Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel sind in Bedrängnis. Geld hat die folgenden drei Funktionen: Tauschmittel, Recheneinheit, Wertaufbewahrung. Erfüllt der Euro diese Funktionen noch? Die in der Krise 2008 von der EZB gestartete Geldvermehrung nimmt inzwischen exorbitante Ausmaße an. Die Vermögenspreise (Immobilien, Aktien, Gold, "Bitcoin") steigen unaufhaltsam. Die große Nachfrage und Kurzarbeit durch Corona treibt die Preise im Bausektor nun sprunghaft in die Höhe. Auch andere Konsumgüterpreise ziehen über Gebühr an.
Die Funktion des Geldes als Wertaufbewahrung ist durch Null- bis Negativzinsen und Inflation inzwischen stark beschädigt. In Deutschland gehen einige Banken bereits über, Geld gegen Entgelt zu verwahren. Die von der Realwirtschaft völlig abgekoppelte Geldvermehrung erschwert jede Kalkulation. Fehlentscheidungen sind die Folge. Wenn das Vertrauen in Geld schwindet – und das passiert, wie diese Preissteigerungen die Menschen belasten – dann wird niemand mehr mit diesem verwässerten Geld tauschen wollen.
Machen diese Entwicklungen Bargeld obsolet? Ist Bargeld keimbelastet? Ist Bargeld teuer? Alle diese Fragen lassen sich eindeutig mit "NEIN" beantworten. Bargeld ist Freiheit, Bargeld ist einfach und leicht verfügbar. Es überträgt keine Krankheiten. Bargeld ist Sicherheit – Geld am Konto gehört einem nicht mehr, man ist nur noch Gläubiger der Bank.
Starken Interessensgruppen ist Bargeld offenbar ein Dorn im Auge. Die Finanzwirtschaft will mit ihren Plastikkarten Rendite machen. Eine von Mastercard finanzierte Studie soll "beweisen", dass Bargeld "mit Keimen belastet" ist. Die Politik will die verfahrene Geldpolitik durch Einhebung von Negativzinsen entlasten. Wie praktisch für die Politik, wenn Geld nicht mehr vom Konto flüchten kann!
In den letzten Jahren ist Bargeldgebrauch, -lagerung und -besitz zunehmend erschwert und verkompliziert worden. Das Verschwinden der 500er Euroschein erhöht die Lagerkosten um das 2,5fache. Die 1- und 2-Euro-Cent-Münzen sollen abgeschafft werden. Bankomaten werden zunehmend weniger, weil diese angeblich zu teuer sind. Die Ausweispflicht für eine Einzahlung/Abhebung von 10.000 Euro ist verpflichtend. Zahlungen über 15.000 Euro müssen gemeldet werden. Eine Obergrenze für Barzahlungen ist in vielen europäischen Ländern bereits Wirklichkeit und soll über den Umweg EU auch bei uns durchgesetzt werden. Eine Begrenzung für Barzahlungen gibt es in Österreich nicht. Noch nicht!
Mit Ende April will die EU-Kommission, die mit den Mitgliedsländern wegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Gesprächen ist, eine EU-weit geltende Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einführen.
Der Reihe nach:
In einer Entschließung vom 24. Februar 2016 vertrat der damalige österreichische Nationalrat die Ansicht, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleiben soll. Das beruhigt nur vordergründig. In der Entschließung von damals fehlt, dass Bargeld als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel ohne Einschränkung erhalten bleiben muss.
Der Nationalrat von 2016 ist schon lange Geschichte. Die vorgezogene Wahl 2017 brachte eine türkis-blaue Regierung und die vorgezogene Wahl 2019 bescherte uns eine türkis-grüne Regierung.
2017 lehnten in einer Umfrage der EU zur Bargeldobergrenze 95 Prozent die Einführung einer harmonisierten EU-weiten Bargeldgrenze ab. 2018 wurde die Einführung einer Obergrenze für Barzahlungen – wie sich nun zeigt – nur kurz ad acta gelegt.
