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Es war zwar letztlich erwartbar gewesen. Das auf der Judikatur des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) aufbauende Urteil des britischen Höchstgerichts ist dennoch ein schwerer Rückschlag für alle Hoffnungen, dass sich die Völker Europas doch noch mit einigem Erfolg gegen die endgültige Übernahme durch zuwandernde Abermillionen aus Afrika und Asien wehren können. Obwohl diese überwiegend mittelalterlich-islamisch geprägt sind. Obwohl diese daher auch Europa immer mehr in diese Richtung verändern werden. Dieses britische Urteil ist zugleich eine Bestätigung dessen, wovor das Tagebuch seit längerem gewarnt hat: Es ist ein weiteres Element der Ablösung der Demokratie durch die absolute Herrschaft einer kleinen Gruppe europäischer und nationaler Höchstrichter.
Diese sind teils schwer links geprägt, teils total lebens- und realitätsferne, teils ganz anders geprägt als West-, Nord oder Mitteleuropa. Ihnen sind die Wünsche und Interessen aller acht Milliarden Menschen auf diesem Globus wichtiger als die demokratisch geäußerten Wünsche und Interessen der Europäer beziehungsweise der Bürger jedes einzelnen Landes. Gegen die gutmenschliche Machtlust dieser Höchstrichter zerbirst die Illusion der europäischen Bürger, dass doch eigentlich das Volk der oberste Souverän wäre. Diese Richter begreifen gar nicht, welchen Schaden sie mit ihrer Judikatur dem Glauben der Menschen an die Rechtsstaatlichkeit zugefügt haben. Dennoch, so sehr auch alle Linken Europas jetzt – aus ihrer Warte zu Recht – jubeln: Dennoch gibt es noch einen kleinen Winkel der Hoffnung in diesem Überlebenskampf.
Die Hoffnungsaspekte liegen in den Andeutungen des britischen Premiers Sunak – auch wenn dieser selbst durch den Hinauswurf der kampfentschlossenen Innenministerin Braverman die britische Abwehrkraft stark geschwächt hat. Sunak sagt nun, dass seine Regierung ihre Versuche nicht aufgibt, doch noch eine Lösung mit Hilfe des afrikanischen Staates Ruanda zu erzielen. Er will dazu ein neues Abkommen mit Ruanda aushandeln (Ruanda ist übrigens ein Land, das durch seinen marktwirtschaftlich-freiheitlichen Weg für afrikanische Verhältnisse sehr erfolgreich ist – was von der linken Mainstream-Presse natürlich verschwiegen wird).
Aber jedenfalls verzögern sich nunmehr selbst solche theoretischen Aussichten auf eine Teillösung wieder um zwei Jahre, selbst wenn es zu einem solchen Abkommen kommt. Erst nach rund zweijährigen Instanzenzügen werden die öffentlichkeitsscheuen Richter frühestens wieder ihre Macht spielen lassen können – oder gar zur Vernunft kommen. Damit gibt es einen weiteren Magnet für die Massen aus Afrika und Asien, in diesen zwei Jahren schnell noch nach Europa und dann Großbritannien zu kommen (dessen Sprache ja die Migranten neben Arabisch, Urdu, Somali & Co am ehesten verstehen). Und ein solches Abkommen wäre – selbst wenn es dann vor den Richtern Bestand haben sollte – jedenfalls weit weniger hilfreich, abschreckend auf die Migrantenströme zu wirken, als das ursprünglich von Boris Johnson abgeschlossene und jetzt geplatzte.
Die Londoner Regierung könnte in diesem zweiten Anlauf etwa zugestehen, dass alle illegalen Migranten, die bei einem in Ruanda von britischen Beamten durchgeführten Verfahren Asyl zugesprochen bekommen, wieder nach Großbritannien einreisen können. Beim ersten Abkommen wäre ihnen nur das Bleiberecht in Ruanda zugestanden, nicht jedoch die Rückkehr in das einst von ihnen mit Booten aus Frankreich erreichte Großbritannien.
In einem neuen Abkommen, das die Richter eventuell akzeptieren könnten, müsste Ruanda wohl zusagen, die abgewiesenen Asylwerber nur dann in ihre Heimatländer abzuschieben, wenn diese auch von den britischen Gerichten als sicher eingestuft werden (was auch immer das heißen mag, ist doch fast kein Land der Welt so sicher wie Großbritannien). Nur jene, die nicht in ihre Heimat zurückgeschoben werden können, wären dann wohl auf ein Verbleiben in Ruanda angewiesen.
