Der Kreis schließt sich. Aber nicht um den früheren Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek. Um diesen hatte sich der Lebenskreis bereits im Vorjahr durch einen (wahrscheinlichen) Unfall geschlossen. Aber jetzt ist auch der Indizienkreis um jene Gruppe entscheidend enger geworden, die ihn auszuspionieren versucht hat. Deren inzwischen immer deutlicher gewordene Vorgehensweise erinnert frappant an die Methoden, mit denen 2017 in Ibiza der FPÖ-Obmann H.C. Strache in eine Falle gelockt worden ist. Ist es am Ende der gleiche Täterkreis, der da wie dort eine Frau als Lockvogel vorgeschickt hatte? Oder hat es gar ein zynisches Zusammenspiel zwischen Tätern aus dem ganz linken und dem ganz rechten Spektrum gegeben?
Diesmal dürften die Täter jedenfalls nicht mehr um ein Strafverfahren herumkommen. Diesmal dürften ihnen auch die Zadic-Justiz, der von Justizministerin Zadic posthum gegen Pilnacek eingesetzte Expolizist Martin Kreutner oder die WKStA nicht mehr wirklich helfen können. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Und zumindest drei Personen werden wohl jetzt nicht mehr um Aussagen unter Wahrheitspflicht herumkommen:
- Die eine ist jene Frau, die vorgibt, in den letzten Wochen Pilnaceks Einsamkeit getröstet zu haben;
- die zweite ist die mit ihr befreundete Frau, die Pilnacek nach der Führerscheinabnahme abgeholt und zu dieser Freundin gebracht hat;
- und die dritte Person trägt den Namen Peter Pilz.
Das jüngste Stück in der Beweiskette ist der nach Pilnaceks-Tod verschwunden geglaubte Laptop des Juristen. Jetzt berühmt sich ausgerechnet Pilz, der langjährige politische Intimus der Justizministerin, sämtliche auf diesem Laptop befindliche Daten zu haben und eine Kopie davon an Kreutner übergeben zu haben. Der wolle sie wieder an die mit Pilnacek im Dauerkonflikt gewesene WKStA übergeben (der sogenannten Korruptionsstaatsanwaltschaft, der in den letzten Wochen auffällig viele Mitarbeiter davongelaufen sind).
Unabhängig davon, dass manches darauf hindeutet, dass der Computer schon längere Zeit dort ausgewertet wird, sind damit gleich mehrere strafrechtliche Delikte gesetzt worden. Denn es gibt keinen Weg, wie Pilz in den Besitz dieser Daten gekommen sein kann, ohne dass nicht er oder – theoretisch – ein Zuträger des Altpolitikers Strafgesetze verletzt hat.
Die Fakten und Indizien, die derzeit vorliegen:
- Tatsache ist, dass Pilnacek den Laptop bei sich hatte, als er von Polizisten bei einer Alkoholfahrt gestoppt worden ist.
- Tatsache ist, dass Pilnacek den Laptop mit sich nahm, als er sich in der Folge von jener anderen Frau zu seiner damaligen Freundin bringen ließ.
- Höchstwahrscheinlich ist, dass der Laptop im Hause seiner Freundin gelandet ist (theoretisch könnte er ihn natürlich unterwegs verloren oder in diesem Auto vergessen haben, und der Finder könnte das Gerät beziehungsweise die darauf befindlichen Daten Pilz zugespielt haben. Es kann schon sein, dass Zadic irgendwo in Österreich noch einmal einen Richter auftreibt, der das zu glauben bereit ist, und den sie deshalb schnell an das passende Gericht versetzt …).
- Höchstwahrscheinlich ist der Laptop aber im Hause jener Freundin geblieben, als Pilnacek nach dem überaus unfreundlichen Empfang durch diese über die Führerscheinabnahme verärgerte Freundin verzweifelt beschlossen hatte, noch einmal nächtens wegzugehen. Der Ärger der Freundin hing wohl damit zusammen, dass ohne Auto die Besuche Pilnaceks bei ihr in Rossatz kaum mehr möglich gewesen wären. Bei diesem nächtlichen Weggehen dürfte er dann – noch immer alkoholisiert – durch einen Sturz über eine Böschung in den Donauauen den Tod gefunden haben. (theoretisch könnte er den Laptop auf diesen verzweifelten Spaziergang mitgenommen und dabei verloren haben – siehe aber die Anmerkung zum vorigen Punkt …).
