Klimaklage, Kinderplage und das Verfassungsgericht

"Der Antrag von zwölf Kindern und Jugendlichen auf Aufhebung von Teilen des Klimaschutzgesetzes ist vom Verfassungsgerichtshof aus formalen Gründen zurückgewiesen worden. Die Antragssteller im Volksschul- und Jugendalter hatten die Kinderrechte durch fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz gefährdet gesehen. Die Verfassungsrichter stellten nun fest, dass nicht alle Teile des Gesetzes angefochten wurden, die jedoch untrennbar zusammenhängen, hieß es am Freitag.” Wirklich? Oder ist das ein Harry-Potter-Film? Der Verfassungsgerichtshof verursacht den Steuerzahlern beachtliche Kosten für so ein Verfahren!?
Kinder, unter anderem im Volksschulalter und unter 16 Jahre alt, können die Regierung vor dem Verfassungsgericht klagen? Sicher wurden sie von einer erwachsenen Anwältin vertreten. Aber welches Verständnis der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen sowie juristischen Umstände des Klimaschutzgesetzes können sie selbst vorweisen?

Abgesehen von Wahlen für das Europaparlament mit einer Wahlberechtigung ab 16 Jahren gibt es in den EU-Ländern selbst nur in Österreich mit 16 Jahren und in Griechenland mit 17 Jahren eine aktive Wahlberechtigung von weniger als 18 Jahren, während das passive Wahlrecht im Bereich zwischen 18 und 25 Jahren schwankt.

Wenn man das Wahlrechtsalter als einen Maßstab der Mündigkeit und Reife betrachtet, also für die Teilnahme am demokratisch-politischen Geschehen, dann kommt einem dieses Geschehen, um es milde auszudrücken, etwas rätselhaft vor.

Im Klartext sieht das eher wie Manipulation und Missbrauch dieser Kinder für politische Zwecke aus! Haben die Eltern oder Erziehungsberechtigten den Kindern die Erlaubnis erteilt? Wer bezahlt die Rechtsvertretung? Wer steckt dahinter?  Das begann schon mit der damals noch sehr minderjährigen Greta Thunberg. Solches Vorgehen ist nicht im Sinne der Demokratie, der Rechtssprechung und nicht im Sinne des Volkes.

Warum hat noch keine kompetente Organisation diese und andere Regierungen in Europa geklagt, weil sie Gesetze erlassen, die auf zumindest stark umstrittenen, um nicht zu sagen fadenscheinigen wissenschaftlichen Grundlagen beruhen und deren Zweck und Ziel ebenso umstritten und fadenscheinig sind?  Ein solches Gerichtsverfahren, wenn gerecht und unpolitisch geführt, müsste ja Expertenaussagen und Gutachten der zum Teil grundsätzlich verschiedenen wissenschaftlichen Kenntnisse und Ansichten in Betracht ziehen. Das Vorbringen von Gutachten in Schrift und in Person wäre dabei auch Sache des Klägers zur Untermauerung seiner Klage. Was natürlich auch eventuelle andere Parteien tun können. Es würde das Thema wirklich einer vielseitigen Analyse und offenen Diskussion unterziehen – im Traumszenario ohne politische Interferenz. Vorausgesetzt, dass das alte römische Rechtsprinzip "audiatur et altera pars" eingehalten wird.

DI Helmut Wöber ist Diplom-Bergbauingenieur, lebt in einem Vorort von Vancouver, Kanada, und war beruflich auf allen fünf Kontinenten und Grönland tätig, unter anderen auch auf dem Gebiet Uranexploration und Uranbergbau.

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