Momentan wird Kurzarbeit als eine vielgepriesene Lösung für Probleme rund um den Arbeitsausfall aufgrund der wohl weltweiten Corona-Sperren gesehen. Wenn ein Betrieb unerwartete und kurzfristige Umsatzeinbrüche hat, die aber zu einer Freisetzung des Personals führen würden, dann sollen die Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt werden. Das AMS zahlt anstatt der Arbeitslosenentschädigung, für die ja ein Versicherungsbetrag entrichtet wurde, also ein Rechtsanspruch seitens des Arbeitnehmers besteht, dem Betrieb die ausgefallene Arbeitszeit. Theoretisch ein Nullsummenspiel.
Der Betrieb zahlt weiter die Gehälter, das AMS ersetzt die bezahlten, aber nicht gearbeiteten Stunden. Dabei werden zwischen 80 bis 90 Prozent des Normallohnes ersetzt, inklusive Lohnnebenkosten. Der Betrieb behält bewährte Mitarbeiter, die Mitarbeiter sind nicht arbeitslos.
Die Realität in Zeiten von Corona sieht freilich anders aus. Anträge werden binnen 48 Stunden bearbeitet, vorher waren sechs Wochen Frist. Das klingt gut, ist aber völlig wertlos, denn in Wahrheit wird erst nach Vorliegen der Aufzeichnungen entschieden.
Wörtlich: Es erfolgt "die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe grundsätzlich binnen 90 Tagen ab Vorlage eines ordnungsgemäßen und vollständigen Verwendungsnachweises ", hinzu kommt noch der Hinweis, dass sich die Auszahlung aufgrund der besonderen Lage (Corona) eventuell verspätet. Ob die Beihilfe gezahlt wird, entscheidet sich also in jedem Monat, wenn die Unterlagen eingereicht werden! Und eine allfällige Zahlung kommt dann nochmals drei Monate später – oder halt noch später.
Das Instrument ist extrem auf gut gehende und sehr liquide Unternehmen ausgerichtet. Die theoretisch zustehenden Beihilfen dürfen natürlich keinesfalls als Sicherheit bei Banken hinterlegt werden!
Die von Regierung und Medien verbreitete Darstellung als Allheilmittel gegen Arbeitslosigkeit wird bei zunehmender Dauer sehr fraglich sein. Einmal gibt es nicht viele Unternehmen, welche die nötigen liquiden Mittel haben! Denn die Lohn- und Lohnnebenkosten sind in vielen Unternehmen der größte Kostenblock. Selbst wenn Reserven da sind, liegen sie im momentan unverkäuflichen Lagerbestand oder in Investitionsgütern.
Darüber hinaus gehen alle Betriebe ein großes Risiko ein, denn gerade aufgrund der Ausgangssperren ("Home-Office") werden Aufzeichnungen eher mäßiger Qualität sein. Abgesehen davon haben die Menschen aktuell andere Sorgen als "ordnungsgemäß und vollständig" Aufzeichnungen zu führen. Ist die Krise erst einmal vorbei und das AMS steht enormen, bereits bezahlten Arbeitslosenkosten gegenüber, so wird die Prüfung der "Verwendungsnachweise" wohl sehr intensiv erfolgen, stets in der Hoffnung, die Beihilfen nicht zahlen zu müssen.
Für Unternehmer und Geschäftsführer also eine Warnung! Wer gute, schwer ersetzbare Mitarbeiter halten will, wer jahrelange betriebliche Fortbildung betrieben hat und(!) entsprechend Liquidität hat, der soll dieses Instrument verwenden.
Alle anderen sollen daran denken, dass zahlreiche Firmen in Konkurs schlittern werden, zahlreiche Firmen jetzt schon Mitarbeiter kündigen. Es wird also am Ende der Krise ein riesiges Potential an arbeitssuchenden Menschen geben. Wer die paar besten Mitarbeiter behält, dem Rest aber schnellstmöglich die Kündigung aushändigt, hat kein Risiko, eine überschaubare Liquiditätsbelastung und kann sich in Kürze die besten Leute suchen, ja wahrscheinlich sogar zu geringeren Kosten einstellen.
Und wer jetzt schon Liquidität bräuchte, für den kommt dieses Instrument sowieso nicht in Frage.
Der Autor ist ein bekannter mittelständischer Unternehmer.