- Tatsache ist, dass diese Freundin den Laptop jedenfalls nicht herausgerückt hat, als die Polizei auf Verlangen der Angehörigen dessen persönliche Utensilien verlangt hat, aber von ihr nur Schlüssel und Handy bekommen hat.
- Höchstwahrscheinlich ist der Laptop von dieser Frau direkt oder indirekt Pilz zugespielt worden, mit dem sie ja auch anderwärtig mehrfach kooperiert hatte (theoretisch kann natürlich auch ein Einbrecher das Gerät an sich genommen haben und dann die Daten Pilz zugespielt haben – das freilich eine These, deren Vorbringen die Suche für Zadic nach einem passenden Richter immer schwieriger machen wird …). Pilz selbst bietet jedenfalls nur die läppisch-lapidare Erklärung: "Die Daten des privaten Laptops sind jetzt aufgetaucht."
- Hochinteressant ist, dass die kurzfristige Pilnacek-Freundin plötzlich Geld genug hatte, um das lange von ihr gewünschte Schuhgeschäft in Krems zu eröffnen, für das sie früher als Arbeitslose nie das Startkapital hatte.
- Ebenso interessant ist, dass sich nach seriösen Zeugenaussagen die Dame einst geradezu an Pilnacek herangedrängt hatte und ihm vorgestellt werden wollte. Frauen waren ja bekanntermaßen die schwache Seite des Verstorbenen.
- Als Vermittlerin der Bekanntschaft hat ausgerechnet jene Frau fungiert, die Pilnacek dann in seiner Todesnacht abgeholt hatte.
- Noch auffälliger ist, dass die Dame den gleichen Anwalt beschäftigt wie Peter Pilz. Dieser Anwalt hat ursprünglich auch Egisto Ott vertreten. Außerdem war er 2014 noch als Staatsanwalt bei einer Dienstbesprechung im Meinl-Verfahren anwesend, die heimlich aufgezeichnet wurde. Zufällig landete auch diese Tonaufnahme bei Peter Pilz.
- Tatsache und das überhaupt stärkste Indiz für eine enge Kooperation ist die Tatsache, dass die zur Geschäftsbesitzerin gewordene Frau ausgerechnet dem Peter Pilz, dem allerärgsten Hasser und Jäger Pilnaceks, die ersten Interviews gegeben hat.
- Ebenso hochinteressant ist, dass jener Mann, der Pilnacek 2023 durch einen geheimen Tonmitschnitt bei einem Restaurantessen eine Falle stellen wollte, den gleichen Anwalt beschäftigt wie jener Oberstaatsanwalt der WKStA, der 2019 heimlich die Eurofighter-Dienstbesprechung aufnahm und Pilnacek daraufhin erfolglos des Amtsmissbrauchs bezichtigte. Justizkreise bestätigen auch, dass er ein enger Freund des mehr als umstrittenen Kurz-Richters Radasztics ist, der trotz eines laufenden Disziplinarverfahrens in seiner früheren Rolle als Staatsanwalt knapp vor dem Kurz-Verfahren unfassbarerweise zum Richter im Wiener Straflandesgericht ernannt worden war.
- Höchstwahrscheinlich hat es mehr als ein halbes Jahr gebraucht, bis jemand (Verbrecher? Ein Geheimdienst?) den verschlüsselten Zugang zum Laptop geknackt hat.
- Möglicherweise hatte aber die Pilnacek-Freundin auch dem Verstorbenen den Code abgeschaut und die Pilnacek-Jäger haben so lange gebraucht, die Daten nach etwas Verwertbarem zu durchforsten.
- Tatsache ist, dass Pilnacek als mächtiger Sektionschef keinen privaten Laptop hatte. Den hat er sich erst angeschafft, als er von Zadic hinausgeschmissen worden war.
- Tatsache ist, dass daher darauf gar keine Daten sein konnten, die Pilnacek aus seiner Amtszeit darauf gespielt hätte.
- Tatsache ist, dass ich bei meinen Recherchen zu der Causa niemanden gefunden habe, der nicht von einem Punkt überzeugt wäre: dass jene Freundin und jener Mann, der Pilnacek bei einem Essen heimlich mitschnitt, ganz gezielt von Pilz auf den Sektionschef angesetzt gewesen sind, sei es, um ihn auszuhorchen, sei es, um ihn zu kompromittieren. Oder zu beiden Zwecken.