Bereits 2019 stellte die EU-Kommission in einer supranationalen Risikobewertung fest, dass die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Schwachstellen aufweisen würden. Daraus schloss die Kommission, dass mit der Einführung von Obergrenzen für Bargeldzahlungen Abhilfe geschafft werden könne. Dies ist im Aktionsplan der Kommission vom 7. Mai 2020 festgehalten. Am 17. Juni 2020 forderte der Rat aufgrund dieser Risikobewertung die Kommission auf, mit den Mitgliedsstaaten Gespräche über die Notwendigkeit gesetzlicher Barzahlungsbeschränkungen auf EU-Ebene aufzunehmen.
Hier ist festzuhalten, dass die Kommission gegen den ausgedrückten Willen der Bürger tätig ist.
Im Schreiben von Mairead McGuinness vom 23.03.2021 (siehe Anlage) ist die Sicht der Kommission enthalten:
"Die Kommission ist der Auffassung, dass der Zugang zu Bargeld und dessen Akzeptanz gewahrt werden muss." Akzeptanz und Zugänglichkeit von Bargeld ist öffentliches Gut. Unverhältnismäßig hohe Bargeldbeträge erleichtern Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Im Gespräch ist eine Obergrenze von 10.000 Euro.
10.000 Euro werden von den EU-Gremien bereits als "unverhältnismäßig hohe" Bargeldbeträge gesehen. 10.000 Euro aber sind weniger als das halbe Monatsgehalt der EU-Kommissare. Von der 10.000 Euro-Grenze ist JEDER Bürger betroffen, der sich einen PKW kaufen muss, um einer Arbeit nachzugehen. Bezogen auf 1995, dem Jahr des Beitritts zur EU, waren 10.000 Euro gerade mal 6.300 Euro. 10.000 Euro sind wahrlich nicht viel und 10.000 Euro sind nicht unverhältnismäßig hoch. Die Sicht der Kommission ist nicht nachvollziehbar.
Bargeld ist Eigentum des Bürgers, eine Einschränkung der Bargeldnutzung ist ein Eingriff in die persönliche Souveränität des Bürgers. Die Kriminalisierung der Bargeldverwendung, auch mit höheren Beträgen, ist anmaßend. Die Einschränkung der Bargeldnutzung ist ein Eingriff in das Eigentum, in die Freiheit und in die Privatsphäre des Bürgers. Wenn 1 bis 2 Prozent des Bargeldumlaufs in betrügerischer Absicht verwendet werden, so werden 98 bis 99 Prozent des Bargeldes rechtmäßig genutzt. Aus den 1 bis 2 Prozent ist eine Verhältnismäßigkeit der Beschränkung nicht begründbar.
Die großen Betrugsmaschen mit Milliardenbeträgen werden längst nicht mit Bargeld durchgeführt. Geldwäsche wird über Briefkastenfirmen und mit Unternehmensbeteiligungen betrieben. Mit Mehrwertsteuerkarussellen und Cum-Ex-Betrügereien werden Staaten in Milliardenhöhe geprellt. Kriminelle Bilanzierung schädigt Anleger und Steuerzahler. Es reichen bereits die "bargeldlosen" österreichischen Beispiele Wirecard, HypoAlpeAdria, Alpine, BAWAG, Commerzbank Burgenland.
Bargeldbeschränkungen sind keinesfalls eine Lösung für Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche. Zur Eindämmung von Terror und Geldwäsche bedarf es einer rechtlichen und personellen Stärkung von Europol und Interpol, einer sauberen transparenten Politik, die Ausschöpfung der bestehenden Gesetze durch Justiz und Exekutive sowie deren Anpassung an globalisierte Verhältnisse. Der Bürger erwartet sich den Schutz seines Eigentums, seiner Freiheit und Unabhängigkeit. Regierung und Abgeordnete müssen für die Bürger tätig werden.
Daraus folgt:
Bargeld MUSS das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel zur uneingeschränkten Verwendung bleiben! Alle anderen Bezahlformen, auch der digitale Euro, dürfen nur Zahlungsmittel-Eigenschaft haben und müssen dem Bargeld untergeordnet bleiben.
Das Einstimmigkeitsprinzip muss genutzt werden und eine von oben verordnete EU-weite Bargeldobergrenze abgelehnt werden!
Mag. Elisabeth Weiß
Betriebswirt, Initiator SOS Bargeld - Stopp der Abschaffung!
www.sos-bargeld.com