Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung.
Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung.
Verhöhnungen, Beschimpfungen, Verächtlichmachung christlicher Symbole oder von Jesus Christus selbst sind in den letzten Jahrzehnten von der österreichischen Justiz konsequenzenlos abgetan worden. Total anders behandelt sie einen kritischen Umgang mit dem Gründer des Islams. Hier wird selbst die Erwähnung von Fakten bestraft. Dieser Skandal reiht sich nahtlos in eine ganze Reihe aktueller Skandale der österreichische Justiz. Diese Skandale zeigen nach der Staatsanwaltschaft nun auch die Richterschaft in einer tiefen moralischen Krise.
Denn fast noch skandalöser als das jüngste Urteil gegen kritische Analysen von Mohammed ist eine Aussage des Präsidenten der Richtervereinigung namens Werner Zinkl. Denn dieser oberste Richter definierte in einem Gespräch mit der APA in einer anmaßenden Weise die Grenzen der Meinungsfreiheit: „Sie sind in jedem Fall dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der Justiz gefährdet ist.“
Aus diesem Satz spricht eine unglaubliche Überheblichkeit. Während die Richter die Meinungsfreiheit extrem weit gespannt haben, wenn Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens attackiert werden, stellen sie sich selber unter einen Glassturz als unangreifbare Obermenschen. Denn wenn man die „Justiz“ sakrosankt stellt, schützt das ausschließlich Richter und Staatsanwälte persönlich. Denn nur sie können mit Kritik gemeint sein und natürlich nicht der rein abstrakte Begriff „Justiz“.
Die Unparteilichkeit der Justiz kann in Wahrheit nur durch parteiliches Verhalten eines Richters selbst beeinträchtigt werden. Und niemals durch einen noch so scharfen Kritiker.
Im konkreten Fall hat sich der oberste Richtervertreter gegen die Kritik einer weiter nicht bekannten Linzer Strafrechtsprofessorin an dem sich unendlich hinziehenden Wiener Neustädter Tierschützerprozess gewandt. Diese Kritik teile ich überhaupt nicht – aber sie muss um Himmels Willen in einem ordentlichen Rechtsstaat möglich sein, ohne dass man von der Richterschaft verfolgt wird.
Die Kritik der Professorin ist offensichtlich Teil der linken Generaloffensive gegen diesen Prozess, in der alle Waffen (sympathisierende Medien, Politiker, Professoren) aufgeboten werden, um diese Gruppe freizukämpfen, die unter dem Verdacht organisierter krimineller Aktionen gegen Pelzgeschäfte steht. Ich habe sogar schon zweimal die Wiener Neustädter Richterin gegen Vorwürfe und gegen die ideologisch aufgeladene Kampagne der Verteidiger der Aktivisten verteidigt.
Nur werde ich – und das muss jeder anständige Liberale tun – immer das Recht auf Kritik an Richtern verteidigen. Dass die Linken sich umgekehrt noch nie für die Meinungsfreiheit eines Nichtlinken eingesetzt haben, darf beim Kampf für Meinungsfreiheit und für das Recht auf Urteilsschelte trotzdem nicht beirren.
Natürlich habe ich daher auch keine Kritik von linker Seite an der unfassbaren Verurteilung der Islam-Expertin Elisabeth Sabaditsch-Wolff gehört. Sie ist zu einer – wenn auch eher geringen – Geldstrafe wegen Herabwürdigung religiöser Lehren verurteilt worden. Ihr wurde zum Vorwurf gemacht, dass sie Mohammed, dem Gründer des Islams, einen „relativ großen Frauenverschleiß“ unterstellt und durchklingen habe lassen, Mohammed habe „gern mit Kindern ein bisschen was“ gehabt.
Für die Richterin Bettina Neubauer wurde Mohammed damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte Vorwurf der Pädophilie“ gemacht. Was religiöse Lehren herabwürdige.
Ich gebe ja zu, nicht so allwissend wie Frau Neubauer zu sein und habe mich daher in Brockhaus und Wikipedia über Mohammeds Frauenbeziehungen kundig gemacht. Und fand nicht weniger als zehn Frauen Mohammeds mit Namen aufgezählt, sowie den Zusatz: „Nach anderen Angaben seien es 12 oder 14 gewesen“. Damit bin ich in meinem kleinbürgerlichen Spießerdenken wieder einmal ordentlich blamiert. Das ist noch keineswegs ein relativ großer Frauenverschleiß. Frau Neubauer weiß da sicher besser Bescheid als ich.
