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Kurz ist zu Recht verurteilt – wenn auch aus dem falschen Grund

Es ist wenig überraschend, dass Sebastian Kurz zumindest in einem Punkt der Anklage verurteilt worden ist. Denn die grüne Exparteichefin Glawischnig hat das ja schon vor zwei Tagen in einer Fernsehdiskussion genau gewusst. Was ein weiterer großer Puzzle-Stein für das ist, was viele Österreicher dazu gebracht hat, nur noch voll Verachtung von einer Zadic-Justiz zu sprechen, die nichts mehr mit Objektivität und Unabhängigkeit zu tun hat. Diese Bezeichnung ist einem ja schon am Anfang des Verfahrens in den Sinn gekommen, als ausgerechnet ein Richter zum alleinigen Entscheider im Kurz-Prozess geworden ist, der vorher als Staatsanwalt lange – beweisfrei – die rote Verschwörungstheorie in Sachen Eurofighterankauf durch die schwarz-blaue Bundesregierung zu kriminalisieren versucht hat.

Das sind zu viele blöde Zufälle. Das sind jedenfalls massive Indizien, die das Misstrauen gegen diese Strafjustiz weiter erhöhen. 

Zweifellos haben Kurz und seine Verteidiger in diesem Prozess einen schweren Fehler begangen. Denn die Geschichte mit den zwei dubiosen Russen, die bei einem Gespräch um die nie zuordenbare Schaffung eines dubiosen Postens bei einem dubiosen Projekt vom "Kronzeugen" Thomas Schmid das Zugeständnis gehört haben wollten, dass er den Staatsanwälten zuliebe – in Wahrheit um selber nicht angeklagt zu werden – alles gesagt habe, was und wie die wollten, hat Kurz nicht gerade geholfen. Ich habe zwar keine Zweifel, dass das Verhalten Schmids, der über Nacht seine Verantwortung und auch seinen Rechtsanwalt(!!) total geändert hat, tatsächlich nur so zu erklären ist. Aber das ausgerechnet mit zwei so zweifelhaften Zeugen aus Moskau beweisen zu wollen, hat die Kurz-Linie alles andere als glaubwürdig gemacht. Irgendwie musste man da sofort an die Lügen denken, welche die Putin-Schergen rund um die Ermordung des Alexej Nawalny auftischen.

Mit diesem stinkenden Käse hat das Kurz-Team zum eigenen Schaden vom eigentlichen Kern abgelenkt. Der Kern:

  • besteht in der eindeutigen Aussage des damaligen Finanzministers, dass er und nicht Kurz den Aufsichtsrat bestellt hat;
  • besteht, zweitens, in der Tatsache, dass sich Kurz eigentlich für einen ganz anderen Aufsichtsratsvorsitzenden stark gemacht hat als jenen, der es dann geworden ist, und den er kaum kannte;
  • besteht, drittens, in der eindeutigen Aussage des Aufsichtsratschefs, dass es keine Interventionen bei ihm gegeben hat, Thomas Schmid zum Vorstand der Verstaatlichtenholding zu machen;
  • und er besteht, viertens, in der Tatsache, dass in einem politischen Untersuchungsausschuss eine ganz andere Atmosphäre als in einem Gerichtssaal herrscht. Sie ist hasserfüllt und chaotisch; es wird ununterbrochen zwischengerufen; es wird ständig versucht, Zeugen aufs Glatteis zu führen; und es wird nicht sachlich ruhig die Wahrheit zu erforschen versucht: Das alles macht es absurd und absolut grundrechtswidrig, dass die Wahrheitspflicht in so einem Ausschuss ebenso pönalisiert wird wie in einem Gerichtsverfahren.

Daher hat auch niemand in Ruhe die letztlich zumindest für diesen Prozess entscheidende Frage geklärt, wo die genauen semantischen Grenzen eigentlich liegen zwischen:

  • sich über Entscheidungen informieren,
  • in Entscheidungen eingebunden sein,
  • in Entscheidungen involviert sein und
  • eine Entscheidung getroffen haben.

Aus all diesen Gründen kann man fast mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieses Urteil niemals rechtskräftig werden wird.

Noch viel mehr den Kopf schütteln muss man aber, wenn man zwei Schritte zurücktritt und sich fragt, worum sich das ganze Verfahren überhaupt gedreht hat. Es ging nämlich um eine einzige Formulierung von Kurz in einem solchen Ausschuss über eine rechtlich belanglose Frage. Denn selbst wenn Kurz damals – wider alle nunmehrigen Zeugenaussagen bis auf die von Schmid – dem Finanzminister und dem Aufsichtsrat einen klaren Wunsch gesagt hätte, wer was werden soll, hätte das keinerlei Bedeutung gehabt. Denn eigentlich muss man sogar davon ausgehen, dass ein Bundeskanzler sich für eine solche Frage interessiert, ja sogar interessieren sollte.

Letztlich bleibt daher alles an der Mikro-Frage hängen, ob sich Kurz damals im Ausschuss zu sehr an der unbestrittenen ausschließlichen Kompetenz und Verantwortung von Minister und Aufsichtsrat orientiert hat, die er eben nicht hatte, oder ob er sich wirklich nur informiert hat.

Rechtlich ist diese Frage aber völlig wurscht. Sie hat auch für Österreich oder seine Staatsindustrie keinerlei wirtschaftliche oder politische Bedeutung. Sie hat nur einige Oppositionsabgeordnete interessiert, die Kurz Vorwürfe machen wollten, dass er mit Schmid – also ausgerechnet jenen Mann, dessen Worte jetzt für Opposition und Zadic-Justiz das Evangelium darstellen! –  einen wenig geeigneten Kandidaten protegiert habe. Als ob die Opposition schon jemals einen von der Regierung für irgendeinen Posten vorgesehenen Menschen für geeignet gefunden hätte ...

Aber dennoch hat die Zadic-Strafjustiz es geschafft, Österreich wegen dieser Frage total lahmzulegen. Das ist dieselbe Strafjustiz, die sich noch nie dafür interessiert hat, dass das Imperium der Gemeinde Wien Hunderte Millionen an Bestechungsinseraten aus Steuergeldern ausgegeben hat.

Damit aber kommen wir zur eigentlichen Schuld der ÖVP und des Sebastian Kurz. Zuerst haben sie aus den eigenen Reihen etliche überforderte Justizminister bestellt. Und dann hat der nun verurteilte Kurz nicht nur zugestimmt, dass die Grünen den Justizminister stellen, sondern auch, dass dieses Amt ausgerechnet eine unerfahrene Junganwältin und jahrelange Parteigenossin des Peter Pilz bekommt, dessen einziger Lebensinhalt Hass auf die ÖVP und FPÖ ist.

Daher ist Kurz zu Recht verurteilt worden. Wobei freilich politische Dummheit und Naivität im Urteil stehen müsste, und nicht eine angeblich unpräzise Formulierung auf Fangfragen der Neos in einem Politausschuss.

PS: Eines ist jedenfalls sicher. Nach diesem wahnwitzigen Monsterprozess werden in künftigen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen 90 Prozent der Auskunftspersonen zu 90 Prozent der Fragen sagen: "Kann mich leider nicht erinnern".

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