Das Asylrecht, so wie es bisher angewendet wird, wird den geänderten Umständen der Gegenwart mit den gewaltig angewachsenen Wanderbewegungen über weite Distanzen nicht mehr gerecht. Die Massenzuwanderung unter dem Vorwand, Schutz und Asyl zu suchen, hat ein Ausmaß erreicht, das es erforderlich macht, die Situation neu zu bewerten. Und dabei sind auch die bisher in Anwendung gebrachten Rechtsvorschriften einer Überprüfung zu unterziehen.