- Tatsache ist, dass die von Pilz ständig bemühte Verschwörungstheorie, auf dem Laptop könnten sich ja Hinweise auf Delikte finden, die Entziehung des Laptops oder der Daten keinesfalls rechtfertigt. Wäre die Behauptung, auf einem Computer könnten sich solche Hinweise finden, eine ausreichende Rechtfertigung, dann wäre ja jede Form von Diebstahl eines Computers oder Handys gerechtfertigt. Noch dazu durch jede Privatperson.
Schon die ständige Aufnahme des sogenannten "Beifangs" in den Strafakt nach Hausdurchsuchungen durch die WKStA ist rechtsstaatlich extrem bedenklich und wird möglicherweise von den österreichischen und internationalen Höchstgerichten getadelt werden. "Beifang" sind die Hinweise auf Vorgänge, nach denen die Justiz gar nicht gesucht hat.
Noch bedenklicher ist es, wenn die WKStA rechtlich völlig belanglose (aber für die dortigen Genossen politisch hochinteressante) Bemerkungen in den Strafakt aufnimmt, wie es etwa die Verwendung eines Schimpfwortes durch Sebastian Kurz in einem Privatdialog über seinen Vorgänger gewesen ist.
Alle Grenzen des Rechtsstaates wären aber jedenfalls weit überschritten, wenn die Zadic-Justiz oder der für sie tätige Expolizist Kreutner auch zur Verwendung von Daten bereit sein sollten, die eine Privatperson rechtswidrig entwendet hat. Freilich: Bis ein Höchstgericht diese Rechtswidrigkeit festgestellt haben wird, sind Zadic und Kreutner politisch freilich nur noch eine ferne Vergangenheitserinnerung.
Es ist auszuschließen, dass Pilnacek, wie Pilz ständig düster anzudeuten versucht, irgendwelche Strafverfahren abgedreht hat. Denn:
- eine Einstellung eines Verfahrens kann erstens nur ein Staatsanwalt vornehmen, nicht der Sektionschef, der ihn nur zu beaufsichtigen hat; und absolut jeder Staatsanwalt hätte sich gegen eine rechtswidrige Intervention oder Weisung Pilnaceks sofort schriftlich zur Wehr gesetzt, wollte er sich nicht selbst mitschuldig machen;
- zweitens hätte jede Weisung aus dem Ministerium in einer clamorosen, aufsehenerregenden Sache über den Schreibtisch der Ministerin gehen müssen
- und, drittens, hätte der sogenannte Weisungsrat dem zustimmen müssen.
Das einzige, was auf dem Laptop daher zu finden sein dürfte:
- Beschwerden von Staatsbürgern gegen mutmaßlich rechtswidrige Aktionen einer Staatsanwaltschaft – das Recht zu solchen Beschwerden hat aber jeder Österreicher, auch wenn Pilnacek inzwischen die völlig falsche Adresse war;
- Rechtsanfragen und Aktenstücke, wo befreundete Juristen den wohl besten Strafrechtler des Landes um Rat gefragt haben (die jetzt damit rechnen müssen, dass ihre Anfragen hinausgespielt werden);
- und sein gesamter Rechtsstreit mit der Zadic-Justiz.
Jedenfalls verstößt der Vorgang, dessen Ergebnis sich der linksradikale Peter Pilz auf seiner Webseite auch noch berühmt, gleich gegen drei Strafrechtsparagraphen:
- 135 Strafgesetzbuch "Dauernde Sachentziehung": "(1) Wer einen anderen dadurch schädigt, daß er eine fremde bewegliche Sache aus dessen Gewahrsam dauernd entzieht, … ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
- 63. Datenschutzgesetz "Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht": "Wer … personenbezogene Daten, die … er sich widerrechtlich verschafft hat, selbst benützt, einem anderen zugänglich macht oder veröffentlicht, obwohl der Betroffene an diesen Daten ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse hat, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen."
- 118a Strafgesetzbuch "Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem": "(1) Wer sich zu einem Computersystem, über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, … durch Überwinden einer spezifischen Sicherheitsvorkehrung im Computersystem in der Absicht Zugang verschafft, sich oder einem anderen Unbefugten Kenntnis von personenbezogenen Daten zu verschaffen, deren Kenntnis schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen verletzt (Z 1), oder einem anderen durch die Verwendung von im System gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten, deren Kenntnis er sich verschafft, oder durch die Verwendung des Computersystems einen Nachteil zuzufügen (Z 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
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