Die Gerichtshöfe von EU und Europarat entscheiden über "Menschenrechte". Immer wieder einseitig und weit über bloße Auslegung der Vorschriften und Konventionen hinausgehend, oft als Quasi-Gesetzgeber. Gerichte sind aber keine Gesetzgeber.
Die Gerichtshöfe von EU und Europarat entscheiden über "Menschenrechte". Immer wieder einseitig und weit über bloße Auslegung der Vorschriften und Konventionen hinausgehend, oft als Quasi-Gesetzgeber. Gerichte sind aber keine Gesetzgeber.