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Zogaj und die Menschlichkeit

Das hätte ich dem Verfassungsgerichtshof eigentlich gar nicht mehr zugetraut. Er hat im Fall der Familie Zogaj mutig Recht gesprochen und dem Gesinnungsterror der vielen links-korrekten Medien, der Kirche und von zahllosen anderen rot-grünen Vorfeldorganisationen standgehalten.

Jetzt darf man gespannt sein, ob das Erkenntnis auch vom Innenministerium umgesetzt wird, oder ob es noch einmal einen Unterschlupf für die Zogajs gibt, oder ob noch einmal irgendwer eine rechtliche Schleife  ermöglicht, damit die Familie doch noch in Österreich bleiben kann. Weil man sich vor den Medien fürchtet.

Maria Fekter - die ja von ihrer Parteiführung und vom Koalitionspartner sowieso zuletzt des öfteren im Regen gelassen wurde - muss jetzt zeigen, dass sie dem erwartbaren Sturm der Kritik standhalten kann. Und sie das Recht nun auch umsetzt.

Der Verfassungsgerichtshof hat auch für viele andere Fälle einen klaren Eckpfeiler gesetzt: Man kann sich in Österreich nicht einen Rechtsanspruch erschleichen, indem man rechtswidrig handelt. Auch wenn sich ein Teil der Familie Zogaj hier zweifellos schon integriert hat - zumindest in der Familie eines oberösterreichischen Pfarrers und in der SPÖ-Volkshilfe - hätte sie eigentlich schon 2004 Österreich verlassen müssen.

Der Schlüsselsatz der Verfassungshüter lautet, "dass ein allein durch beharrliche Missachtung der fremden- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften erwirkter Aufenthalt keinen Rechtsanspruch aus dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Privat- und Familienleben) bewirken kann".

Dieser Spruch und seine Umsetzung sind nicht unmenschlich, sondern im Gegenteil das einzige gerechte Verhalten. Denn sonst würde jeder in Österreich, der sich an Gesetze hält und sich nicht wie ein trotziger Vierjähriger durch Schreien und Kreischen über alle Regeln hinwegzusetzen versucht, ungerecht, also unmenschlich behandelt. Wenn A Steuern zahlen muss und B nicht, ist das unmenschlich gegen A.

Das sollte auch die lautstarke Lobby der Zogajs einmal akzeptieren.

Natürlich bleibt den Zogajs die Möglichkeit, eine Arbeits- und damit auch Aufenthaltsgenehmigung für Österreich zu beantragen. Aber nur vom Kosovo aus. Dessen Behandlung darf man aber mit Spannung verfolgen. Denn ständig wird behauptet, wir holen nur noch extrem gut qualifizierte Arbeitskräfte ins Land. Wofür die Zogajs bisher nicht bekannt sind. Außerdem entstünde auf diese Weise wieder Anspruch auf Familienzusammenführung, also auch für jene Familienangehörige, die hierzulande schon Rechtsverletzungen begangen haben.

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