Die Gewaltentrennung, also die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere, voneinander unabhängige Staatsorgane, ist ein fundamentales Merkmal eines modernen Rechtsstaats. Sie hat den Zweck, die Macht des Staates zu kontrollieren, um somit die Freiheit der Bürger zu garantieren. Der Staat soll nicht willkürlich handeln können. Es soll ausgeschlossen werden, dass eine kleine Gruppe totalitär herrschen kann.
Die Gewaltenteilung ist also unbestritten von enormer Bedeutung. Entscheidend für ihr Funktionieren ist jedoch die Unabhängigkeit der drei Gewalten – Exekutive, Legislative und Judikative – voneinander. Diese Unabhängigkeit ist aber heutzutage nicht mehr gegeben.
Die Organe der Rechtsprechung, denen in einer Demokratie eine besonders wichtige Funktion als Kontrollinstanz zukommt, sind nicht unabhängig. Verfassungsrichter werden von der Bundesregierung (Exekutive) und vom National- und Bundesrat (Legislative) vorgeschlagen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Politiker wohl kaum Richter bestellen werden, die ihnen unangenehm werden könnten. Höchstrichter werden vorrangig nach politischer Gesinnung und weniger nach Kompetenz ausgewählt.
Wenn aber die Kontrollinstanzen, wie eben etwa der Verfassungsgerichtshof oder auch der EU-Gerichtshof, von eben jener Politik bestellt werden, die sie eigentlich kontrollieren sollten, dann ist der Interessenskonflikt offensichtlich. Beim EuGH hat man die Maske wenigstens gleich fallen gelassen und, wie etwa beim Beispiel Österreich (Maria Berger, SPÖ, frühere Justizministerin), unverblümt Politiker auf diese Posten gesetzt.
Höchstrichter sind mittlerweile viel mehr Komplizen der Politik als deren Kontrolleure. Beispiele für politisch motivierte Rechtsprechung finden sich – nicht nur auf dieser Plattform – beinahe Woche für Woche.
So bricht die EU seit Jahren im Zuge der Migrationskrise geltendes Recht und verstößt sowohl gegen das Abkommen von Schengen als auch gegen das Dubliner Übereinkommen. Besondere Umstände würden eben besondere Maßnahmen erfordern, heißt es dann oftmals. Tatsächlich zeigt der Rechtsstaat aber erst recht während schwieriger Zeiten, was er wert ist. Die Antwort ist offensichtlich: gar nichts.
Auch im Zuge der Wirtschaftskrise scherte sich die Politik recht wenig um Gesetze. Die Nichtbeistandsklausel wurde getrost ignoriert, ebenso das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB. Beides wurde vom EuGH weggewischt, obwohl die Rechtslage im Grunde eindeutig ist. Die Politik will es so, die Politik bekommt es.
Ein Aufschrei der Justiz? Fehlanzeige. Auch in Österreich schaut es nicht besser aus. Unvergessen ist auch, als die SPÖ-ÖVP Regierung 2010 aus wahltaktischen Gründen (die Wienwahl stand an) einfach den verfassungsmäßig festgelegten Termin zur Vorlegung des Budgets für das nächste Jahr ignoriert hat. Ein eiskalter Verfassungsbruch, bis heute ohne Konsequenzen.
Auch dass der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) natürlich eine Gesamtänderung der Verfassung war und somit einer Volksabstimmung bedürft hätte, wurde ignoriert. Der Verfassungsgerichtshof entschied anders, ganz im Sinne der Politik.
Nun kann man, obwohl hier bewusst recht eindeutige Fälle gewählt wurden, vielleicht das eine oder andere Mal zu einem anderen Schluss kommen und der Meinung sein, dass die Höchstrichter richtig entschieden hätten. Nicht jedes Urteil, das einem nicht zu Gesicht steht, ist gleich ein Politurteil.
Doch sind die Probleme offensichtlich. Höchstrichter werden von jenen Leuten bestellt, die sie kontrollieren sollten. Das kann einfach nicht gut gehen, das ist ein offensichtlicher Interessenskonflikt und widerspricht der Gewaltenteilung. Ganz aktuell sieht man auch in den USA, wie Präsident Trump versucht, ihm unangenehme Richter loszuwerden und stattdessen Leute einzusetzen, die seine politische Orientierung (wie auch immer man dazu stehen mag) teilen. Wenn man es also mit der Rechtsstaatlichkeit ernst meint, und diesen Begriff nicht immer nur dann vorschiebt, wenn er einem selbst nützt, dann ist es unerlässlich, unabhängige Richter zu haben.
Wie kann das erreicht werden? Durch eine demokratische Wahl, zumindest von Höchstrichtern! Diese werden dann nicht mehr durch Parteien bestellt, sondern direkt, durch die Bürger beauftragt. In einigen amerikanischen Bundesstaaten, wie auch in manchen Kantonen der Schweiz ist das längst Realität. Warum also nicht auch hierzulande versuchen?
Eine Grundsatzfrage, die sich hier natürlich stellt, ist wie man Gesetze sieht. Sind diese für die Menschen da, oder sind sie ein Herrschaftsinstrument, um die Massen kontrollieren und unterdrücken zu können? Entscheidet man sich für die erste Variante, spricht auch nichts dagegen, die Richtung der Rechtsprechung ebenfalls von den Bürgern entscheiden zu lassen und nicht von Politikern.
Martin Holzmann ist 26 Jahre alt und studiert an der BOKU in Wien Forstwirtschaft.