Eine solche Variante dürfte dem ähneln, was sich auch die italienische Regierung vorgenommen hat. Sie will in dem – im Unterschied zu Ruanda immerhin EMRK und EGMR unterstehenden – Albanien ein Lager aufmachen, in das die illegalen Migranten bis Ende ihres Asylverfahrens gebracht werden sollten.
Zu den italienischen Plänen weiß man noch zu wenig Details. Daher zurück zu den Briten und dem Gedanken an ein solches abgespecktes Abkommen. Dieses wäre jedenfalls viel weniger wirksam als das erste. Es würde vor allem nicht auf die nächsten Wellen illegaler Migranten abschreckend wirken, weil diese ja weiterhin Hoffnung haben können, letztlich doch irgendwie legal in Großbritannien bleiben zu können.
Das Scheitern der britischen Pläne zumindest für die nächsten zwei Jahre hat zweifellos auch für Österreich schlimme Folgen: Denn viele Migrantenrouten gehen ja zuerst nach Österreich, das auf Grund einer anderen, aber ebenso katastrophalen Judikatur des EGMR keine "Pushbacks" an der Grenze machen darf, also die sofortige Zurückweisung illegaler Migranten, die "Asyl!" schreien (und wenn es die Polizei dennoch machen sollte, schreien Rot und Pink sofort wild auf und rufen nach den Zadic-Staatsanwälten …).
Bei diesen Entscheidungen des "Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte" in den letzten Jahren haben Richter aus überaus problematischen, beziehungsweise aus "Flüchtlinge" exportierenden Ländern eine Schlüsselrolle gespielt. Sie haben zusammen mit linken Richtern eindeutig mitgewirkt, dass es zu einer extrem migrationsfreundlichen "Rechts"-Sprechung mit gewaltiger Präjudiz-Wirkung kommt. Richter stellen seit den Osterweiterungen etwa mehrheitlich islamische Länder wie Aserbaidschan oder Albanien, wie die Türkei oder Bosnien. Richter stellen etwa korruptionstriefende Länder wie Montenegro, Georgien, Mazedonien, Zypern, Moldawien und Bulgarien. Jedes Land einen Richter, eben so wie Österreich oder Deutschland.
Kurzer Rückblick: Von uns allen war es als sehr positiv empfunden worden, dass nach dem Kollaps des Kommunismus so viele Länder dem Europarat, der Menschenrechtskonvention und damit diesem EGMR beigetreten sind. In dieser Begeisterung haben wir nicht oder zu wenig begriffen, wie sehr aus Ländern mit einer völlig fremden und rechtsarmen Kultur kommende Richter gleichzeitig das europäische Rechtsverständnis verändern werden.
Dabei sollte eigentlich völlig klar gewesen sein: Richter sind immer von den Interessen und dem Denken ihrer Heimat beeinflusst; in jenen Ländern will man etwa keinesfalls vor den wirtschaftlichen Nöten geflohene Auswanderer zurückhaben. Etliche dieser Länder und damit auch die dort geprägten Richter können es schon gar nicht verstehen, dass in Mittel-, Nord- und Westeuropa eine Islamisierung als Gefahr empfunden wird.
Jedenfalls ist es alles andere als sicher, ob wenigstens ein solches kleingehacktes Ruanda-Abkommen in zwei Jahren vor den sich an die Judikatur dieses EGMR haltenden britischen Gerichten Gnade finden würde.
Das wissen natürlich auch die Briten und ihre Regierung. Daher ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass Sunak in den Nöten eines sich nähernden Wahltermins trotz des Hinauswurfs von Braverman eine zentrale Idee der Ex-Innenministerin übernehmen wird. Das ist der weitgehende Abschied aus (dem einst auf Anregung Churchills gegründeten) Europarat, aus der Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Menschenrechtsgerichtshof (EGMR). Nach einem solchen Abschied könnten sich Großbritannien, die britische Regierung und die Wähler dann wieder ganz auf die eigenen Interessen konzentrieren und selbst die Gesetze festlegen, denen auch die britischen Gerichte zu folgen haben. Zumindest wenn diese die geltenden Gesetze ernst nehmen und nicht so wie der EGMR versuchen sollten, auf eigene Faust Richterrecht zu setzen.
Mit einem solchen Austritt wäre der fatalen Entwicklung zum Richterrecht, zu der damit verbundenen Aushebelung der Demokratie und der daraus folgenden Bürgerkriegsgefahr ein großes Stoppschild gesetzt. Ein britischer EGMR-Austritt wäre auch für andere Länder ein lautes Signal, gleichsam als Notwehr die eigene EMRK- und EGMR-Mitgliedschaft zu überdenken. Denn ohne Briten wäre der Anteil von Aserbaidschan&Co an der Rechtsprechung im EGMR ja noch größer und damit würde dessen Rechtsprechung zweifellos noch ein Stück widerlicher.
