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Wenn es um Grundrechte geht …

… dann ist dies eine äußerst heikle Angelegenheit. Die Regelung derselben bedarf gründlicher Überlegung und der Einschaltung wirklich rechtskundiger Experten. Und vor allem sollte darüber das Parlament die letzte Entscheidung haben. Und gar, wenn es um die Einschränkung dieser Menschen- und Bürgerrechte geht!

Man kann das doch nicht der Regierung allein, nicht einem einzelnen Minister und noch dazu einem rechtlich nicht qualifiziertem überlassen! Und selbst wenn in Krisenfällen und bei Dringlichkeit die schnelle Erlassung derartiger Vorschriften unumgänglich ist, dann sollte in letzter Instanz jederzeit das Parlament, die gewählten Vertreter und Repräsentanten des Volkes die Kontrolle haben!

Regierungsverfügungen sollten da überhaupt nur für ganz kurze Frist Rechtsgeltung haben und ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist vom Parlament oder wenigstens von einem dazu berufenen Ausschuss des Parlaments bestätigt und eventuell für eine weitere, beschränkte Frist verlängert werden.

So jedenfalls sollte es in einer entwickelten Demokratie ablaufen, wo die Grund- und Menschenrechte die ihnen zukommende Bedeutung haben!

Und in Österreich?

Dr. jur. Peter F. Lang ist Richter und Diplomat gewesen.

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