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Der österreichische Verfassungsgerichtshof, zuletzt wieder durch drei stramme Linke auf Linie gebracht, gibt Griechenland einen Intelligenztest auf: Wie schaffe ich es, möglichst viele der unerwünschten illegalen Immigranten aus Asien dauerhaft nach Österreich weiterzureichen?
Die Antwort ist einfach. Sie bräuchte gar nicht die ganz Schlitzohrigkeit der Griechen (mit der diese etwa durch ein paar statistische Fälschungen den Euro an den Rand des Kollapses gebracht haben).
Erstens muss Athen alle unerwünschten Zuwanderer sofort aus den Lagern freilassen (in denen diese festgehalten werden, weil ja in Griechenland offensichtlich eine ganz andere Europäische Menschenrechtskonvention als in Österreich gilt); zweitens muss Athen durch ein bisschen Mundpropaganda dafür sorgen, dass unter den illegalen Einwanderern Österreich als jenes Land bekannt wird, wo ihnen am meisten geholfen wird, sobald sie das Zauberwort „Asyl“ aussprechen; und drittens muss sich Athen taub stellen, wenn Österreich die Einwanderungswilligen dann wieder nach Griechenland zurückschieben will, das eigentlich für deren Asylansuchen zuständig wäre.
Vor allem werden die Griechen gar nicht verstehen – weder wollen noch können –, was der Wiener VfGH mit dem Verlangen einer „fallbezogenen individuellen Zusicherung“ künftiger Betreuung meint, das nach seiner neuen Rechtsansicht von Griechenland offenbar als Dank für die Rückschiebung in jedem einzelnen Fall formell auszustellen wäre. Im Gegenteil: Athen jubelt innerlich und wird einen Teufel unterschreiben. Denn endlich eröffnet sich für die Griechen ein Weg, die unangenehme Rechtslage zu umgehen, dass Asylverfahren dort abzuwickeln sind, wo die Antragsteller erstmals europäischen Boden betreten haben. Und dass ist zum Leidwesen der Hellenen in vielen Fällen eben Griechenland, nachdem die Italiener durch ein teures Arrangement mit Libyen den Weg Hunderttausender Schwarzafrikaner übers Meer gestoppt haben.
Dass da wieder einmal Richter und nicht etwa die Parlamentarier neues Recht schaffen, wollen wir nur am Rande erwähnen. Obwohl in meinen Ausgaben der Bundesverfassung kein Wort davon steht. aber die ist wohl längst durch das gutmenschenrecht überholt worden.
Freilich muss man zugeben: Unsere Volksvertretung ist immer weniger imstande, die wirklich notwendigen Gesetze zu erlassen. So ist die Koalition daran gescheitert, das seit langem fällige, aber für Linke offenbar unmenschliche Gesetz zu beschließen, dass sich Asylbegehrende wenigstens fünf Tage lang zur Prüfung ihres Antrags in einem Lager aufhalten müssen. Obwohl man das der Bevölkerung noch vor kurzem versprochen hatte. Aber jetzt sind halt die Wiener Wahlen vorbei und die SPÖ kann wieder frisch und munter ihren Kurs fortsetzen, die Türen für Zuwanderer möglichst weit zu öffnen.
Aber zurück zum VfGH-Urteil: Wieder hat es die Zuwanderungsindustrie verstanden, durch Hochspielen eines Einzelfalls, in dem wie immer nur Frauen und Kinder im Blickpunkt stehen, ein riesiges Loch in das österreichische Fremdenrecht zu reißen. Dass die meisten „Asyl“-Zuwanderer eigentlich alleinstehende Männer sind, wird von der geschickten PR-Strategie dabei raffiniert ausgeblendet. Ideologisch geprägte (oder nur blauäugige?) Richter fallen darauf herein. Und die Medien sowieso, von denen es kein einziges meines Überblicks bisher gewagt hat, den VfGH in dieser Frage zu tadeln.
Nun, was soll aber wirklich an einem solchen Einzelfall so problematisch sein? Sind das nicht tatsächlich harte Schicksale?
