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Sie regulieren uns zu Tod - als ob es keine Krise gäbe

Schon wieder bastelt die Koalition an einer neuen Beschneidung der Freiheit der Bürger. Und schon wieder bringt ein neues Gesetz Lasten für die Wirtschaft und zusätzliche Verwaltungsausgaben – kaum dass der berühmte Ökonom Werner Faymann Verwaltungsreformen als „Unsinn und Illusion“ dargestellt hat. Eine öffentlich zugängliche Podiumsdiskussion des Hayek-Instituts wird sich am Montag mit dem neuesten Anschlag auf unsere Freiheit befassen, nämlich dem neuen Gleichbehandlungsgesetz.

Die Veranstaltung beginnt um 15,30 Uhr im Hayek-Saal in der Wiener Grünangergasse 1 und trägt den Titel „Gleichbehandlungsgesetz: Unzumutbarer Eingriff in die Freiheit der Bürger oder angemessener Schutz?“

Diese Gesetzesnovelle wird trotz vieler problematischer Bestimmungen wahrscheinlich vom Parlament angenommen werden, weil sie schon von der Geheimregierung der Sozialpartner abgesegnet worden ist. Und gegen die Sozialpartner hat noch kein Parlament zu entscheiden gewagt.

Daher werden wohl auch die kritischen Stimmen der Begutachtungsphase ungehört bleiben. Diese stammen interessanterweise vor allem aus dem Wiener Rathaus und dem Finanzministerium, einer eher ungewöhnlichen Paarung. Während sich viele andere Länder, Institutionen und Ministerien offensichtlich keine große Mühe gemacht haben, das 14-seitige Gesetzesmonster auch nur ordentlich durchzulesen.

Skurril ist hingegen die Stellungnahme der WKO. Sie führt auf sieben Seiten mehr Gründe als jeder andere Begutachter gegen das Gesetz und seine „unzumutbaren Belastungen“ an – um es dann am Schluss plötzlich als „gerade noch“ vertretbar zu bezeichnen. Angesichts der vielen Kosten, der bürokratischen Auflagen und der die Freiheit nicht nur der Unternehmen einschränkenden Regelungswut ist das eine erstaunliche Haltung. Jedoch unter einem Christoph Leitl sollten die heimischen Unternehmen absolut nichts an wirtschaftsfeindlichen Aktionen der WKO überraschen.

Die größte Frechheit sind die Erläuterungen zu dem Gesetz: „Dem Bund erwachsen unmittelbar keine Kosten, da Arbeitsverhältnisse zum Bund vom Geltungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes ausgenommen sind.“ Die blöde Wirtschaft soll nur blechen und unter der Bürokratie stöhnen, der Staat selbst braucht sich um all die angeblich so furchtbaren Ungleichbehandlungen nicht zu scheren.

Diese Frechheit wird aber noch durch die Dummheit der gleichen Erläuterungen übertroffen: Da wird einfach dialektisch das Gegenteil von dem behauptet, was wahr ist. Dieses Gesetz komme „dem Wirtschaftsraum unmittelbar zugute“, es führe zu einer „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen“ und einem „höheren Beschäftigungsniveau“.

Man fasst es nicht: Wenn man Unternehmen noch und noch Bürokratie und Kosten aufladet, wenn man ihnen die Vertragsfreiheit einschränkt, sich die besten Mitarbeiter vom Arbeitsmarkt auszusuchen, oder sich jene Mieter und Kunden auszusuchen, mit denen man am besten zu harmonieren glaubt, dann nützt das den Unternehmen!

Alleine diese Absurdität sollte für jeden Abgeordneten mit Hirn und Charakter Grund genug sein, gegen das Gesetz zu stimmen. Ein weiterer Grund wäre der Blick nach Deutschland: Dort hat man gerade fixiert, wie man die Unternehmen durch Bürokratieabbau um vier Milliarden weniger belastet. Hingegen bei uns in Österreich . . .

Die einzige Hoffnung, dass das Gesetz wenigstens nicht gleich Wirklichkeit wird, bietet das ja in der ÖVP nicht ganz unwichtige Finanzministerium. Dieses empfiehlt zu warten, bis eine EU-Richtlinie zum gleichen Bereich, die in Brüssel debattiert wird, fixiert ist. Denn diesmal ist Brüssel (noch) nicht schuld. Unsere regulierungswütigen Sozialtechnokraten schlagen schon vorher im Alleingang zu.

Die Sozialtechnokraten aus Sozialministerium (welches das für Durchschnittsleser unleserliche Konvolut ausgearbeitet hat) und Gewerkschaft werden wohl nicht mehr nachgeben, nur weil das Finanzministerium es sagt, wenn sie schon die Kammer über den Tisch gezogen haben.

Die wichtigsten Regelungen der geplanten Novelle:

Unternehmen müssen künftig ab einer bestimmten Größe alljährlich einen detaillierten Einkommensbericht für den Betriebsrat erstellen, der bis zu den kleinsten Untergruppen – die nur drei Kopf groß sein müssen! – die durchschnittlichen oder(!) Medianeinkommen von Männern und Frauen aufsplittert. Das kostet jedes Unternehmen nach den Schätzungen des Sozialressorts 264 Euro im Jahr. Abgesehen davon, dass das in der Realität angesichts eines sehr komplizierten Gesetzes wohl weit mehr sein wird: Wo bleibt da das Verwaltungsabbau-Gerede des Herrn Leitl, das er in jedem Interview bis zum Erbrechen wiederholt? Gewiss: Mit einem Faymann ist eine Verwaltungsreform nicht machbar. Aber was zwingt Leitl und die ÖVP, einer weiteren bürokratischen Last zuzustimmen?

