Generalverdacht und Hetze

Aus George Orwells dystopischer Fabel Farm der Tiere wissen wir: Manche Tiere sind gleicher als andere. Will heißen: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. In unseren Tagen manifestiert sich diese Art von Ungleichheit – allem hoheitlich orchestrierten Egalitarismus zum Trotz – in der Art und Weise, wie mit bestimmten sozialen Gruppen durchaus unterschiedlich umgegangen werden darf, respektive wer auf welche Weise kritisiert werden darf und wer über jede Kritik erhaben ist.

So werden wir vom Komplex der politisch-medialen Meinungsführer etwa seit Jahren unentwegt belehrt, dass es absolut nicht geht, Zuwanderer aus dem Orient oder aus Afrika unter den Generalverdacht zu stellen, arbeitsscheu zu sein, zu Gewalttaten zu neigen, mit dem Terror zu sympathisieren oder gar selbst zu terroristischen Aktivitäten zu tendieren. Einen Generalverdacht gegen diese Gruppen zu äußern, wäre „diskriminierend“. Wer es dennoch tut, ist ein „Hetzer“ und hat beste Chancen, vor dem Kadi zu landen und verurteilt zu werden. Auch Polizeimaßnamen, die sich gezielt gegen potentiell gefährliche Personengruppen richten, wie das „ethnic profiling“, sind tabu.

Dem als Antisemiten verschrieenen Wiener Bürgermeister Karl Lueger wird die Aussage zugeschrieben „Wer ein Jud´ ist, bestimme ich“. Heute ist die Identifizierung von Juden nicht mehr das Thema. In unseren Tagen geht es vielmehr darum, festzulegen, wer unter Generalverdacht gestellt werden darf und wer nicht. Generalverdacht ist nämlich nicht per se ein Übel – vorausgesetzt, er wird von der über die Meinungshoheit gebietenden Dressurelite gegen die Richtigen, geäußert. In diesem Fall ist jede noch so rabiate und unreflektierte Kritik erlaubt und gilt keinesfalls als Hetze.

Generalverdacht gegen Unternehmer (alles Spekulanten, Ausbeuter und Steuerhinterzieher), Sparer (schädigen die Wirtschaft), verheiratete, heterosexuelle, weiße Männer (Frauen und Kinder unterdrückende, rassistische Machos) – ganz besonders aber gegen Waffenbesitzer (psychisch Kranke und Minderwertigkeitskomplexler, Typen mit kleinen Schwänzen und Erektionsproblemen, potentielle Gewalttäter und Mörder), ist nicht nur erlaubt, sondern sogar angebracht und wird von der veröffentlichten Meinung gutgeheißen.

Wer die Einträge auf den Blogs der Massenmedien liest, wenn es um waffenrechtlich relevante Themen geht, kann sehen, welche Drachensaat hier aufgeht: Übelste Beschimpfungen von Waffenbesitzern (insbesondere von Jägern) sind da zu finden, die sich gelegentlich bis hin zu Mordphantasien steigern, die in leuchtenden Farben ausgemalt werden. Die pausenlose Agitation der Massenmedien gegen den privaten Waffenbesitz zeigt Wirkung: Wer sich für Waffen interessiert, ist suspekt, wer gar welche besitzt, steht unter dem Generalverdacht, sie in aggressiver Weise gegen seine Mitmenschen einsetzen zu wollen. Regelmäßig stattfindende, als „Waffenkontrollen“ getarnte Hausdurchsuchungen bei amtlich registrierten Waffenbesitzern sind seit Jahren obligat. Schwerbewaffnete Berufskriminelle bleiben dagegen von behördlichen Nachstellungen verschont.

Die Äußerung von Gewaltphantasien gegen rechtmäßige Waffenbesitzer liefert den Behörden keinen Grund einzuschreiten. Man stelle sich vor, jemand würde auf diese Weise gegen die Anhänger der friedlichsten aller Friedensreligionen – ja selbst gegen straffällig gewordene Mitglieder derselben – vom Leder ziehen.

Die Einführung des Straftatbestandes der „Verhetzung“ entwickelt sich, wie erwartet, zum Sargnagel für die Meinungsfreiheit. Die am 24. 1. am Wiener Landesgericht erfolgte einschlägige Verurteilung eines Freiheitsaktivisten, Islamkritikers und Streiters für ein liberales Waffengesetz, spricht Bände. Die Nomenklatura bringt die Justiz gegen Dissidenten in Stellung. Demnächst vermutlich auch die psychiatrische Medizin. Das ist für alle totalitären Regime typisch.

Jetzt geht es ans Eingemachte, um den letzten Rest verbliebener Freiheit. Dazu gehört das Recht auf Selbstverteidigung, das in einer gewalttätiger werdenden Welt den Besitz von Waffen selbstverständlich einschließt. So wenig dem Eigentümer eines Feuerlöschers zu unterstellen ist, ein Brandstifter zu sein, so wenig verdienen es rechtskonform bewaffnete Bürger, als gemeingefährlich unter Generalverdacht gestellt zu werden.

Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.

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