Freilich scheint für EU-Mitglieder ein Austritt aus der EMRK so gut wie unmöglich. Denn die EU hat 2009 im Vertrag von Lissabon beschlossen, der EMRK und dem EGMR beizutreten, was bisher freilich – wohl aus Gründen der institutionellen Eifersucht zwischen den beiden europäischen Gerichtshöfen, sowie zwischen Europarat und Europäischer Union – noch nicht formell passiert ist. Aber einen Austritt eines einzelnen EU-Mitgliedsstaats aus dem EGMR würde wohl dennoch der EU-Gerichtshof – bei aller Eifersucht – nicht tolerieren.
Daher wäre eine geschlossene Änderung der EU-Verträge notwendig, um auf Distanz zu EMRK und EGMR gehen zu können, um insbesondere die Migrationsjudikatur zu ändern. Das aber erfordert Konsens. Ob es jemals in der EU zu einem solchen kollektiven Aufbegehren gegen die Migrations-Diktatur des EGMR kommen wird, ist daher mehr als fraglich. Da müsste es wohl einen noch viel deutlicheren Rechtsruck in allen(!) Mitgliedsstaaten wie auch im EU-Parlament geben als derzeit absehbar.
Ein Vorfall in einem ganz anderen Zusammenhang zeigt freilich schockierend, wie sehr dieser EGMR demokratieresistent geworden ist, wie brutal er das Recht beugt und wie weit er nach links abgerutscht ist: Als die Amtszeit des polnischen Richters abgelaufen war und als die polnische Regierung einen neuen bestellen wollte, hat man einfach wider alle Normen die Amtszeit des bisherigen Richters verlängert, der noch von der früheren Linksregierung bestellt worden war. Einziges Ziel: Es soll nur ja kein konservativer Richter in die Richterbank kommen. Fast noch schlimmer ist, dass das alle anderen Regierungen (und natürlich die Mainstreammedien) stillschweigend hingenommen haben.
Das bestätigt die schockierenden Zahlen über die Linksentwicklung des EGMR. So waren im Jahrzehnt bis 2019 nicht weniger als 22 von 100 Richtern früher für NGOs tätig, die selbst tausende Fälle vor den EGMR gebracht haben. 12 waren gar vorher mit einer George-Soros-Institution verbunden gewesen, die vehement für offene Grenzen kämpft.
Auch aus Österreich sind seit einem Vierteljahrhundert nur eindeutig links stehende Richter entsandt worden. Kommendes Jahr soll laut Koalitionsabkommen der nächste österreichische Richter sogar von den Grünen nominiert werden. Die bürgerlichen Parteien haben offenbar nie die geradezu schicksalhafte Bedeutung des EGMR, seiner Machtanmaßung und seiner Linksentwicklung begriffen.
Dabei gehen von dort viele Ungeheuerlichkeiten aus, wie das Verbot, Terroristen und Kriminelle abzuschieben, wenn ihnen angeblich daheim Gefahr drohen würde, wie das Verbot Ausländer abzuschieben, die vor dem 13. Lebensjahr in Europa angekommen sind. Von dort geht die Judikatur eines beliebigen Geschlechtswechsels aus, die Anonymität der Samenspender, und in den nächsten Tagen werden sie wohl bald die Euthanasie freigeben.
Vor diesem dramatischen Hintergrund wirken die Bemühungen der niederösterreichischen Landeshauptfrau zwar tapfer, aber letztlich marginal, die Migranten wenigstens zu ein wenig mehr Integration, zu mehr Deutschlernen und zu gemeinnütziger Arbeit anhalten zu wollen. Aber selbst das empört die Linksparteien und Mainstreammedien. Und auch aus der Bundes-ÖVP war der Beifall endenwollend. Wahrscheinlich schon deshalb, weil wohl keine einzige Maßnahme zur Beschränkung der illegalen Migration bei diesem Koalitionspartner durchbringbar ist.
Kleine Hoffnung macht aber recht überraschend der französische Innenminister Damanin, der immer offener davon spricht, dass Frankreich zumindest im Bereich der Migrationsjudikatur durch ein Verfassungsgesetz aus dem EGMR-Irrweg ausbrechen soll. Was nicht alles die Angst vor Le Pen in Bewegung setzen kann ...
Aber freilich: Juristen aller Fakultäten wiegen wegen solcher Vorstellungen sofort entsetzt den Kopf. Eine solche Entmachtung der Richtermacht kommt ihnen so vor, wie am Beginn des 20. Jahrhunderts allen Juristen das Verlangen einer Absetzung des Kaisers vorgekommen wäre.