Immerhin hat ja jetzt schon jeder Betriebsrat Einblick in die Gehaltslisten. Und das ständige Gerede von Frauendiskriminierung bei der Gehaltshöhe hat sich noch nie konkret beweisen lassen. Die statistischen Gehaltsunterschiede sind nämlich nicht Folge von Diskriminierung, sondern des früheren Pensionsantritts der Frauen – verdient man doch zum Schluss der Karriere am meisten –, ihrer einseitigen Berufswahl, der viel geringeren Bereitschaft zu Überstunden und den oft krankhaft wirkenden Ehrgeiz- und Leistungs-Genen der Männer. Frauen haben einfach mehr und andere Prioritäten im Leben, was sich naturgemäß im Durchschnittsverdienst niederschlägt.

Statt dass man den Feministinnen mutig mit der Wahrheit entgegentritt, belasten unsere Wirtschafts-Politiker lieber die Unternehmen mit einer neuen Last.

Daneben entstehen aber auch in der staatlichen Bürokratie spürbare Neukosten. Auch diese werden von den Legisten viel zu gering geschätzt. Oder überhaupt ignoriert: So muss jedes Bundesland eine unabhängige Gleichbehandlungsstelle schaffen oder benennen. So warnt das Justizministerium, dass die ohnedies schon überlasteten Gerichte durch das Gesetzeswerk zusätzliche Bürden auferlegt bekommen.

Teuer wird es auch, wenn man in jedem Stellenangebot nun auch das Gehalt angeben muss, weil Frauen es sonst angeblich billiger geben. Dabei ist völlig unklar, wieweit da auch eventuelle variable Leistungs- und Überstundenzulagen genannt werden müssen. Daran werden nur die Inseratenabteilungen der Zeitungen verdienen.

Fast selbstverständlich ist da schon, dass auch alle möglichen Strafen deutlich hinaufgesetzt werden. So wird – wie die WKO bemängelt – ein Blondinenwitz mit 1000 Euro Mindeststrafe verfolgt.

Aber es geht längst nicht mehr nur um den feministischen Furor einiger Funktionärinnen, der da teuer befriedigt wird. Auch alle möglichen Formen von angeblicher oder wirklicher Diskriminierung etwa aus Gründen des Alters, der Religion, der Weltanschauung oder – natürlich – der sexuellen Orientierung werden künftig streng verfolgt.

Und zwar nicht im öffentlichen, sondern vor allem im privaten Bereich: etwa bei der Vermietung von Wohnungen oder beim Restaurantbesuch.  Das wird einen unglaublichen Rattenschwanz von Prozessen nach sich ziehen: Schwule Vereine, die gegen den Papst hetzen, werden klagen, wenn ihnen eine kirchliche Stelle nicht die gewünschte Wohnung vermietet. Ein Wohnungsvermieter wird einen kahlköpfigen Russen, der kilometerweit nach Mafia riecht, nicht abweisen können, auch wenn die anderen Hausparteien sich darob empören. Ein Schwulenlokal wird einen Trupp junger Türken nicht mehr abweisen können, die dort wahrscheinlich Stunk machen werden.

Was das Ganze noch schlimmer macht: Es gibt eine weitgehende Umkehr der Beweislast! Also der Vermieter, der Restaurant-Geschäftsführer muss beweisen, dass er aus ganz anderen Gründen die Wohnung anderwärtig vergeben, jemanden nicht ins Lokal lässt. Das wird natürlich zu jeder Art von Lügen und Schmähs führen: Wohnungen werden prinzipiell schon beim Anruf nur noch via Warteliste angeschaut werden können, weil sie eigentlich schon vergeben sind. In Lokalen werden prinzipiell alle Tische schon vergeben sein und es wird wie in Amerika heißen: „Please wait to be seated“.

Eine exzellente Stellungnahme zum Werk Rudolf Hundstorfers kommt überraschenderweise aus dem Rathaus. Dort ärgert man sich über sehr vieles, zu Recht auch darüber, dass der Bund den Ländern schon wieder Kosten verursacht, ohne die Länder zu fragen. Die Rathausjuristen haben noch eine weitere besondere Feinheit des Gesetzesentwurfs entdeckt: Es sind nämlich auch Personen geschützt, die in einem Naheverhältnis – was auch immer das sein mag – zu einer Person mit einem geschützten Merkmal (also schwul usw.) stehen. „Diesbezüglich erscheint es fraglich, ob es sachlich gerechtfertigt ist, dass für eine Diskriminierung beispielsweise 30mal Schadenersatz zu zahlen ist.“

Weniger exzellent ist die Stellungnahme des Rechtsanwaltskammertages: Dieser stößt sich einzig an der Tatsache, dass in dem ansonsten penibel doppelgeschlechtlich durchformulierten – und dementsprechend schwer verständlichen – Gesetzestext zweimal nur das Wort „Anwältin“ steht.

Und auch die niederösterreichische Landesregierung hat einen Superjuristen eingesetzt, der lediglich tadelnswert fand, dass das Gesetz von der Möglichkeit einer „Verwarnung“ spricht, die im Gegensatz zu „Ermahnungen“ dem Verwaltungsrecht bisher fremd gewesen sind.

Wenn das nur die größten Probleme an diesem Machwerk wären . . .

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