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Zunehmend beschleicht einen der Verdacht: Eine außer Rand und Band geratene Staatsanwaltschaft würde am liebsten auch ÖVP, FPÖ und alle möglichen diesen beiden Parteien nahestehenden Gruppierungen als "kriminelle Vereinigungen" hinter Schloss und Riegel bringen. Anders ist die Anklage der Grazer Staatsanwälte gegen die Identitären-Gruppe wegen "Verbreitung einer radikalen, fremden- und islamfeindlichen Ideologie" nicht mehr zu verstehen.
Mit der gleichen Logik könnte Sebastian Kurz hinter Schloss und Riegel gebracht werden, können doch all diese Vokabel etwa auch auf die von ihm betriebene Sperre der Balkan-Route hingemünzt werden (wie es Rot und Grün ja im Wahlkampf auch verbissen getan haben). Diese Balkansperre war tatsächlich und ganz eindeutig ein radikaler Bruch mit der bis dahin herrschenden Ideologie der Grenzöffnung für alle Fremden und (ganz überwiegend) Moslems, die nach Österreich und in sein Wohlfahrtssystem wollten. Und kann wohl diesen gegenüber nur als feindlich bezeichnet werden.
Die Logik der Grazer Staatsanwälte kann sich aber etwa auch deshalb gegen beide Regierungsparteien richten, weil beide mehrfach die Befolgung des australischen Beispiels der Abschiebung wirklich aller illegalen Migranten auf fernab liegende Inseln verlangt haben.
Noch nie hat sich eine herrschende linksradikale Elite in ihrem Hass auf junge Menschen, die anders denken als sie, so absurd verstiegen wie die Staatsanwaltschaft mit dieser Anklage.
Sie hat zwar den Identitären fast nichts Konkretes vorzuwerfen, außer Kleinstdelikten wie Aufbrechen eines Schlüsselkästchens. Das ist zwar sicher zu bestrafen, würde aber nach den Usancen der Justiz maximal zu einer bedingten Strafe führen, höchstwahrscheinlich nur zu einer Diversion.
Liest man sich die Vorwürfe der Staatsanwälte durch, fühlt man sich lebhaft an die Anklagen totalitärer Regime oder auch an das Vorgehen des türkischen Diktators Erdogan gegen seine Gegner erinnert. Mangels konkreter Delikte werden halt total diffuse Vorwürfe formuliert. Hauptsache, man kann seine Gegner verfolgen.
Von den Grazer Staatsanwälten wird etwa über Folgendes als offenbar abgrundtief böse Untaten herumschwadroniert: über den Verkauf von Propagandamaterial via Internet, über das Verwalten der daraus erzielten Einnahmen, über das Anwerben und Schulen von Mitgliedern oder über das Vorantreiben der Schaffung einer gesamteuropäischen Bewegung. Als besonders schlimm wird die Zusammenarbeit mit Bewegungen in Deutschland, Frankreich, der Schweiz und Italien zur Vereinheitlichung ihrer Ziele, Programme und Aktivitäten gewertet.
So etwas wird 2018 von österreichischen Staatsanwälten allen Ernstes inkriminiert. Und keiner ihrer Vorgesetzten hat gewagt, sie daran zu hindern, ihnen zu sagen, dass das alles wirklich jede politische Bewegung und fast jede Religion macht, und ihnen dringend einen Berufswechsel zu empfehlen.
Zwar ist in Anbetracht der hohen Qualität der unabhängigen Richter dieses Landes nicht anzunehmen, dass eine solche verrückte Anklageschrift letztlich zu einer Verurteilung führen könnte. Denn eine solche wäre das endgültige Ende des Rechtsstaates. In einem solchen gilt nämlich das Prinzip des "Nullum crimen sine lege". Übersetzung für linksradikale Juristen (die ja wahrscheinlich des Lateinischen nicht sonderlich mächtig sind): Nichts stellt ein Verbrechen dar, was nicht durch ein Gesetz dazu gemacht worden ist.
Wo ist denn bitte das Gesetz, in dem diese Dinge als Verbrechen deklariert werden, welche die Staatsanwaltschaft jetzt den Identitären vorwirft? Oder ist jetzt das Gesetz durch Herumschwätzen auf dem Niveau eines Provinz-Leitartikels und durch die politische Meinung einzelner Staatsanwälte ersetzt worden, die zuviel im "Falter" gelesen haben? Dieser ist ja so ziemlich das einzige Organ, dem man solche absurden Argumentationen zutrauen würde.
Die von Steuergeldern lebenden Staatsanwälte können jedenfalls gar nicht an sich halten voller Empörung über absolut Harmloses: Die Identitären würden versuchen, ihre "fremdenfeindliche Ideologie durch provokante Aktionen, Internetauftritte, Demonstrationen, Stammtische, Plakatierungen" zu verbreiten. Na und?
Es ist wohl das erste Mal in den letzten 70 Jahren, dass Stammtische, Demonstrationen und Plakate als Beweis eines Verbrechens angeführt werden – wenn nicht gar als Verbrechen an sich. In Wahrheit ist das wirkliche Delikt, was Linke so empört, dass die Gruppe betont europäisch-heimatverbunden, immigrations-feindlich und islam-kritisch ist, dass sie nicht die Ideologie linker Staatsanwälte teilt. Und dass sie wachsenden Zulauf hat.
Aber dieselben Vorwürfe sind mit der gleichen Legitimität auch der jetzigen Bundesregierung und der großen Mehrheit der Österreicher zu machen. Ja, praktisch jeder einzelne Aspekt, der da vorwurfsvoll aufgelistet wird, trifft überhaupt auf jede Partei zu. Soll es künftig wirklich in der Willkür der Staatsanwälte liegen, je nach Wunsch eine politische Gruppierung lahmlegen zu können?
