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Das Ende der Anmaßung

Sollten Österreichs Regierung wie Medien doch lernfähig sein, dann könnten sie in diesen Tagen viel lernen: zum Beispiel, was sie von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich zu halten haben. Nämlich sehr wenig.

Diese Glaubensgemeinschaft hat sich bis zuletzt immer gebrüstet, 500.000 Menschen zu vertreten. Nun aber ist sie von der Regierung lobenswerter dazu gezwungen worden, dass sich jedes Mitglied dieser IGGiÖ registrieren lassen muss. Und siehe da, plötzlich sind es nur noch 100.000 – und das nur mit viel Mühe und Druck. Das reduziert die Glaubwürdigkeit dieser IGGiÖ, der insbesondere Rot und Grün, aber auch der schwarze Andreas Khol immer zu Füßen gelegen sind, auf genau ein Fünftel.

Was Kritiker immer gesagt haben, ist nun Schwarz auf Weiß bestätigt: Der Islam zerfällt in viele Glaubensrichtungen, die miteinander überhaupt nichts zu tun haben wollen. Alewiten, Schiiten, Sunniten oder Wahabbiten sind voneinander mindestens so weit entfernt wie Katholiken, Zeugen Jehovas, Russisch-Orthodoxe oder Anglikaner. Eine Republik, die alle Gruppen, die irgendwie den Namen Mohammed kennen, immer in dieselbe Schublade gesteckt hat, hat damit die Gewissensfreiheit der Betroffenen vergewaltigt. Und sie hat damit lange eine problematische Organisation mit nachweislichen Beziehungen zu Moslembrüdern und Hamas unnötig aufgewertet.

Daher wird die Zahl von 500.000 in Österreich lebenden Moslems schon stimmen. Auch wenn es 1964 nur rund 8000 gewesen sind. Diese 500.000 zerfallen aber eben in total unterschiedliche Schichten, die man auch im eigenen Interesse unterschiedlich behandeln sollte. Denn nur so besteht die Chance, die erfreulich weltoffenen und integrationswilligen Moslems von den dumpfen, im Mittelalter steckengebliebenen und damit gewaltanfälligen Scharfmachern zu separieren.

Mehr als seltsam ist, dass in der IGGiÖ auch von diesen 100.000 nur ein Bruchteil wahlberechtigt ist, nämlich nur jene, die mindestens 40 Euro Kultusumlage bezahlt haben. Das ist etwas ganz anderes als die Beitragspflicht anderer Glaubensgemeinschaften. Wenn etwa ein Katholik seinen Beitrag nicht bezahlt, kann er zwar von staatlichen Gerichten dazu gezwungen werden. Er behält aber alle Rechte etwa auch auf die Wahl eines Pfarrgemeinderates.

Freilich können manche dem Beispiel der islamischen Glaubensgemeinschaft auch etwas Interessantes abgewinnen. Nämlich jene, die sich nach dem das Zensuswahlrecht der Monarchie zurücksehnt: Damals durfte auch nur wählen, wer Steuern bezahlt. Manche Österreicher sind inzwischen überzeugt, dass dieser Verschwendungsstaat nur noch dann gerettet werden kann, wenn man wieder zu einem solchen System zurückkehrt, wo nur der anschaffen kann, wer auch für die Staatsausgaben zahlt.

Diese Umlagen-Pflicht hat natürlich noch eine merkwürdige Konsequenz: Sie führt mit Sicherheit dazu, dass in der IGGiÖ auch künftig fast nur Männer wahlberechtigt sein werden. Auch wenn die Glaubensgemeinschaft bisher wohlweislich keine Aufstellung der Wahlberechtigten nach Geschlechtern veröffentlicht hat.

 

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