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Neue Wählergruppen entdeckt

 Da sage noch einer, diese Regierung wäre nicht zu wegweisenden Reformen fähig. Und ich will auch nie wieder hören, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nur noch zum Krenreiben gut sei.

Denn, höre und staune: Strafgefangene dürfen künftig wählen. Auf Verlangen jenes Gerichts. Die entsprechende Gesetzesnovelle hat nun das Innenministerium vorgeschlagen. Damit können wir uns wohl schon auf Wahlkämpfe in Gefängnissen freuen, mit Gratis-Kugelschreibern und bei kreativen Agenturen (jene der Frau Marek vielleicht?) auch mit einer Sonderration Rauschgift. Natürlich jeweils in eleganten Säckchen mit der jeweiligen Parteifarbe.

Werner Faymann – jener kleine Mann, der ständig allen alles verspricht – wird den Strafgefangenen aus „sozialer Gerechtigkeit“ wahrscheinlich eine Halbierung der Strafe versprechen („Es gibt Reiche, die ja auch nicht sitzen müssen.“). H.C.Strache wird mit Nachdruck eine Sonderbehandlung für alle österreichischen Gefangenen verlangen, und zwar mit Anrecht auf wöchentliche Paintball-Spiele. Die ÖVP wiederum wird sich dafür einsetzen, dass die Strafjustiz in die Hände der Bundesländer gelegt wird. Die Grünen werden gegen die Feinmetallbelastung in den Gefängnissen protestieren, die leider entstehen, wenn man mit Metallfeilen Gitterstäbe durchzusägen versucht.

Das alles haben wir dem Strassburger Menschenrechtsgerichtshof in seiner menschenfreundlichen Weisheit zu verdanken. Dieser Gerichtshof, der einst zum Schutz der Meinungs- und Religionsfreiheit oder gegen Folter und Willkür geschaffen worden ist, zeigt, dass selbst die edelste Intention am Ende in der Perversion enden kann. Er zeigt, dass jede Übertreibung dialektisch zum Gegenteil des ursprünglich Beabsichtigten führt. So wie Essensmangel den Hungertod und zu viel Essen den Herzinfarkt auslöst. Das, was eine gutmeinende Köchin anrichten kann, können auch gutmeinende Juristen.

Der Gerichtshof will das aber ohnedies durchaus differenziert sehen, werden nun manche einwenden. In der Tat: Wenn zwischen dem Verlust des Wahlrechts und den Umständen des Falles eine ausreichende Verbindung bestehe, sei ein solcher Verlust durchaus möglich, schwadroniert Strassburg. Auf deutsch: Ein burgenländischer Bürgermeister, der Wahlkarten fälscht, kann vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, ein harmloser Raub-, Ehren- oder Sexualmörder hingegen nicht. Daher werden wir jetzt auch noch ein eigenes Amt mit ein paar Dienstposten sowie entsprechende Rekursmöglichkeiten brauchen, um über Zu- und Aberkennung des Wahlrechts gemäß der feinen Semantik des Gerichts zu entscheiden.

Gespannt bin ich jedenfalls auf das Wahlergebnis im Sprengel „Strafvollzugsanstalt Stein“.

PS.: Die immer seltsamer (und langsamer) werdenden Urteile aus Strassburg erinnern daran, dass dorthin immer mehr seltsame „Richter“ (also: gute Freunde der richtigen Leute) aus den Nachfolgediktaturen der einstigen Sowjetunion entsandt werden, die jetzt den Mittel- und Westeuropäern beibringen dürfen, was Recht ist. Irgendwie verstehe ich die Amerikaner, die nicht daran denken, sich einem solchen Gericht zu unterwerfen.

Aber auch in unseren unmittelbaren Nachbarstaaten im Osten gibt es ein seltsames Verständnis vom Richterberuf. In Slowenien wird gerade ein Höchstrichter ernannt, der unter den Kommunisten Todesurteile gefällt hat, der ein einflussreicher Parteisekretär gewesen ist, und der sich nach Aussagen eines Zeugen für eine Belohnung eines Soldaten ausgesprochen hat, der an der Grenze einen Flüchtling  genau in die Stirn geschossen hatte.

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