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Was der Bundespräsident hätte tun können

Der Wahlkampf kommt in die Intensivphase. Statt wie vom Herrn Bundespräsidenten gewünscht am Anfang des Septembers wird aufgrund der Wünsche vor allem von SPÖ und FPÖ erst am Ende des Monats gewählt. Auch die vom Bundespräsidenten gewünschte Zurückhaltung bei finanzintensiven Beschlüssen im Parlament wurde von den Parteien nur sehr bedingt befolgt. Insgesamt aber hat der Bundespräsident mit seiner Besonnenheit und der von ihm ernannten Übergangsregierung Bierlein/Jabloner im Wesentlichen sehr viel zur Stabilität und Beruhigung geleistet, sodass das Gerede von einer zweifellos nicht vorhandenen "Demokratiekrise" ins Leere läuft.

Dennoch sei ein kleines Gedankenspiel erlaubt. Wenn der Bundespräsident von seinem im Artikel 29(1) der Bundesverfassung verbrieften Recht Gebrauch gemacht und den Nationalrat nach Auffliegen des Ibiza-Skandals – also in der zweiten Maihälfte – aufgelöst hätte, wären die Nationalratswahlen bereits abgehalten worden (nach dieser Verfassungsbestimmung muss längstens innerhalb von 100 Tagen gewählt werden und der Nationalrat kann in der Zwischenzeit zu keiner Sitzung zusammentreten) und wir hätten uns wohl manches erspart.

Das Argument, man dürfe nicht im Sommer wählen, ist spätestens seit Einführung der Briefwahl nicht sehr stark. Gewichtiger ist der von manchen Verfassungsrechtlern gemachte Einwand, Artikel 29(1) sollte man nur bei einer echten "Staatskrise" anwenden und mache den Bundespräsidenten zu einem "starken Mann". Alexander Van der Bellen eine autoritäre Versuchung oder gar Attitüde zumessen zu wollen, wäre aber angesichts seiner ausgleichenden Liberalität und seiner Persönlichkeit absurd (gewesen).

Herwig Hösele war Präsident des Bundesrates (ÖVP) und betätigt sich u.a. als politischer Publizist und ehrenamtlicher Generalsekretär der Initiative Mehrheitswahlrecht und Demokratiereform.

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