaft ließ in höchstrangigen Juristen sogar den Verdacht hochkommen, dass das ein strafrechtlich relevanter Amtsmissbrauch sein könnte.
Da die Staatsanwaltschaft durch die StPO-Reform aber zum fast absoluten Herren der gesamten Strafverfolgung gemacht worden ist, wurde diesem Verdacht erst dann ernsthaft nachgegangen, als jemand von außen, nämlich ein langjähriger Präsident des Obersten Gerichtshofs, in einem ausführlichen Dokument alle Parlamentsklubs über die vielen Verdachtsmomente informierte. Alleine dieser Umstand schreit nach einer dringenden Novelle der StPO. Denn die Einsetzung eines Untersuchungsrichters in spektakulären Causen ist bisher überhaupt nur in diesem Fall passiert. Das hatten sich die Gesetzgeber aber einst ganz eindeutig anders vorgestellt.
Noch schlimmer war dann das Verhalten zweier hochrangiger Staatsanwälte, als sie von dem in Folge beauftragen Innsbrucker Untersuchungsrichter vernommen werden sollten. Zuerst wollten sie überhaupt nicht kommen. Dann drohte ihnen der Richter die zwangsweise Vorführung an. Dann kamen sie zwar. Sie entschlugen sich aber – entgegen ihren früheren öffentlichen Ankündigungen – einfach der Aussage. Offenbar glaubten sie, mit Presseerklärungen ihres Verteidigers (in dem die eigenen Berichte betroffener Staatsanwälte als Unschulds-Beweis zitiert wurden!) sei es genug der Rechtfertigung. Dem Richter schenkten sie hingegen diese Ehre nicht.
Eigentlich müsste die Justizministerin schon in diesem Zeitpunkt handeln. Wenn die höchsten Staatsanwälte sich in eigener Causa so präpotent über das Gericht erhaben dünken, haben sie in ihrem Amte nichts mehr verloren. Frau Karl tut aber nichts dergleichen (sie arbeitet bekanntlich statt dessen an einer neuen Einschränkung der Meinungsfreiheit).
In jedem anderen Fall wäre außerdem klar, was passiert, wenn sich ein Verdächtiger so verhält: Es wird umso sicherer zu einer Anklage kommen. Gewiss müssen Verdächtige keine Fragen beantworten, sie stehen nicht unter Zeugenpflicht. Aber das Schweigen wird in aller Regel als belastend eingestuft. Umso unfassbarer wäre es, wenn allerhöchste Staatsanwälte sich so verhalten und dernnoch alles schubladiert werden sollte.
Jetzt aber wird es noch spannender: Denn der Innsbrucker U-Richter wird in Kürze seinen Bericht abschließen. Was aber mit dessen Empfehlungen geschieht, das entscheidet erst recht wieder die Staatsanwaltschaft – allerdings unter dem Weisungsrecht des Justizministeriums (das zum Glück noch existiert). Dieses Ministerium freilich ist wieder von Freunden der Betroffenen durchsetzt. Und ob sich die (wieder einmal) frischgefangene Ministerin an der Spitze endlich traut, diesen Filz zu durchbrechen, ist noch sehr fraglich.
Dazu kommt als Pikanterie am Rande, dass die hauptbeteiligten Spitzenstaatsanwälte ebenso der SPÖ sehr nahe stehen wie auch jene Anwaltskanzlei, die Frau Kampusch vertritt. Kampusch aber will – aus welchen Gründen immer – partout verhindern, dass dem Zweittäter-Verdacht nähergetreten wird.
Alles Weitere liegt vorerst im Bereich der Spekulation. Der sei hier gar nicht betreten. Denn schon die Fakten sind beklemmend genug.