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Linker Eliten-Hochmut siegt – und kommt vor dem Fall

Die drei Oppositionsparteien sind in einer schweren inhaltlichen und personellen Krise. Für die ideologischen Ziele der Linken ist das aber egal. Trotz hoffnungsloser Minderheitsposition haben sie ganz außerhalb demokratisch gewählter Strukturen zwei besser denn je funktionierende Speerspitzen. Die eine sind Teile der Medien, konkret die sogenannten Qualitätszeitungen und vor allem der ORF. Die andere sind wichtige Teile der Justiz, konkret die Strafjustiz in Ostösterreich und insbesondere der Verfassungsgerichtshof.

In letzter Zeit hat sich vor allem die Justiz sehr in dieser Rolle bestätigt. Das gilt nicht nur für die Strafjustiz (siehe auf der einen Seite den sich schon ein Jahrzehnt hinziehenden Vernichtungs- und Rachefeldzug gegen Karl-Heinz Grasser; siehe auf der anderen Seite die völlige Untätigkeit bei korrupten Geldflüssen zu SPÖ-Abgeordneten und bei der Medienbestechung auf Steuerkosten vor allem durch die Gemeinde Wien). Das gilt insbesondere auch für den Verfassungsgerichtshof, wie dieser in den letzten Tagen wieder machtvoll bestätigt hat.

Das hat der VfGH insbesondere durch zwei aktuelle Erkenntnisse gezeigt, wo er sich ganz massiv für linke Ziele und gegen die große Mehrheit der Österreicher exponiert hat. Wer geglaubt hat, durch die Neubesetzungen beim Gerichtshof hätte sich da etwas geändert, der muss spätestens jetzt seine Illusionen begraben. Es war freilich von Anfang an naiv, zu glauben, ausgerechnet ein durch und durch großkoalitionär denkender Mann wie Ex-Justizminister Brandstetter würde daran etwas ändern, der ja auch in seiner politischen Zeit für extrem bedenkliche Gesetze (Einschränkung der Meinungsfreiheit durch "Hass"-Verbot) verantwortlich gewesen ist und der damals absolut nichts gegen die Unzukömmlichkeiten bei der Staatsanwaltschaft gemacht hat.

Beide Erkenntnisse sind extrem folgenschwer, und nebstbei auch teuer für die Steuerzahler.

Das eine betrifft die eigentlich verbotenen österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften. Eine ganze Reihe von Gerichten und Behörden hat im letzten Jahr zu Recht erkannt, dass jenen Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wird, die auf einer Liste der in Österreich wohnenden Wahlberechtigten bei der letzten türkischen Wahl gestanden sind (welche in Österreich übrigens eine weit höhere Mehrheit für den türkischen Alleinherrscher als selbst in der Türkei gebracht hat …). Die Berechtigung zur Wahlteilnahme weist sie als türkische Staatsbürger aus. Der Verfassungsgerichtshof meint jedoch: Wer weiß, ob diese Liste echt ist.

Dabei haben fast alle anderen mit dieser Frage konfrontierten Institutionen die Echtheit der Liste anerkannt. Denn in der Tat: Eine solche Liste zu fälschen wäre absolut unmöglich. Es wäre nicht nur ein schweres Verbrechen, sondern auch leicht als Fälschung entlarvbar gewesen, wenn sie von jemandem stammt, der nicht elektronischen Zugang zur Wahlberechtigten-Liste gehabt hätte.

Zugleich ist bekannt, dass die Türkei jahrzehntelang allen Türken, die die türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben, um die österreichische zu bekommen, nachher völlig problemlos und zugleich streng vertraulich die türkische wieder zurückgegeben hat. Es dürfte auf mehreren Ebenen sogar Druckausübung auf Ex-Türken gegeben haben, das zu beantragen und wieder Türke zu werden (durch die türkische Community in Österreich, durch aus Ankara bezahlte Imame, durch juristische Probleme in der Türkei etwa bei Erbfällen).

Aber ausgerechnet der Verfassungsgerichtshof als oberstes Gericht sieht das anderes. Dort ist eine massive Mehrheit seit langem in allen Migrationsfragen extrem einseitig positioniert. Der VfGH hat ja auch (zusammen mit den beiden europäischen Gerichtshöfen) für eine unglaubliche Ausweitung der Asylgewährung und sonstiger zum Verbleib in Österreich führenden Anträge gesorgt, die weit über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehen. Auch die Freigabe der Schwulen-Ehe und Ermöglichung der Adoption fremder Kinder durch homosexuelle Paare geht auf das dunkle Schuldkonto dieses Gerichts.

Offenbar ist dieser Ideologie-Gerichtshof höchstens dann zur Sanktionierung rechtswidriger Doppelstaatsbürgerschaften imstande, wenn Machthaber Erdogan persönlich eine Liste mit dem Vermerk unterschreibt: "Alle hier Genannten haben nach Erhalt der österreichischen wieder die türkische Staatsbürgerschaft zurückbekommen." Offenbar begreift der Gerichtshof nicht, welches wirklich lebensgefährliche Risiko ein Botschaftsmitarbeiter eingeht, der eine Kopie der türkischen Wahlberechtigten hinausschmuggelt, die in Österreich wohnen.

