Wie der ORF das Töten kranker, ungeborener Kinder weichspült, konnte man am Mittwoch, 7. Dezember, 18 Uhr 30 in der „Journal-Panorama“-Sendung „Wer darf leben? Spätabtreibung in Österreich“ sehen. In dieser Sendung wurde auch der Fall einer Spätabtreibung geschildert, in welcher ein „schwerer Herzfehler“ und ein „gravierender genetischer Defekt“ – offenbar das „Down-Syndrom“ – bei einem ungeboren Kind der Grund dafür war, dass sich Judith, die „werdende Mutter“, eine Akademikerin und BOKU-Absolventin, zur Tötung ihres Sohnes Kilian entschloss.
Nachdem sie „wertfrei“ darüber informiert wurde, dass sie ihre „Schwangerschaft beenden könne“, habe sie sich zu diesem Schritt entschlossen. Wie aber auch der Moraltheologe Günter Virt darlegt, gibt es keine „wertfreie“ Beratung. Die Entscheidung, ob ein ungeborener oder auch geborener Mensch getötet wird oder nicht, hängt von der Motivationslage im Interessenskonflikt des Täters ab. Diese Motivationslage ist nicht wertfrei. Jede Tötungshandlung wird nach der Abwägung von einander widersprechenden Handlungs-Impulsen getroffen.
Auch die Einführung des Begriffes „wertfrei“ in der Schwangeren-Beratung ist nicht wertfrei, denn sie spiegelt die Motivation der Schöpfer dieser Bezeichnung wider, zu suggerieren, dass das Leben eines ungeborenen Kindes keinen Wert an sich hat, denn die „wertfreie“ Beratung ist mit dem Begriffsfeld „wertlos“ assoziiert. Dies wieder entspricht der Werte-Hierarchie der vom Selbstbestimmungswahn befallenen Feministinnen, in welcher die Abtreibung einen höchsten, angebeteten Wert darstellt. Diese Tötungs-Ideologie ist durchaus dem NS-Rassen- und dem KP-Klassenwahn ähnlich.
Wenn die Motivationslage zur Auslöschung eines ungeborenen Menschen dominant ist, weil der Nutzen der Tötung, in diesem Fall die Ersparnis von Zeit- und finanziellem Aufwand, gegenüber der Freude an einem eigenen Kind überwiegt, so liegt keine „wertfreie“ Entscheidung vor. Sondern der Nutzen, den eine Tötung gegenüber dem Lebenlassen bringt, ist für die Schwangere größer. Die Bilanz der einander gegenüber stehenden Motivations-Komponenten gibt den Ausschlag für die Tötung.
Eine sogenannte „wertfreie“ Beratung, in welcher wertbesetzte Informationen über die Entwicklung des Kindes verpönt sind, hilft nur der Schwangeren, die Vor- und Nachteile des Lebensraubes ihres Kindes herauszuarbeiten, um festzustellen, welches Handeln den größten Nutzen bringt. Die Frau, welche die Tötung überlegt, entscheidet sich nach ihrer immanenten Werte-Skala und dem größten utilitaristischen Nutzen ihrer Handlungs-Alternativen.
Die Handlungs-Motivation leitet sich somit von der jeweils vorhandenen Werte-Hierarchie der Person ab. In dieser Werte-Hierarchie ist auch das Prestige-Denken gemeinsam mit dem Zeit- und Geldaufwand an hoher Position, welche alle anderen Werte, auch die instinktive Mutterliebe zum Kind, überragt.
Die Pränatal-Diagnostikerin Dr. Katharina Schuchter, gibt vor, aus ethischen Gründen selbst keine Spätabtreibungen durchzuführen. Dennoch ist sie maßgeblich am Tod der ungeborenen Kinder beteiligt, denn sie trifft die Selektions-Diagnose dazu.
Um ein Beispiel für eine solche Selektion zu geben, kann im Prinzip auch die Selektion an der Rampe von Auschwitz herangezogen werden. Derjenige, der die Nützlichkeit des Menschen für die Zwecke des Gemeinwesens nach der geltenden Staats-Ideologie prüft, in diesem Fall Dr. Mengele, tötet nicht selbst, sondern diese Exekution nimmt auf Grund einer Arbeitsteilung im Vernichtungslager jemand anderer vor.
Dieses prinzipielle Beispiel setzt den NS-Holocaust nicht dem Baby-Holocaust gleich, zeigt aber Parallelen und Ähnlichkeiten der beiden Ideologien des Rassenwahns einerseits und des Selbstbestimmungswahns andererseits dahingehend auf, als derjenige, der die Selektion durchführt, ein wesentlicher Mittäter an der Vernichtung eines Menschen ist.
