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Der Konventionspass - Lizenz zum Terror

Erinnern Sie sich noch an die Blendgranate, welche die Regierung – und allen voran Sebastian Kurz – Anfang des Jahres geworfen hat, als uns erzählt wurde, dass Asyl ab sofort nur noch für drei Jahre gewährt und dann neu überprüft wird?

Bekanntlich sind Asylberechtigte den Österreichern komplett gleichgestellt. Egal ob es um den Arbeitsmarkt oder um Sozialleistungen wie Mindestsicherung oder Wohnbeihilfen geht. Diese Gleichstellung birgt auch den Luxus der Reisefreiheit inklusive eines eigenen Reisepasses. Das sieht die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) so vor.

Doch sie bestimmt keine Gültigkeitsdauer. Logisch wäre es also, wenn Österreich einen solchen Pass für eine Dauer von maximal drei Jahren ausstellt, doch in der Regel werden diese Pässe für fünf Jahre vergeben. Ebenso sieht die GFK nicht vor, dass neben anerkannten Flüchtlingen, auch subsidiär Schutzberechtigte solche Pässe ausgehändigt bekommen. Doch Österreich macht das. Beide können fünf Jahre lang quer durch die Welt reisen, finanziert durch die vom österreichischen Steuerzahler gespendete Mindestsicherung.

Ein solcher Konventions- oder Fremdenpass gilt nur im Herkunftsland nicht. Um dort einzureisen, müssen sie ihre ursprünglichen Papiere vorweisen. Jene Papiere, welche sie an der österreichischen Grenze gerade nicht finden konnten. Dieses Modell birgt ein extremes Sicherheitsrisiko, welches schlussendlich Österreich die Möglichkeit bieten würde, gar keine Pässe an Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte auszustellen.

Zunächst ist festzuhalten, dass die Überprüfung des Asylstatus nach drei Jahren laut Gesetz nur dann stattfinden soll, wenn die zuständige Behörde zu dem Ergebnis kommt, dass es im Herkunftsstaat des Asylberechtigten zu einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen, Verhältnisse, die für die Furcht vor Verfolgung maßgeblich sind, gekommen ist. Wenn das geprüft und bejaht wurde, dann erst wird ein individuelles Überprüfungsverfahren zur Aberkennung des Asylstatus eingeleitet, welches bekanntlich sehr lange dauern kann.

Sollte der bis dahin Asylberechtigte die Sorge haben, dass ihm der Status aberkannt werden könnte (was wohl nie passieren wird), dann kann er dank seines Reisepasses noch immer überall in Europa untertauchen.

Wird ein solches Verfahren nicht eingeleitet oder für den Asylberechtigten positiv abgeschlossen, so erwirbt er nach sechs Jahren rechtmäßigen Aufenthalts einen Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft. Dadurch werden in den nächsten Jahren 50.000 bis 60.000 Syrer und Afghanen zu Österreichern werden. Tendenz steigend. Das Schleimen bei Asylwerbern durch Rot und Grün kann also nicht nur durch grenzenlose Naivität, sondern vielmehr durch das Schielen auf neue, zukunftssichere Wählergruppen erklärt werden.

Aber zurück zum Konventionspass: Diesen können die Träger natürlich auch jederzeit „verlieren“ und in Wahrheit postalisch an Familie und Freunde in Somalia und Co schicken, welche damit nach Europa nachziehen können. Der Verlustanzeiger kann sich um 75,90 Euro einen neuen Pass holen.

Klarerweise ermöglicht er auch eine Reise in die Türkei oder in weiterer Folge nach Syrien. So geschehen beim terrorverdächtigen Syrer Al-Bakr, welcher sich durch Freitod in einem Leipziger Gefängnis der Justiz entzogen hat. Bei solchen Reisen können sich Terroristen weit weg von heimischen Behörden vernetzen und Anschlagspläne schmieden. Mit dem Konventionspass lassen sich Schusswaffen und Sprengstoff weitaus leichter nach Europa schmuggeln als ohne.

In der Schweiz wurde dieses Problem im Frühjahr erkannt. Eine große Anzahl an asylberechtigten Eritreern reiste in die Heimat zu einer Unabhängigkeitsfeier. Also zurück in jenes Land, wo sie angeblich persönliche Verfolgung, Folter und den Tod fürchten müssen. Diese sollen nun ihren Asylanspruch verlieren. In Österreich scheint sich kein Regierungsmitglied dieses Problems annehmen zu wollen.

Auch in Deutschland wird diese Problematik nun diskutiert. Absurderweise erfasst man aber auch dort nicht einmal statistisch, wie viele Asylberechtigte in ihre Heimatländer reisen. Dabei würde  eine solche Heimreise aufgrund von europäischen Regelungen erlauben, dass man die Asylberechtigung entzieht, wenn der Berechtigte in den Verfolgerstaat reist. Dennoch hat man bisher keinerlei Konsequenzen gezogen.

Arbeitslose Flüchtlinge müssen – gleich wie heimische Arbeitslose – Auslandsreisen melden. In Deutschland beim Jobcenter, in Österreich beim AMS. Nicht jedoch muss angegeben werden, wohin die Reise geht. Sollte die Behörde dennoch Kenntnis davon erlangen, dass der Asylberechtigte beispielsweise nach Syrien reist, so gibt sie diese Information unter dem Deckmantel des Datenschutzes nicht an andere Behörden weiter. Daraus ist zu schließen, dass der Datenschutz eines möglichen Terroristen nun schon über der nationalen Sicherheit steht. Die Information über die Syrienreise eines Asylberechtigten könnte Anschläge verhindern und somit lebensrettend sein.

Die Ausstellung eines Konventions- oder Fremdenpasses an Asylberechtigte gefährdet aus den genannten Gründen die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung. Aus diesem Grund wäre es Österreich nach Art 28 GFK möglich, gar keine solchen Pässe mehr zu genehmigen.

Zudem besteht keine sachliche Notwendigkeit, einem Flüchtling einen Reisepass auszustellen. Sollte der anerkannte Flüchtling beispielsweise in Deutschland Verwandte besuchen wollen, so könnte man die Möglichkeit schaffen, dass er diese Reise unter genauer Angabe der Reisedaten bei der Behörde beantragt und eine Reiseerlaubnis nur für diese beantragte Reise erhält. Selbstverständlich müssten auch die Behörden jenes Landes informiert werden, in welches der Antragssteller reisen möchte.

Der für fünf Jahre gültige Pass muss abgeschafft werden, wenn die österreichische Regierung an der Sicherheit des Landes interessiert ist.

Klemens Resch arbeitet als Klubreferent im freiheitlichen Wiener Rathausklub und ist Bezirksrat in Wien Döbling.

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