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Wer schützt die Menschen vor den Menschenrechtsschützern?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Tor für nach Europa strömende Asylanten – also in den meisten Fällen: arbeitssuchende Einwanderer – weit geöffnet. Und niemand weiß, wie es wieder zu schließen ist. Das ist der Kern des Urteils, dass Resteuropa keinen illegal weiterwandernden Asylwerber zurück nach Griechenland abschieben darf, weil dort die Asylverfahren nicht nach dem im Rest der EU üblichen Standard ablaufen.

Das kann den Griechen angesichts des Massenansturms auch gar nicht wirklich vorgeworfen werden. Sind sie doch das Haupteinfallstor in die EU geworden, nachdem Spanien und Italien die Überfuhr einwanderungswilliger Schwarzafrikaner durch – sehr teure – Abkommen mit den Ländern auf der anderen Seite des Meeres abgebremst hatten. Das ärgert freilich dennoch sehr, da die Griechen gerade von den Resteuropäern um viel Geld vor dem Staatsbankrott gerettet worden sind und weiter gerettet werden müssen. Aber das nur am Rande.

Mit diesem Straßburger Urteil ist ein weiterer Schritt gesetzt, die nach dem Krieg entwickelte Humanisierung des internationalen Rechts in sein Gegenteil zu verkehren. Denn sowohl das Asylrecht wie der Menschenrechtsgerichtshof haben keine Bremse gegen Missbrauch eingebaut. Was dazu führt, dass der Missbrauch ständig stärker wird.

Das humanitäre Nachkriegssystem ist ganz stark unter dem Eindruck der NS-Verbrechen entstanden, nachdem zuvor Hitler nur wegen seines Angriffskrieges, aber nie wegen seiner Vernichtungskampagne gegen politische Gegner, Juden und andere Gruppen bekämpft worden war. Nachdem Staaten wie die USA sogar ihre Häfen vor den Flüchtenden verschlossen hatten.

Fast jeder human gesinnte Europäer hat daher die Entwicklung der Menschenrechte in den Nachkriegsjahren begrüßt. Inzwischen ist diese Zustimmung jedoch rapide gekippt. Denn heute hat sich die praktische Bedeutung der Menschenrechte total gewandelt. Heute sind zahllose einzelne Rechte wie das Recht auf Asyl oder auf Familie zu einem immer breiteren Anspruch auf Einwanderung nach Europa mutiert. Dieser Anspruch gewinnt für die Einwohner der armen Länder Afrikas und der islamischen Welt zunehmend an Interesse – insbesondere seit sich herumgesprochen hat, dass die sozialistischen Wohlfahrtssysteme in Europa ein sorgen- wie anstrengungsfreies Leben garantieren.

Was also tun, um den wahren Kern der Menschenrechte zu retten, und um die Intentionen der Menschen Europas wieder halbwegs mit dem Handeln der Staaten in Gleichklang zu bringen?

Der erste Schritt wäre jedenfalls einmal der Mut, das Problem beim Namen zu nennen. Also zu erkennen: Auch Flüchtlingskonvention und Menschenrechtsgerichtshof sind nicht tabu, müssen ständig hinterfragt und bei Exzessen wieder redimensioniert werden. Keine der jetzt so intensiv missbrauchten Regelungen war bei Beschluss der Konventionen auch nur annähernd so intendiert gewesen, wie sie heute praktiziert werden. Da hat der eitle, vielleicht auch gutmenschliche Selbstverwirklichungstrieb vieler Juristen ein schlechtes Stück beigetragen.

Aber auch die Zusammensetzung der europäischen Gerichtshöfe sollte sehr intensiv angeschaut werden. Warum hat Österreich sowohl nach Straßburg wie nach Luxemburg extrem weit links stehende Richterinnen entsandt, die beide Null Vorerfahrung im Richterberuf hatten? Daran ist in dem einen Fall die schwarz-blaue und im anderen die schwarz-rote Regierung schuld.

Noch schlimmer aber ist, dass beim Straßburger Menschenrechtsgericht eine Reihe von Richtern aus exkommunistischen Staaten urteilen, die keinerlei rechtsstaatliche Tradition haben, und die sich auch oft nicht um eine solche bemühen. Diese „Richter“ sind überdies in vielen Fällen politische Protektionskinder ohne jede persönliche Qualifikation.

Glaubt jemand ernstlich, dass Richter aus Armenien oder Georgien, aus Serbien oder Moldawien, aus der Ukraine, aus Montenegro oder Aserbaidschan ein Garant für den Schutz der Menschenrechte bei uns sein können? Ans Lächerliche grenzt auch, dass dort San Marino und Andorra jeweils genauso einen Richter haben wie Deutschland oder Frankreich.

Solche Richter haben natürlich nicht nur Interesse, sondern oft auch Freude daran, Staaten wie Deutschland oder Österreich wegen irgendwelcher Lappalien vorführen zu können, schon um zu bemänteln, dass viele von ihnen zumindest noch Halbdiktaturen sind, und jedenfalls ganz sicher keine Rechtsstaaten auf dem Niveau Westeuropas. Viele dieser Länder haben sogar ein direktes Interesse, dass die Immigrationstore nach Westeuropa immer weiter geöffnet werden.

Aber in diesem Westeuropa traut sich kein einziger Politiker, auch nur eine ernsthafte Debatte über diese Degeneration des Menschenrechtsschutzes zu führen. Man würde ja sofort als Feind der Menschenrechte denunziert.

PS.: Dass auch Österreichs einst recht mutige Innenministerin – unter Druck ihres Parteiobmannes? – resigniert hat, sieht man an der Zusammensetzung eines von ihr ins Leben gerufenen Expertenrates für Integrationsfragen: Da wimmelt es von linksliberalen bis linken Namen  wie Ruth Wodak, Heinz Fassmann, Rainer Münz oder Kenan Güngör. Was diese Gruppe alles empfehlen wird, weiß ich jetzt schon. Es läuft – ganz unabhängig vom Asylthema – auf eines hinaus: das Tor noch weiter aufmachen, und nur ja keine harten Forderungen an die schon im Land befindlichen Zuwanderer zu stellen.

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