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Hürden für neue Parteien abbauen!

Die Demokratie basiert auf einem Wettbewerb der besten Ideen. In der Praxis allerdings haben primär die Parlamentsparteien die Chance, ihre Ideen einer breiteren Öffentlichkeit näher zu bringen. In den letzten Jahren haben die Parlamentsparteien die Hürden für neue Parteien sogar massiv erhöht.

Bereits im Parlament vertretene Parteien benötigen für den Wahlantritt nur einige Unterschriften von bestehenden Abgeordneten. Neue Parteien benötigen je nach Wahl eine bestimmte Anzahl von Unterstützungserklärungen, bei der Nationalratswahl wird eine bestimmte Anzahl pro Bundesland benötigt, in Wien und Niederösterreich sind es je 500, im Burgenland oder in Vorarlberg je 100, österreichweit insgesamt 2.600.

Viele Wähler sind mit dem bestehenden Parteienangebot unzufrieden. Trotzdem haben von den 14 außerparlamentarischen Parteien, die versucht haben bei der Nationalratswahl zu kandidieren, nur vier eine österreichweite Kandidatur geschafft: die KPÖ (eine historisch gewachsene Partei, die auch über erhebliche finanzielle Mittel verfügt), die Liste Madeleine Petrovic (die Liste der ehemaligen grünen Parteichefin konnte wohl von der Unzufriedenheit von Grünwählern mit den regierenden Grünen profitieren), die Bierpartei, die  eine Spaßpartei ist, und die schon länger existierende Linkspartei "der Wandel", die mit dem Listennamen "Keine von Denen" viele abgeholt hat, die die Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen wollten. Warum hat es keine ernsthafte, junge Partei geschafft?

In den Prozess der Abgabe von Unterstützungserklärungen wurden eine ganze Serie von Hindernissen eingebaut. Der Wähler konnte seine Unterstützungserklärung nur zwischen 9. Juli und 2. August beim Hauptwohnsitz-Gemeindeamt unterschreiben (in Wien bei jedem Magistratischen Bezirksamt). Es muss mittels Ausweises die Identität nachgewiesen werden. Die Unterstützer mussten das Original der Unterstützungserklärung der jeweiligen Partei zukommen lassen.

Die gesamte Sammelzeit fiel in die Urlaubszeit, und die letzte Woche musste für den Postweg eingeplant werden; hinzu kommt, dass die 9 Landeswahlvorschläge in den 9 Landeswahlämtern in den jeweiligen Landeshauptstädten abgegeben werden mussten. Auch da sich die Bürger in den letzten Jahren daran gewöhnt haben, dass viele Amtsgeschäfte online mittels digitaler Signatur erledigt werden können, ist die Bereitschaft, zum Amt zu gehen, um eine Unterstützungserklärung abzugeben, mittlerweile sehr gering. Da viel weniger Menschen aufs Amt gehen als früher, trifft man beim Werben um Unterstützungserklärungen mittels Info-Ständen vor den Ämtern auch viel weniger Menschen an. In kleinen Gemeinden ist diese Abgabe von Unterstützungserklärungen alles andere als anonym, da man immer wieder etwas von der Gemeinde braucht, scheuen viele davor zurück, sich politisch zu exponieren.

Für die Unterstützung von Volksbegehren kann man einerseits mittels digitaler Signatur online unterschreiben oder die Unterstützungserklärung direkt am Amt abgeben, ohne das Original der wahlwerbenden Partei zukommen lassen zu müssen.

Die zweite Herausforderung ist das Erreichen der Wähler. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen muss man als neue Partei erhebliche finanzielle Mittel haben, um eine teure Werbekampagne machen zu können oder aber über gut etablierte Kommunikationskanäle verfügen.

Auch finanziell gesehen, haben sich die Parlamentsparteien einen gewaltigen Vorteil verschafft. Eine der höchsten Parteienförderungen der Welt sorgt dafür, dass sie den Bürger mit sehr teuren Werbekampagnen beglücken können. Neue Parteien sind auf Spenden angewiesen, aber das Werben um Spenden wurde in den letzten Jahren durch das Parteien-Gesetz massiv erschwert. Jede Person und jedes Unternehmen darf einer Partei maximal 7.500 Euro pro Jahr spenden (beim Erstantritt der Partei 5 x 7.500 = 37.500). Parteispenden ab 500 Euro (!) müssen veröffentlicht werden. Das ist unsachlich, dadurch sollen offenbar Personen, die wirtschaftlich nicht unabhängig sind, von Parteispenden abgehalten werden. Im Vergleich dazu in der Schweiz müssen Spenden erst ab 15.000 Schweizer Franken (= ca. 15.800 Euro) veröffentlicht werden. NEOS und das Team Stronach, die 2013 dank Großspendern den Einzug in den Nationalrat geschafft haben, hätten es mit dem heutigen Parteiengesetz wohl nicht geschafft.

Die Tatsache, dass es für neue Parteien so schwer ist, den Wahlantritt zu schaffen, hat offenbar mediale Folgewirkungen. Parteien, die sich um eine Kandidatur bemühen, werden als wenig relevant angesehen. Eine umfangreichere Berichterstattung gab es bei dieser Nationalratswahl primär in Bezug auf die Bierpartei, wahrscheinlich weil sie eine Spaßpartei ist.

Um eine Erneuerung von Österreichs Demokratie zu ermöglichen, braucht es neue Parteien, mit neuen Ideen. Es ist undemokratisch, die Kandidatur neuer Parteien durch unfaire und unsachliche Hürden massiv zu erschweren. Wenn der Wähler mehr Auswahl auf dem Stimmzettel vorfinden würde, dann würde dies nicht bedeuten, dass deutlich mehr Parteien ins Parlament gewählt werden würden, es würde nur bedeuten, dass deutlich mehr Parteien die Chance hätten, sich einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Ob bei den neuen Parteien die eine oder andere dabei ist, die es wert ist, ins Parlament zu kommen, würde dann der Wähler entscheiden.

Es braucht daher ein Demokratiepaket, das ungerechtfertigte Hürden für neue Parteien beseitigt:

  1. Die Abgabe von Unterstützungserklärungen für den Wahlantritt von Parteien sollte so einfach sein wie die Unterstützung von Volksbegehren: d.h. man könnte online mittels digitaler Signatur unterstützen oder am Gemeindeamt unterstützen, ohne der wahlwerbenden Partei das Original der Unterstützungserklärung übermitteln zu müssen.
  2. Die Parteien sollten sechs Wochen Zeit haben, um Unterstützungserklärungen zu sammeln.
  3. Die Unterstützung sollte wohnortunabhängig bei allen Gemeindeämtern in Österreich erfolgen können (dies ist insbesondere in der Urlaubszeit relevant und für Studenten, die nicht in ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde studieren). Weiters sollte dies auch Österreichs diplomatischen Vertretungen im Ausland möglich sein, damit auch die Auslandsösterreicher unterstützen können.
  4. Die Pflicht zur Veröffentlichung von Parteispenden sollte, analog zur Schweiz, erst ab Spenden in Höhe von € 16.000 einsetzen. Diese Transparenz-Regel sollte aber nicht nur für politische Parteien, sondern auch für politaktivistische NGOs gelten, die die politische Debatte vielfach wesentlich beeinflussen. Deren Unterstützer sind derzeit völlig intransparent.
  5. Für Parteien, die noch nicht im Nationalrat oder in zumindest drei Landestagen vertreten sind, sollte es keine Betragsobergrenze bei der Entgegennahme von Parteispenden geben.

 

Mag. Christian Ebner ist Unternehmensberater und Parteiobmann von "Ja zu Österreich".

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