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Die Regierung vereinfacht die Verwaltung – und schaltet dabei aber vor allem das Hirn aus. Sie hat zwar jetzt mit großem Stolz ein Paket von 44 Verwaltungsreform-Maßnahmen verkündet. Diese sind freilich bei näherem Hinsehen nicht den Eigenbeifall der Minister wert. Für dieses Urteil genügt es, sich die am lautesten bejubelte „Reform“ anzusehen.
Bei Eheschließungen soll es künftig nämlich eine pauschale Gebühr geben. Das ist freilich das Gegenteil von dem, was jeder sparsam wirtschaftende Unternehmer unter Kostenwahrheit versteht. Denn eine pauschale Gebühr für sehr unterschiedlich komplizierte Vorgänge ist ungefähr so, wie wenn jeder Supermarkt-Kunde bei der Kassa den gleichen pauschalen Betrag zahlen muss. Wer glaubt ernstlich, dass sich der Supermarkt durch Wegfall der Kassiererinnen trotzdem etwas erspart?
Zugleich ist der pauschale Ehetarif eine Quersubvention erstens von Inländern für Ausländer, die vor ein hiesiges Standesamt treten wollen; diese mussten nämlich bisher für jede vorgelegte ausländische Urkunde und Übersetzung etwas zahlen, weil deren Kontrolle ja auch mehr Arbeit macht. Und zweitens ist die Pauschalierung eine Subvention für alle jene Ehepaare, die sich extravagante Termine oder Orte außerhalb von Amtszeit und Amtsstuben für die Eheschließung aussuchen.
Das alles wird jetzt offenbar pauschaliert. Das ist wirklich eine „Reform“, die der Qualität dieser Regierung entspricht. Eine echte Verwaltungsvereinfachung würde natürlich auch bei der Eheschließung etwas anderes vereinfachen: Dass man die Trauungsgebühren oft noch in bar an einem Schalter einzahlen muss – so wie in Zeiten, da man den Lohn noch im Papiersäckchen bekommen hat. Oder dass man Unterlagen und Dokumente extra beantragen und vorlegen muss, die ohnedies im Computer einer anderen österreichischen Behörde vorhanden sind, auf die es jedoch keinen Zugriff gibt, weil irgendwelche Ideologie-geladenen Datenschützer gegen eine Vernetzung dieser Computer agitieren.
Die wirklichen Verwaltungsreformen wurden aber natürlich – natürlich? – auch diesmal nicht angegangen. Wie etwa die Abschaffung der Landesschulräte, der Landes-Sicherheitsbehörden, der Agrarbezirksbehörden, oder gar der Gesetzgebungsfunktion der Landtage. Dafür hat man in einem einzigen Jahr das Bankwesengesetz gezählte zehn Mal novelliert – bis sich kein Mensch mehr auskennt (aber trotzdem glauben manche, dass die Banken zu wenig reguliert seien).
Verwaltungsreform ist wie der Kampf gegen Übergewicht: Jeder weiß, dass er notwendig ist. Aber kaum einer nimmt ihn ernstlich auf. Beim Abnehmen muss man dabei „nur“ den inneren Schweinehund überwinden, bei einer echten Verwaltungsreform hingegen den Widerstand all jener, die sich für absolut unersetzlich halten. Und jedenfalls sind dafür nicht nur Ankündigungen und Pseudomaßnahmen notwendig, sondern Konsequenz und Willensstärke.
Aber immerhin: In der Vorwoche hat nach längerer Zeit wieder die regierungsoffizielle Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform getagt. Und sie nimmt‘s jetzt offensichtlich wirklich ernst: Denn schon im Mai will sie wieder tagen. Sofern es sich halt ausgeht.