Die moralischen Bedenken, die Tötung selbst vorzunehmen, sind verständlich, da für die direkte Tötungshandlung eine weitere ethische Schwelle überwunden werden muss. Dennoch ist die Selektion der Delinquenten eine schwere Mitschuld an der Menschenvernichtung und exkulpiert die Person, welche die Selektion vornimmt, in keiner Weise.
In einem lange zurückliegenden Vortrag mit der ähnlichen Thematik „Gute Hoffnung – jähes Ende“ im Sozialmedizinischen Zentrum Ost brüstete sich Dr. Schuchter, die dort tätig war, dass sie von den ungeborenen Kindern mit Down-Syndrom „95 Prozent erwischt“ hat, eine Aussage, die mir unvergesslich in meinen Ohren nachklingt, sich in mein Gedächtnis eingebrannt hat und welche ihre Motivation, so viele ungeborene Down-Syndrom Kinder wie möglich aufzuspüren, erkennen lässt. Als Unschulds-Nachweis und eine moralisch vertretbare Handlung kann diese Selektion nach Kriterien der Nützlichkeit bei der Abwägung zur Tötung unerwünschter behinderter Ungeborener nicht gelten.
Eine Auswahl von Zitaten lässt die Motivation des ORF erkennen, die Schwelle zur Tötung behinderter ungeborener Kinder weiter einzuebnen.
Dr. Karin Tordy, AKH Wien, bettet die Tötung eines behinderten Menschen in verbale Watte-Bäusche: „Das bedeutet, dass über die Bauchdecke mit einer Spritze ein Mittel direkt in das Herz des Babys gespritzt wird, wodurch das Herz innerhalb ganz kurzer Zeit aufhört, sodass dann bei eingeleiteter Geburt das Baby ohne Lebenszeichen auf die Welt kommt.“
Von Tötung zu sprechen wird hier vermieden, das Baby kommt „ohne Lebenszeichen“ auf die Welt, als ob dies von selbst geschehen wäre. Auch dass das Baby tot zur Welt gekommen ist, will man nicht sagen und umschreibt es kunstvoll. Übertragen auf einen gewöhnlichen Mord würde diese Formulierung lauten: Der Eingreifende führte seine Klinge gegen das Herz, worauf sich die so Behandelte ohne Lebenszeichen auf dem Boden wiederfand.
18:37: „Schätzungen gehen davon aus, dass 9 von 10 Kindern mit Down-Syndrom nicht lebend auf die Welt kommen.“ Auch hier wird die verbale Weichspülung des Tötungsvorganges so beschrieben, als würde man sagen: „9 von 10 Soldaten mit Kopfschuss kamen nicht lebend aus dem Bunker heraus, als man sie heraus trug“.
18:40: Albert Brandstätter, Generalsekretär der „Lebenshilfe Österreich“: „…unter der Voraussetzung, dass die Straffreiheit der Abtreibung überhaupt nicht zur Debatte steht…“.
Es ist erstaunlich, wie selbstverständlich bei jemandem, der sich der „Lebenshilfe“ widmet, die Tötung von rund 3 Millionen ungeborener Kinder in Anwendung der seit 40 Jahren bestehenden „Fristen-End-Lösung“ in Österreich „überhaupt nicht zur Debatte steht“. Brandstätter stört nur die Diskriminierung der behinderten gegenüber den gesunden Kindern. Würden auch die gesunden Kinder bis zur Geburt getötet werden können, wie es aus der Initiative „Abtreibung raus aus dem Strafgesetz“ resultiert, wäre er offenbar zufrieden, weil die Diskriminierung wegfällt.
Hier erkennt man die Denkstörung, an welcher viele Befürworter der Fristenregelung leiden: sie können die Auswirkung der Tötung von Millionen Menschen im eigenen Land nicht erkennen. Sie können oder wollen nicht erfassen, dass ohne Kinder keine Gesellschaft fortbestehen kann. Das Ersetzen der ausgerotteten Kinder, die Ingenieure, Ärzte, Facharbeiter und vor allem Mütter und Väter geworden wären, durch Zuwanderer rettet diese Gesellschaft nicht.
Wie das Beispiel der Vielzahl der Kriege und Bürgerkriege auf dieser Welt zeigt, die meistens auf der ethnischen oder religiösen Verschiedenheit von benachbarten Staaten oder innerhalb eines Staates beruht, ist ein solches Zusammen- oder besser Nebeneinander- oder Gegeneinander-Leben sehr konfliktbeladen.
