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Spital: Und wer zahlt?

Es ist ein unscheinbares Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, aber mit großer Sprengwirkung: Die Stadt Wien muss Wiener Spitälern auch die durch Nichtwiener entstandenen Kosten ersetzen, soweit nicht ohnedies die Krankenkassen dafür zahlen. Diese Judikatur könnte das absurde Gesundheitsfinanzierungs-System der Republik kippen.

Denn nun wird wohl auf die Stadt Wien eine gewaltige Kostenlawine zukommen: Hat die Hauptstadt doch die meisten und im Schnitt auch besten Spitäler, die bei besonders schwierigen und daher meist teuren Fällen von Patienten aus ganz Österreich aufgesucht werden. Was an sich durchaus vernünftig ist. Denn wer von Villach bis Zwettl überall Hightech-Medizin für jede einzelne Krankheit anschaffen will, lebt auf dem Mond.

Das droht aber nun für Wien zur unfinanzierbaren Katastrophe zu werden  - selbst wenn die Stadt sparsamer wäre, und sie das Steuergeld nicht rund ums Jahr für Donauinsel-, Abtreibungs- oder Eislauffeste, die Bestechung gefügiger Zeitungen und Spitzenbezüge der Gemeindebeamten ausgeben würde. Aus dieser Katastrophe gibt es es nur einen sinnvollen Weg (will man nicht an der Stadtgrenze Einfahrtverbote für Nichtwiener Patienten errichten): Die gesamte Finanzierung aller Gesundheitsausgaben wird von den Ländern komplett auf die Kassen übertragen. Geschieht das nicht, kommen wir zu einer preistreibenden Eskalation der gegenseitigen Kostenzuschiebungen: Die Kassen wollen alle Patienten am liebsten in die Spitäler schicken; die Länder wollen möglichst viele Kosten auf die Kassenärzte transferieren. Am Schluss ist alles noch teurer geworden, denn niemand schaut, welche Variante jeweils das beste Preisleistungsverhältnis hat. Und jetzt kommt da eben noch ein zweites Kostenzuschiebungs-Karussell in Gang: Jedes Bundesland möchte möglichst viele Patienten in andere Länder senden.

Beide Absurditäten kämen zu einem Ende, wenn die Krankenversicherung alleine die Kosten tragen müsste. Wobei das System sicher noch effizienter und sparsamer wäre, bekämen die Bürger ein Wahlrecht zwischen einzelnen Kassen - sowohl privaten wie staatlichen. Denn Konkurrenz hat immer noch am besten gewirkt: Manche Kassen werden sich im Konkurenzdruck zu Qualitätsanbietern entwickeln und andere zu Billiganbietern. Und manche werden im Wettbewerb untergehen.

Was gegen eine solche Systemänderung spricht? Nichts, außer dass die Länder dann nicht mehr Günstlinge als Primare einsetzen und jedem mittelgroßen Ort ein eigenes teures Spital garantieren könnten. Der Schmerz wäre für die Bürger erträglich.

Daher sei vorerst Optimismus angesagt. Vielleicht hat wieder einmal ein Höchstgericht - wahrscheinlich unbeabsichtigt - Dinge einer guten Regelung näher gebracht, an denen sich bisher die gesamte Politik die Zähne ausgebissen hat. Und die neuen Geldnöte zumindest der Stadt Wien werden mächtigere Politiker in Trab setzen, als derzeit auf Bundesebene für die Gesundheit verantwortlich sind. Die Rathausgewaltigen gegen - wie hieß doch schnell der Gesundheitsminister?

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