Sollen wir gläsern werden?

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind zu verhindern. Das steht außer Frage. Von Europol wird der Anteil verdächtiger Finanztransaktionen am jährlichen Bruttoinlandsprodukt der EU auf etwa ein Prozent geschätzt. Sind da die Maßnahmen der EU zielführend und verhältnismäßig? Immerhin stehen wichtige Grundrechte wie Recht auf Datenschutz, Privatsphäre und Freiheit jedes Einzelnen am Prüfstand.

Der Reihe nach: Euro-Bargeld-Einschränkungen begannen mit der Abschaffung des 500-Euro-Scheins, der seit 2018 nicht mehr gedruckt wird.

Danach ging es Schritt für Schritt:

Eine EU-weite Bargeldobergrenze, die bisher national geregelt war, wird ab 2026 eingeführt. In einer EU-Umfrage hatten 2017 mehr als 90 Prozent gegen eine Obergrenze gestimmt. Damals wurde diese Obergrenze schubladisiert. Im Mai 2023 wurde das Gesetzespaket für Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung verabschiedet. In diesem Gesetzespaket ist eine Barzahlungs-Obergrenze von 10.000 Euro für gewerbliche Geschäfte enthalten, ausweisen muss man sich dann bereits ab 3.000 Euro Barzahlung, was bisher in Österreich erst ab 10.000 Euro verpflichtend war. Auch wird ab 2025 eine Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money-Laundering Authority) in Frankfurt eingerichtet und hat bis Ende 2027 mehr als 400 Mitarbeiter. Geld spielt keine Rolle, um den Machtbereich des Zentralstaates EU auszuweiten. Ab Jänner 2028 ist die direkte Aufsicht dann voll funktionsfähig.

Dem nicht genug, wurde von der EU-Kommission auf Anregung des EU-Parlaments eine Machbarkeitsstudie zu einem EU-weiten Vermögensregister für einen sechsstelligen Eurobetrag in Auftrag gegeben. Nach dem 2016 eingeführten Kontoregister für Bankkonten, das das Bankgeheimnis aufweicht, soll nun für jeden Bürger ein Vermögenskonto angelegt werden. Ein Vollausbau würde vom Versicherungsvertrag bis zum Goldbarren alles erfassen.

Auch wenn die EU-Kommission das jetzt dementiert und als Falschmeldung bezeichnet, so gibt es die mehr als 300 Seite starke Studie. Eine Studie ist nicht Gesetz, das ist korrekt. Schon das beschlossene Gesetzespaket zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung hat es in sich. Die Behörde AMLA bekommt weitreichende Befugnisse wie Zugänge zu Registern über wirtschaftlich Berechtigte und Vermögenswerte bis zu umfassenden Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen.

Der Bürger wird unter Generalverdacht gestellt. Sein Lebenswerk wird gläsern gemacht. Mit Kanonen auf Spatzen zielend bauen Politiker, Bürokraten und Karrieristen in vorauseilendem Gehorsam an einem Überwachungssystem, das bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weder zielgerichtet noch effizient ist, aber sehr teuer sein wird. Verbrecher bewegen sich außerhalb des Rechts, jetzt und zukünftig. Ist ein EU-weites Vermögensregister notwendig, um die Bonität für Kreditaufnahmen durch die EU – die sie eigentlich gar nicht aufnehmen dürfte – nachzuweisen oder um Vermögen des Bürgers mit Steuern oder Lastenausgleich abzuschöpfen?

Bezahlen Sie immer wo möglich bar. Bargeld ist gedruckte Freiheit. Sagen Sie es weiter.

 

Mag. Elisabeth Weiß, Betriebswirt, Initiator SOS Bargeld - Stopp der Abschaffung

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