In der Tat, das sind sie. Jeder, der aus der Armut islamischer und/oder postkommunistischer Länder nach Europa auswandern will, und wieder zurückgeschickt wird, erleidet ein hartes Schicksal. Nur: Wenn Europa, wenn Österreich (und dazu gehören auch die feinen Damen und Herren im Hermelin) nicht die Kraft zu dieser Härte hat, dann ist die Konsequenz unabwendbar. Dann spricht sich das sofort herum, und weitere Millionen Zuwanderer versuchen genau durch diese Lücke zu strömen. Wer daran zweifelt, hat keine Ahnung, wie es in der Welt wirklich zugeht. Dann hat Österreich sein souveränes Recht endgültig aufgegeben zu bestimmen, wer auf seinem Territorium lebt. Durch den Handstreich einiger Richter.
Die Wette ist leicht zu gewinnen: Österreich wird binnen kurzem nicht nur ein paar harmlose Frauen mit Kindern behalten müssen, wie uns Gericht und Medien suggerieren, sondern die angeblich nur ein paar Hundert betroffenen Fälle werden sich rasch vervielfachen. Wobei die Herkunft der meisten Migranten aus den islamistisch und kriminell verseuchten Regionen Mittelasiens, die Probleme noch viel explosiver machen wird. Denn dort haben die Menschen seit Ewigkeiten nur Gewalt, Diktatoren und eine mittelalterliche Religion kennengelernt.
Das alles dank des Handstreichs einiger Richter. Aber auch dank einer völlig aus dem Ruder gelaufenen Rechtskultur, die nicht begreift, dass jener Schutz, der bei den Flüchtlingen vor nationalsozialistischem oder kommunistischem Terror mehr als berechtigt war – beziehungsweise gewesen wäre –, und der auch nie missbraucht worden ist, heute unter total geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr aufrecht erhaltbar ist, sondern in eine Katastrophe führt.
Wer wirklich ehrlich ist, müsste eine komplette Überarbeitung der Flüchtlingskonvention angehen. Aber vorher müssen die Dinge noch viel schlimmer werden, bevor die Politik den Mut dazu hat.
Auf österreichischer Ebene trägt die Hauptschuld an dieser Entwicklung natürlich die SPÖ, nicht nur, weil sie immer noch die größte, und wie die Budgettage gezeigt haben, mächtigste Partei im Lande ist. Sie hat darüber hinaus sowohl die ohnedies knappen fünf Tage Aufenthaltspflicht im Asyllager verhindert, wie auch den VfGH mit sehr ideologischen Richtern (samt dem neuen Präsidenten) besetzt. Was juristisch Culpa in eligendo heißt.
Und die ÖVP hat wieder einmal nichtsahnend zugeschaut. Die Volkspartei hat leider bis auf die zunehmend isolierte Innenministerin keinen einzigen Juristen mit Format in Klub oder Regierung, um zu erkennen, welch massive gesellschaftszerstörende Kraft linke Juristen ausüben. Die Justizministerin mit ihrem Gesetzesentwurf einer totalen Einschränkung der Meinungs- und Redefreiheit wollen wir lieber gar nicht erwähnen.
Die ÖVP hat darüber hinaus erst vor wenigen Tagen davor die eigene Innenministerin gezwungen, durch neue Verfahrensschritte die Abschiebung abgewiesener Asylwerber deutlich zu verlängern. Und nun das Budget für das Bundesasylamt deutlich zu kürzen.
Was mit großer Wahrscheinlichkeit wieder für eine zusätzliche Verlängerung der Asylverfahren sorgen wird. Wer etwa wird all die Fälle bearbeiten, die nun der VfGH dem Land eingebrockt hat? Wir werden daher rasch wieder in jene Zeiten zurückfallen, als der ebenfalls stramm links geführte Verwaltungsgerichtshof Asylakten viele Jahre liegengelassen hat. Und der dann noch über seine diesbezügliche Entmachtung zu jammern gewagt hatte. Die zweifellos eine der letzten mutigen Taten der Politik gewesen ist.