Gewiss, am Ende wird wohl ein Freispruch kommen; spätestens durch Spruch des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, der ja die Meinungsfreiheit bisher immer sehr hochgehalten hat. Eigentlich müsste auch schon der Verfassungsgerichtshof eine Normenprüfung des Verhetzungsparagraphen einleiten, weil dieser ein Grundrecht grob verletzt, weil er zugleich grob gleichheitswidrig ist.
Aber bis dahin können Staatsanwälte offenbar völlig konsequenzenlos durch schier beliebige Anklageerhebungen viele Menschen nicht nur auf viele Jahre isolieren, verfolgen und verfemen, sondern ihnen auch Verteidigerkosten in wohl sechsstelliger Höhe ins Auge drücken. Diese Kosten bekommt man in diesem "Rechtsstaat" auch bei einem vollen späteren Freispruch ja nie ersetzt. Irgendwie kann man den Ausdruck "Rechtsstaat" spätestens jetzt nur noch in Anführungszeichen verwenden.
Aber, so werden manche einwenden, soll man denn Sympathie für Aktionismus haben, der Theateraufführungen stört, der von fremden Gebäuden Plakate entrollt?
Nein, dafür habe ich in der Tat keinerlei Sympathie – zumindest solange man noch in einem Rechtsstaat und einer Demokratie lebt.
Aber ich habe seit Jahren und Jahrzehnten zur Kenntnis nehmen müssen, dass der – zum Unterschied von den Identitären oft wirklich gewalttätige – Aktionismus der Linken noch nie Staatsanwälte zu einer solchen strafrechtlichen Nuklearwaffe greifen hat lassen. Wie oft hat etwa Greenpeace schon Gebäude besetzt und Veranstaltungen gestört! Wie schlimm und gewalttätig waren viele Aktionen speziell der Grünen!
Aber bei ihnen ist praktisch alles jahrelang als Ausdruck der Meinungs- und Versammlungsfreiheit toleriert worden. Jetzt plötzlich werden ganz ähnliche Aktionen bei Gruppen der politischen Rechten zum Verbrechen hochstilisiert.
Dazu wird der Gummiparagraph "Verhetzung" mit seinem Verbot des "Hasses" auf bestimmte privilegierte Gruppen verwendet. Privilegiert durch diesen Paragraphen sind ganz "zufällig" nur lauter unter dem Schutz linker Sympathien stehende Gruppen.
Dieser total unpräzise Vorwurf des "Hasses" ist ungefähr so beliebig und willkürlich einsetzbar wie das Delikt der "klassenfeindlichen Einstellung" im Kommunismus, dessentwegen Millionen in den Gulags des Sowjetimperiums gelandet sind. Dieses Vorgehen ähnelt auch ganz dem des türkischen Diktators Erdogan, der einfach alle seinen Gegner unter dem Vorwurf verfolgen lässt, mit dem islamischen Theologen Gülen zu sympathisieren. Dieser kafkaeske Vorwurf ist in der Türkei derzeit oberstes Delikt und hat für Hunderttausende Verfolgung, Jobverlust und oft auch Haft gebracht. Und historisch gleicht dieser Gummiparagraph auch ganz den Jahren vor 1848, als es zu fatalen Folgen geführt hat, wenn man von den Häschern der Herrn Gentz und Metternich als Anhänger der Freiheitsbewegung oder Kritiker des Absolutismus "entlarvt" worden ist.
PS: Vielleicht könnte der Justizminister sich endlich um die untragbaren Zustände in seinem eigenen Ressort kümmern, statt durch pauschale Abschaffung tausender Gesetzesseiten überflüssige Verunsicherung auch dort in den Rechtsstaat zu bringen, wo er noch funktioniert hat. Schließlich ist er ja dieser Staatsanwaltschaft gegenüber weisungsbefugt und damit für deren Tun und Lassen verantwortlich.
PPS: Vielleicht könnte die Bundesregierung Ernst mit ihrer einstigen Ankündigung machen, den obskuren Verhetzungsparagraphen (der wie der kirchliche Katechismus "Hass" zum Delikt macht), seinen Missbrauch durch linke Staatsanwälte und die damit verbundene Einschränkung der Meinungsfreiheit kritisch zu durchleuchten.
PPPS: Und wenn die Regierung zur Zähmung dieser Staatsanwälte zu schwach sein sollte, dann sollte sie wenigstens dafür sorgen, dass künftig nicht nur – angeblicher oder wirklicher – Hass auf Moslems und Zuwanderer drakonisch bestraft wird, sondern eben auch der linke Hass auf Unternehmer und Jäger, auf Priester und Bauern. Der kann nämlich in diesem "Rechtsstaat" völlig straffrei betrieben werden, Stammtische und Internet-Seiten betreiben.
PPPPS: Nur zur Erinnerung: Wir leben in Zeiten, da andere Staatsanwälte unter ebenso dubiosen und nach totaler Willkür klingenden Vorwürfen den größten österreichischen Nachrichtendienst wohl auf Jahrzehnte kaputt gemacht haben. Da jetzt offenbar jede Tätigkeit des von den Staatsanwälten zerlegten BVT direkt zu (auffälligerweise immer bekannt linken) Journalisten hinaussickert, wird auf Jahrzehnte kein ausländischer Geheimdienst mehr mit Österreich zu kooperieren bereit sein. Wenn die Linken schon keine Wahlen gewinnen können, können sie ganz offensichtlich sehr gut die Justiz in die Schlacht werfen.