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Fußnote 190: Natascha und die Angst vor dem Gericht

Natascha Kampusch beklagt sich bitter über die Republik, weil diese ihr keine Entschädigung für angebliche oder wirkliche Fahndungsfehler zahlt. Sie will aber trotzdem keinesfalls klagen. Das überrascht. Aber eigentlich überrascht es überhaupt nicht.

Denn damit ist genau das passiert, was Kampusch-kritische Experten schon seit längeren prophezeien. Kampusch will jeden Prozess vermeiden. Denn in einem solchen müsste sie erstmals auch zu sehr kritischen Fragen Stellung nehmen, zu ihren bisherigen Widersprüchen und zur Frage, weshalb sie nicht mehrere nachweislich gegebene Fluchtmöglichkeiten genutzt hat. Was für Kampusch vielleicht noch schlimmer ist: In einem solchen Verfahren müssten – unter strenger Wahrheitspflicht! – auch jener Mann, der vielen als mutmaßlicher Mittäter gilt, sowie dessen ebenfalls sehr dubiose Schwester aussagen. Warum aber will sie solche Aussagen unbedingt vermeiden, wo sie doch so gerne das Geld für den Kampusch-Fonds hätte? Damit gibt es wohl ein weiteres Indiz, dass die ganze Geschichte total anders abgelaufen sein muss, als uns bisher von Kampuschs Umgebung und der Wiener Staatsanwaltschaft eingeredet wird.

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