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Es ist immer wieder erstaunlich, wie ernst manche Medien noch immer den Verfassungsrechtsprofessor Heinz Mayer nehmen. Obwohl sich seine Instant-Aussagen häufig sehr stark von dem entscheiden, was später der Verfassungsgerichtshof zur gleichen Frage meint. Das erinnert stark an die ständigen Strafanzeigen des aus der gleichen Ecke kommenden Peter Pilz, die dann auch fast ausnahmslos in der großen Rundablage der Staatsanwaltschaft landen.
Denn kaum ist eine Frage entstanden, formuliert Mayer in wohlgesetzten Worten schon die Antwort, seine Antwort. Und es ist immer eine linke (hat daher vielleicht nicht allzuviel mit Recht zu tun). Daher wird sie natürlich auch mit Begeisterung von ORF&Co zitiert. Andere Juristen, die ganz andere Antworten haben, werden hingegen totgeschwiegen.
Herr Mayer war also in der Causa Flüchtlingsaufnahme-Zentrum zuerst der Meinung, dass die Baulandwidmung den Bau des Zentrums verhindert (als ob es irgendwo eine Widmung "Asylzentrum" gäbe). Nun bezeichnet er die Ausgangssperre für die Flüchtlinge während der Tage der Erstaufnahme als verfassungswidrig; wieder im Gleichklang mit Rot und Grün. Ohne auch nur einen Buchstaben eines Wortlauts zu kennen. Was für seriöse Juristen normalerweise eigentlich die unabdingbare Grundlage jeder seriösen Bewertung ist. Für seriöse Juristen.
Als hingegen die SPÖ eine Volksabstimmung im südlichen Burgenland verkündete, hatte Herr Mayer keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch nicht, als Werner Faymann diese Abstimmung gegen alle Kritik mit der seltsamen Begründung verteidigte: "Aber das heißt doch nicht, dass wir die direkte Demokratie abschaffen." Als ob in unserer Verfassung die direkte Demokratie stünde. Oder als ob es gar eine spezifische direkte Demokratie für das südliche Burgenland gäbe (das ist bekanntlich eine geographische Einheit, die aber rechtlich nirgendwo verankert ist). Aber all das ist für Herrn Mayer offenbar in Ordnung. Oder agiert er etwa nur deswegen so, damit er und sein gleich gestrickter Kollege Funk ein fast exklusives Monopol auf juristische Meinungsäußerungen im ORF behalten? Dass sich beispielsweise deren Verfassungsrechts-Kollege Raschauer in ganz gegenteiliger Richtung geäußert hat, wird dort jedenfalls total totgeschwiegen.
Ähnlich frei jeder Logik ist auch das Argument von SPÖ sowie Caritas-Chef Küberl (und damit natürlich auch des ORF), dass der Bau eines Erstaufnahmezentrums ja überhaupt kein Problem wäre, hätte die Innenministerin das nicht auf die heimliche Tour versucht. Und hätte sie zumindest den Koalitionspartner eingeschaltet (was bekanntlich in Sachen Vertraulichkeit gleichbedeutend mit einem doppelseitigen Inserat in "Krone" und "Standard" ist).
Es kann jedoch überhaupt keinen Zweifel geben: Auf Grund der Erfahrung der letzten Jahre wird es keine Gemeinde geben, in der die Bürger freiwillig einem solchen Bau zustimmen. Genausowenig, wie der Bau eines Truppenübungsplatzes, einer Mülldeponie, eines Kraftwerks, einer Autobahn auf die Zustimmung der jeweiligen Anrainer stoßen kann.
Besonders heiter wird dieses SPÖ-Argument durch die Person des nunmehrigen SPÖ-Unterhändlers Darabos: Er war es nämlich selbst, der vor Jahr und Tag total heimlich und gegen den Widerstand des Koalitionspartners über eine Reduktion des Abfangjäger-Kaufs verhandelt hat. Mit bekanntem Ergebnis: Österreich zahlt nun für jedes einzelne der Flugzeuge deutlich mehr, dafür sind diese aber schlechter ausgerüstet. Übrigens alles nachzulesen in einem vernichtenden Rechnungshofbericht über den Alleingang von Darabos.
Als Fußnote sollte man freilich hinzufügen, dass die ÖVP jedes Mal unfähig geschwiegen hat: Sie hat keinen Misstrauensantrag gegen Darabos gestellt; sie gibt dem ORF 160 Millionen, damit er weiter mit schwerer linker Schlagseite unterwegs sein kann.
Noch einmal zurück zum vorgeschlagenen Ausgehverbot für die Asylwerber: Irgendwie ist das genau dasselbe wie das Ausgehverbot, das wir einst als junge Rekruten in den ersten Wochen des Präsenzdienstes hatten. Ganz automatisch, ohne dass wir etwas ausgefressen hätten. Meines Wissens galten damals dieselbe Verfassung und dieselbe Menschenrechtskonvention. Sollten die Gerichtshöfe am Ende dennoch ein solches striktes Ausgehverbot wirklich für verfassungswidrig erklären, dann haben die Juristen volle Arbeit geleistet: Fiat iustitia pereat mundus.
Hauptsache, man hat irgendwelche immer zugespitzten Rechtsansprüche herausdestilliert, damit irgendeiner stolz in die juristischen Geschichtsbücher eingehen kann. Ob die Republik darob an ihrer Handlungsunfähigkeit zugrunde gehen muss, ist doch egal.
Aber das enthebt die SPÖ nicht ihrer Verantwortung: Statt sich allzusehr hinter der angenommenen Ansicht des Verfassungsgerichts zu verbergen, könnte sie ja zur Lösung beitragen: durch Mitstimmen bei einem Verfassungsgesetz, das ein solches Ausgehverbot vorschreibt. Die SPÖ ist ja eine Partei, die doch neuerdings den Willen der Menschen so hochschätzt. Oder wartet sie, bis Herr Dichand ihr das vorschreibt? Auf ein Zickzack mehr oder weniger kommt es ihr zumindest dann nicht an, wenn das Orakel aus der Muthgasse es so verlangt.
Und jene, die aus falsch verstandener Humanität gegen dieses Ausgehverbot sind, sollten noch zweimal nachdenken: Wenn sie ihren Widerstand gegen alles und jedes zu bunt treiben, dann könnte damit vielleicht eines Tages das ganze verteidigte Rechtsgut kippen. Das heißt, wenn die Asylantenaufnahme unmöglich gemacht wird, dann gibt es halt kein Asylrecht mehr. Was dann auch weniger links denkende Menschen als Mayer, Küberl und Funk bedauern würden.