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Fußnote 163: Die billige Straßenbahn

Der Verfassungsgerichtshof hat die ungleichen Altersgrenzen für Frauen und Männer bei Verkehrs-Fahrkarten aufgehoben. Was sehr spannende Folgen haben wird.

Denn von der Gemeinde Wien bis zu den ÖBB und damit zum Kern der SPÖ besteht nun dringender Handlungsbedarf. In früheren Jahren haben sich Rot und Schwarz noch mit einer skandalösen Methode vor der Herstellung der Gleichheit gedrückt, als das Höchstgericht auch die ungleichen Altersgrenzen beim Pensionierungsalter als verfassungswidrig bezeichnet hatte. Damals setzten die Feministinnen einfach eine verfassungsrechtliche Ausnahmebestimmung durch. Diese wurde aber seither zu einer der gravierenden Ursachen für die Finanzierungslücke des Pensionssystems. Das niedrigere Pensionsantrittsalter wird auch für immer mehr Frauen in interessanten Berufen zum Ärgernis, weil sie oft gegen ihren Willen mit 60 in die Pension gedrängt werden. Man wird auch im Interesse des Rechtsstaats sehr genau aufpassen müssen, ob sich dieser Skandal einer Verfassungsmanipulation wiederholt. Wenn aber nicht, wird’s erst recht heikel: Dürfen dann die Männer schon mit 60 billiger fahren? Das würde die notleidenden Verkehrsträger in noch mehr Geldnöte stürzen. Oder dürfen alle erst mit 65 billiger fahren? Dann muss die für den Verkehr hauptverantwortliche SPÖ einen Eckstein dessen zurücknehmen, was sie immer als große und irreversible soziale Errungenschaft gepriesen hat.

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