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SN-Kontroverse: Fremdenrecht

 Unter dem Titel “Kontroverse” gibt es in jeder Freitag-Ausgabe der Salzburger Nachrichten eine Doppelkolumne, in der Katharina Krawagna-Pfeifer und ich jeweils zum gleichen, von der SN-Redaktion vorgegebenen Thema schreiben. Und zwar ohne dass man gegenseitig die Texte vorher kennt.

Diese Woche steht die “Kontroverse” unter dem Titel:

Ist das österreichische Fremdenrecht zu restriktiv?

 In der Folge finden Sie die beiden – unverändert wiedergegebenen – Kolumnen. Dadurch soll dieser kreativen und spannenden Idee auch hier ein Forum gegeben werden.

Beschämende Gesetze

Katharina Krawagna-Pfeifer war Innenpolitikerin der SN, Innenpolitikchefin sowie Leiterin des EU-Büros des “Standard” und SPÖ-Kommunikationschefin. Sie arbeitet jetzt als Publizistin und Kommunikationsstrategin (kkp.co.at).

Grundsätzliches ist faul im Staate Österreich: Wenn es möglich ist, dass zwei achtjährige Mädchen, die sechs Jahre ihres Lebens in Österreich verbracht haben, von Fremdenpolizisten, die das Kinderzimmer mit Maschinengewehr „sichern", in ihr Geburtsland Kosovo abgeschoben werden. Oder eine 14jährige aus der Klasse  abgeführt wird. Oder das Baby eines Österreichers samt Mutter außer Landes gebracht und im Nachbarland Tschechien in Schubhaft genommen wird.

Man nennt diese Vorgänge  im Fachjargon „Außerlandesbringung". Und sie alle sind, wie es so schön heißt „rechtskonform". Denn die Fremdengesetze decken die skandalösen Vorgänge. Hierzulande dürfen Kinder, die nichts anderes getan haben als sich innerhalb der Grenzen des Landes zu befinden, eingesperrt und oft unter traumatisierenden Verhältnissen abgeschoben werden. Familien dürfen auseinander gerissen und Menschen, die sich gut integriert haben und hier heimisch fühlen, nach jahrelangen Verfahren des Landes verwiesen werden.

Das alles ist das Ergebnis einer Mobilisierungspolitik gegen Ausländer, die zu immer restriktiveren Fremdengesetzen geführt hat. Beschlossen aus einer Phalanx von großkoalitionären Politikern, die sich von dumpf-rassistische blauen Populisten vor sich hertreiben ließen. In der Hoffnung, dass durch eine „scharfe" Ausländerpolitik den Freiheitlichen Einheit geboten werden könnte. Ein gleichermaßen dummes wie vergebliches Verhalten. Die geltenden Fremdengesetze sind eines zivilisierten Rechtsstaats unwürdig und verstoßen zudem gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die Österreich 1992 ratifiziert hat. Sie verlangt eigentlich Selbstverständliches: Den Vorrang des Kindeswohls bei jeder Form staatlichen Handelns und den ganz besonderen Schutz von Kindern im Asyl- und Fremdenrecht.  


Österreichs offene Tore

Andreas Unterberger

Unser Fremdenrecht ist extrem großzügig. Das beweisen viele Statistiken, auch wenn hierzulande jene Daten, die Thilo Sarrazin in Hinblick auf Deutschland veröffentlicht hat, teilweise geheim sind. Die Ausländer- und Asylantenzahlen liegen weit über dem europäischen Schnitt. So hat Österreich mehr Tschetschenen aufgenommen als alle anderen Staaten.

Im Asylrecht hat die Innenministerin nach dem bedauerlichen Fall der Zwillinge aus Steyr schon wieder zusätzliche Verfahrensstufen verkündet. Obwohl die Asylverfahren eigentlich beschleunigt werden müssten. Damit werden eventuelle Abschiebungen länger auf sich warten lassen; daher wird es noch öfter heißen: „Die sind doch schon so lange da!"
Kaum bekannt sind viele andere skandalöse Lücken im System: So werden abgewiesene Asylwerber, die wegen Drogendealens verurteilt wurden, nicht abgeschoben, weil in ihrer Heimat Dealen streng bestraft wird. Diese Menschen haben nun sogar Anspruch auf die neue Mindestsicherung. Ähnlich profitieren etwa rumänische Kleinpensionisten, die oft nur 100€ Pension haben, vom Wohlfahrtsstaat. Sie dürfen nach Österreich übersiedeln und hier die Ausgleichszulage kassieren, die auf 784€ aufbessert.

Selbst unter den „normalen" Zuwanderern, auch den Männern, ist ein viel kleinerer Anteil im Arbeitsmarkt tätig als bei den Österreichern. Besonders selten tun das die Tausenden türkischen Bräute arrangierter Ehen. Wie ja die Familienzusammenführung überhaupt das größte Tor für ungebildete und nichtarbeitende Immigranten bildet. Dennoch können laut der neuen Rot-Weiß-Rot-Card der Sozialpartner Angehörige jedes „Mangelberufs", auch wenn sie nur Kollektivvertragsbezüge haben, nach drei Monaten die ganze Familie nachholen. In Ländern außerhalb Europas dürfen sie das nie.

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