Haargenau auf der gleichen linksradikalen Pro-Migrationslinie liegt auch die Aufhebung der burgenländischen Mindestsicherungsdeckelung. Hier hat das Gericht sogar ein primär von der SPÖ(-Burgenland) beschlossenes Gesetz aufgehoben. Aber freilich, die burgenländische SPÖ ist der rechte Parteiflügel, dem muss man daher kräftig auf die Finger klopfen, meint offensichtlich die VfGH-Mehrheit.

Die nun aufgehobene burgenländische Regelung sah für jeden Haushalt eine Deckelung der Mindestsicherung mit 1500 Euro vor. Aber selbst dieser Betrag – der weit über der Mindestpension liegt – war den Verfassungsrichtern in ihrem Elfenbeinturm zu niedrig, weil er keine zusätzliche Erhöhung für zusätzliche Familienmitglieder vorgesehen hat. Der VfGH verbot auch die im Land am Neusiedlersee geltende Regelung, dass Mindestsicherung nur jenen zusteht, die von den letzten sechs Jahren mindestens fünf in Österreich gelebt haben.

Diese Trauerbotschaften zeigen nicht nur die ideologische Stimmung im VfGH. Sie bestätigen auch den alten Eindruck, dass vielen Höchstrichtern um das Geld der Steuerzahler nichts teuer genug ist.

Selbstredend hat der ORF über beide Urteile geradezu jubelnd berichtet. Und selbstredend ist bei allen linken Migranten-NGOs der Jubel ebenfalls groß. Lediglich die Staatsbürger müssen sich fragen, ob es offenbar völlig wurscht ist, dass sie eigentlich ganz andere Regeln wollen, und dass sie vor allem deshalb die Linksparteien in die Opposition abgewählt haben. Sie erkennen: Der Tiefe Staat der linken Eliten von den Medien bis zu den Höchstgerichten kümmert sich keinen Deut um sie.

Diese Vorgänge liegen haargenau auf der Ebene jener Entwicklung, die in Frankreich zur Gelbwesten-Revolte geführt hat. Dort haben die Menschen gegen eine hochmütige Elite protestiert, die über ihre Köpfe und auf ihre Kosten regiert. Vor allem haben die Franzosen gegen eine Erhöhung der Treibstoffpreise protestiert: Sie haben schon im ablaufenden Jahr zeitweise Preise von mehr als 1,90 Euro pro Liter zahlen müssen und ab dem kommenden Jahr haben ihnen wegen mehr als fragwürdiger EU- und UNO-Beschlüsse noch deutlich höhere Preise gedroht. Bis sie zumindest das mit ihrer Revolte verhindert haben.

Österreichs Politik ist da schlauer, sind viele im bürgerlichen Lager beruhigt. Ist sie das wirklich? Man kann nur erschüttert beobachten, wie triumphierend Ministerin Köstinger sich über die jüngsten EU-Beschlüsse gibt, die im Zeichen der Klimapanik so drastische Grenzwerte vorschreiben, dass in den nächsten Jahren der gesamten europäischen – und damit vor allem deutschen – Autoindustrie das Aus droht.

Gewiss: Die Konsequenzen dieser Beschlüsse sind noch nicht bei den Menschen in Österreich angekommen. Aber wenn das einmal soweit ist, sollte sich auch hier die Politik gut anschnallen. Denn sie hat offenbar vergessen, dass es in Österreich – selbst wenn das Land keine eigenen Automarken hat – eine groß ausgebaute Auto(zuliefer)industrie mit Zehntausenden Arbeitsplätzen gibt. Wenn da einmal viele davon ihren Job verlieren, werden sie sich wohl noch an den Namen der Umweltministerin erinnern, die damals im Jahr 2018 bei der Reduktion der Abgaswerte um nicht weniger als 37,5 Prozent voll mit der Umwelt-Lobby mitgeheult hat. Und die Deutschland allein gelassen hat, als dieses als einziges EU-Land gegen solche völlig wirklichkeitsfremden Normen zu kämpfen versucht hat.

Ob sich diese dann arbeitslosen Arbeiter (die dann wirklich existenzielle Anliegen haben und nicht die lächerlichen der heutigen ÖGB-Funktionäre) Gelbwesten anziehen werden oder nicht, ist egal. Sicher hingegen ist, dass sich ihnen auch viele Autofahrer anschließen werden, die sich dann das Auto so wie die Franzosen nicht mehr leisten können.

Elitenhochmut kommt vor dem Fall, wenn auch oft erst mit Verzögerung. Nicht nur im Pariser Élysée-Palast, sondern auch im Wiener Umweltministerium und in den Wiener Höchstgerichten. Von Paris 1789 oder Wien 1848 gar nicht zu reden.

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