Ein ebensolcher Sprengstoff ist der Männerüberschuss der zugewanderten Flüchtlinge im Missverhältnis von rund 80 Prozent Männer zu 20 Prozent Frauen. Dieses Ungleichgewicht der Geschlechter ist bereits höher als in den Ländern, wo weibliche Föten abgetrieben werden wie in Indien und China, worauf die Nahost-Expertin und Autorin Karin Kneissl aufmerksam macht. Vergeblich.
Wie sieht die Zukunft dieser jungen Männer ohne Frauen aus? Es steht zu befürchten, dass sie sich, in ihren Erwartungen enttäuscht, radikalisieren und in der rasch wachsenden Moslem-Parallelgesellschaft Unruhe stiften.
So viel zur pervertierten „Lebenshilfe“ für deren Generalsekretär Brandstätter die Straffreiheit der Abtreibung überhaupt nicht zur Debatte steht.
18:44: Christian Kopetzky, Univ. Prof. für Medizinrecht: „…über ihren Körper zu entscheiden…“.
Hier hinkt der Universitätsprofessor, indem er die einfältige und biologisch falsche Parole der Feministinnen „Mein Bauch gehört mir“ etwas abgewandelt bemüht, dem vorher zu Wort gekommenen Tötungspersonal hinterher, indem diese Tötungsspezialistinnen genau wissen, dass es sich um ein „Baby“ handelt, das sie töten und nicht um den Körper der Frau. So, wie das Baby kurz vor der Geburt, nach 9 Monaten Schwangerschaft oder als Frühgeburt im 7. Monat oder in der 21. Woche nicht der Körper der Frau ist, so ist es auch nicht der Körper der Frau in der 12. Woche. Das sollte der Herr Universitätsprofessor doch wissen, meint man, doch dieser schwimmt stromlinienförmig im Tötungs-Zeitgeist, um ja nicht bei den Machtträgerinnen und Herrinnen über Leben und Tod, die Gott spielen wollen, wie sie selbst sagen, anzuecken.
Auch seine Behauptung, eine Abtreibung sei „rechtmäßig“: „…niemand verpflichtet ist, an einem, wenn auch rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken…“ ist falsch, denn Abtreibungen sind grundsätzlich verboten und nur unter bestimmten Bedingungen straflos. Auch das sollte der Univ. Prof. für Medizinrecht wissen.
18.52: Wenn die ORF-Sprecherin sanft flötet: „zur Entscheidung, Kilian gehen zu lassen“, so meint sie nichts anderes als Kilian umzubringen.
Erschütternd und zugleich symptomatisch für die verbale Zurechtbiegung und Exkulpierung des eigenen Handelns sind die folgenden Äußerungen von der glücklichen Tötungs-Mutter Judith.
18.52: „Es ging ihm gut, er hat gestrampelt, ich habe ihn gespürt.“
18.53: „Wir haben im Herzen gewusst, dass wir unserem Sohn Leiden ersparen wollen.“
18.53: „Der Kilian wurde in meinem Bauch getötet und am nächsten Tag habe ich ihn auf die Welt gebracht.“
18.53: „Es war ein schönes Erlebnis, mein Sohn wurde an diesem Tag geboren.“
18.54: „…wie jeder Geburt war ich einfach glücklich, ihn im Arm zu halten… hab ich ihn in den Arm gelegt bekommen und wir konnten ganz kurz eine Familie sein.“
Die Gestalterin dieser Sendung, Maria Harmer, irrt auch in einem wesentlichen Punkt der gesetzlichen Bestimmungen des Schwangerschaftsabbruchs. Die Straffreiheit gilt nicht bis zur 12. Schwangerschaftswoche, sondern, wie es im Gesetz heißt, „innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft“. Drei Monate entsprechen jedoch 13 Wochen, rechnet man die etwa eine Woche der Nidation ab der Empfängnis dazu, beträgt das Lebensalter am Ende der Tötungs-„Frist“ 14 Wochen.
Diese Sendung ist unter orf.at „7 Tage Ö1“ bis zum Dienstag, dem 13. Dezember nachzuhören.
Dr. Josef Preßlmayer, 73, ist Begründer und Kurator des „1. Europäischen Lebensschutz-Museums" und Autor einer Reihe von Büchern zum Lebensschutz. Er war langjährig Schul-Psychologe sowie auch mehrere Jahre Mitarbeiter von „Aktion Leben", wo er nach deren „Outing" als Befürworterin der „Fristenlösung" austrat.