Und auch das, was Wikipedia zu einer dieser Frauen schreibt, kommt bei einem Dummkopf wie mir offensichtlich ganz anders an als bei Frau Neubauer: „Nach al-Buchari und Muslim war sie sechs (oder sieben), als Mohammed sie heiratete, und neun, als er die Ehe mit ihr vollzog. Diese Angabe ist umstritten.“ Mit neun ist man also keineswegs mehr ein Kind. Wer dieser Meinung ist und sie ausdrückt, erhebt daher einen völlig ungerechtfertigten Vorwurf der Pädophilie. Oder darf man ein historisches Faktum trotz zweier konkreter historischer Quellen nicht ansprechen, nur weil (nicht genannte) Andere es für umstritten erklären?
Gewiss: Mein noch immer nicht ausgerotteter Glaube an Anständigkeit und Menschenverstand impft mir die Überzeugung ein, dass ein solches Urteil in den kommenden Instanzen nicht halten kann. Freilich weiß ich auch, dass die große Weisheit unserer Politiker und Diplomaten die Richterbänke des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit einer ganzen Reihe von Juristen aus islamischen Ländern gefüllt hat. Deren Qualifikationen ich nicht näher diskutieren will.
Völlig schleierhaft scheint es aber auch, weshalb die Staatsanwaltschaft überhaupt so etwas verfolgt hat. Das wird erst dann klarer, wenn man weiß, dass sowohl die Wiener Staatsanwaltschaft wie auch die Oberstaatsanwaltschaft von knallroten Juristen geleitet werden, und dass die Äußerungen von Sabaditsch-Wolff bei einem FPÖ-Seminar gefallen sind. Zu welchem Schluss muss man da kommen, wenn man eins und eins zusammenzählt?
Diese Anklage wird noch unverständlicher, wenn man weiß, wie die Staatsanwaltschaft in Arbeit untergeht, wie viele Jahre manche Verfahren bis zur Anklage brauchen.
Noch einige andere Indizien sprechen dafür, dass in der Staatsanwaltschaft eine heftige politische Schlagseite bestehen dürfte: So werden ständig aus Akten der Staatsanwaltschaft sehr gezielte Aktenteile in die Öffentlichkeit gespielt – entweder über die Grünen oder den Falter, was freilich keinen großen Unterschied macht, – die immer nur politische Gegner der SPÖ in ein schiefes Licht rücken. So ist keine einzige Aktivität der Staatsanwaltschaft bekannt, die ernsthaft dem Amtsmissbrauch nachginge, durch den allein diese Aktenteile (übrigens nie der ganze Akt, aus dem vielleicht ein viel ausgewogeneres Bild entstehen könnte) in die Öffentlichkeit gelangt sein konnten. So hat dieselbe Wiener Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Lebensgefährten der früheren SPÖ-Justizministerin Berger wegen Verdachts der Dokumenten(ver)fälschung, eingestellt, obwohl er von einer unabhängigen Richterin samt unabhängigem Gutachten erhoben worden ist. So gibt es keine einzige Aktivität der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung der korrupten Praktiken von Regierung über ÖBB bis zur Gemeinde Wien, die alljährlich rund 95 Millionen Euro aufwenden, um Medien für sich wohlwollend zu stimmen.
Hingegen wird mit großer Öffentlichkeit und Intensität jener Subventionsmillion nachgegangen, die im Fußballbund offenbar nicht dem Bestimmungszweck gemäß verwendet worden ist. Was zwar sicher ebenfalls genau zu prüfen ist, aber angesichts der unterschiedlichen Größenordnungen schon den Verdacht wachruft, dass man halt lieber dann groß vorgeht, wenn man nicht-linken Politikern etwas anhängen kann, als dem ganz offensichtlichen und sich noch dazu alljährlich wiederholenden Missbrauch von Steuergeldern durch vor allem rote Politiker nachzugehen.
PS: Eine unerträgliche Präpotenz mancher Richter kann man derzeit auch in Frankreich beobachten. Dort streiken die Richter, weil es Präsident Sarkozy gewagt hat, sie heftig zu kritisieren. Anlass war der Mord an einer jungen Frau, den ein mehrfach Vorbestrafter begangen haben soll. Er war vor einem Jahr aufgrund einer Entscheidung eines Gerichts in Nantes auf Bewährung freigelassen worden. Sarkozy hatte daraufhin von "Funktionsstörungen" der Justiz gesprochen und Strafen angedroht. Mehr haben er und Frankreich nicht gebraucht: Die Richter protestierten in zahlreichen Versammlungen und streikten tagelang. Von Frankreich bis Österreich gilt offenbar: Früher durfte man die Monarchen nicht kritisieren, heute ist das bei Richtern verboten.