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Vor einigen Jahren wäre dieses Urteil als Selbstverständlichkeit nicht einmal einer Erwähnung wert gewesen. Inzwischen ist es angesichts eines immer aggressiver werdenden laizistischen Kampfes von Linksaußen gegen das Christentum schon geradezu ein Akt des Mutes.
Gleichzeitig löst die Aggression der Laizisten (und einiger seltsamer innerkirchlicher Kreise) gegen Kirchen und Christentum wieder einmal Kopfschütteln aus. Als ob im heutigen Österreich die Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit durch das Vorhandensein von Kirchen und Kreuzen bedroht wäre und nicht durch das Vordringen einer anderen Religion, die in mehr als 50 Ländern die Meinungs- und Religionsfreiheit in einer in Westeuropa seit Generationen unbekannten Intensität beschneidet.
In dem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs wurde jedenfalls der Antrag eines Niederösterreichers zurückgewiesen, der behauptet hatte, dass religiöse Feiern wie das Nikolofest gegen die Verfassung verstoßen. Da die Teilnahme an solchen Festen nicht verpflichtend ist, fehle der behauptete unmittelbare Eingriff in die Grundrechte, urteilte das Gericht.
Damit darf weiter jener Paragraph bestehen bleiben, der die Aufgaben eines Kindergartens auch darin sieht, einen „grundlegender Beitrag zu einer religiösen und ethischen Bildung“ zu leisten.
Ein weiterer Teil der Beschwerde hatte sich gegen das Aufhängen von Kreuzen in den Kindergärten gerichtet. Dieses ist in allen Gruppen vorgesehen, „in denen die Mehrzahl der Kindergartenkinder einem christlichen Religionsbekenntnis angehören“.
Im Antrag hat der atheistische Vater vor allem die katholische Kirche angegriffen, wenngleich das Kreuz natürlich ein Symbol für alle Christen ist.
Der VfGH urteilte, dass Kreuze im Kindergarten so eine geringe Eingriffsintensität haben, dass die Grenze zur Grundrechtserheblichkeit nicht überschritten wird. Kinder und Schüler würden nicht gezwungen, dem Kreuz gegenüber besondere Ehrerbietung auszuüben. Es gibt eben kein verfassungsmäßig gewährleistetes Recht, im öffentlichen Raum nicht auf andere Religionen zu treffen.
Besonders interessant ist auch, dass der VfGH im Erkenntnis das Kreuz als „Symbol der abendländischen Geistesgeschichte“ bezeichnet. Die Deutungshoheit über das Kreuz liege beim einzelnen Kind und dessen Eltern; sie werde nicht vom Staat vorgegeben.
Damit hat das höchste Gericht Österreichs im Grunde aber auch klipp und klar gesagt: Das Christentum ist ein Teil Europas, es ist Teil der europäischen Kultur, auch wenn sich heute viele Europäer als nicht (mehr) religiös ansehen.
Besonders erfreulich: Auch die Nicht-ÖVP-Bundesländer haben in Stellungnahmen an den VfGH das Kreuz verteidigt. Das ist überaus lobenswert, nachdem einige Wiener Gemeindekindergärten schon auf Martins-, Nikolo- und Weihnachts-Feste verzichtet hatten. Aber offenbar ist das Rathaus durch den massiven Protest einiger Eltern wieder klüger geworden. Was auch wieder zeigt, dass Bürgerprotest durchaus seine Wirkungen hat.